Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen;
Eigenerklärung zur Eignung – EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden;
Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV);
Unteraufträge, Eignungsleihe;
Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreterbestimmt wird;
Nachweise/Eigenerklärung von Verwendung von Reinigungsmittel mit geforderten Umweltzeichnen oder anderen Prüfberichten
Angaben Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Gewerbezentralregister (wenn möglich)
Gewerbeanmeldung
Anschreiben mit kurzer Unternehmensdarstellung und Organisationsaufbau
Qualitätskonzept
Darstellung über das jährliche Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern der letzten 3 Jahre;
Nachweis Qualifikation der Vorarbeiter/-innen als Gebäudereiniger/in je Los
Nachweis Qualifikation der Objektleitung als Gebäudereiniger/in und eine mind. dreijährige Berufserfahrung je Los
Nachweis/Eigenerklärung, dass mindestens 25 % Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gebäudereiniger/-in eingesetzt werden
ULV oder PQ Bescheinigung (wenn möglich)
Betriebshaftpflichtversicherung (4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen)
Referenzliste (der letzten 3 Jahre) unter Angabe: Art der Einrichtung, ausgeführte Arbeiten, Auftragsvolumen, Tätigkeitsdauer
Angaben von Stundenverrechnungssätzen pro Los
Zur Gewährleistung der Reinigungsleistungen und Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos erfolgt eine Zuschlagslimitierung. Der Zuschlag wird auf maximal 3 Lose je Bieter beschränkt.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz:
Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Frist für rechtzeitige beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 8.4.2020, 10.00 Uhr
Aufgrund besonderer Gegebenheiten sind Änderungen während der Vertragslaufzeit möglich. Dies kann eine Auftragsänderung in Höhe von nicht mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite
http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter
http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch in elektronischer Textform ohne Signatur über
www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen.
Weitere Hinweise können unter
http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.