Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
— nur Personal einzusetzen, das bereit ist, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die polizeilichen Führungszeugnisse sind vom Auftragnehmer für alle Mitarbeiter bei denen ein Einsatz von 3 Monaten oder mehr geplant ist, vor Beginn ihres Einsatzes beim Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen,
— für evtl. eingesetzte ausländische Mitarbeiter auf Verlangen des Auftraggebers, jeweils eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für diese Mitarbeiter vorzulegen.
Zusätzliche Hinweise zur Eignung:
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bescheinigungen und Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine einfache (nicht beglaubigte) Übersetzung in die deutsche Sprache, welche maßgeblich ist, beizufügen.
Der Auftraggeber beschränkt sich im ersten Schritt bei der Eignungsprüfung auf die Eigenerklärungen der Bieter. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden. Es sind folglich u. a. Eigenerklärungen abzugeben, dass der Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB erfüllt.
Es werden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
Für alle nachfolgenden Eigenerklärungen sind Formblätter wie bspw. das Formblatt B_05 „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ vorgegeben.
Bei den Eignungskriterien wird vorliegend unterschieden in Ausschlusskriterien (jeweils gekennzeichnet mit „[A]“ und Informationskriterien [I]).
Hinweis zu „Kern-Mitarbeitern“ (Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien):
Die 4 „Kern-Mitarbeiter“ (Technischer Betriebsleiter, Objektleiter, Vorarbeiter, Tageskraft) sind wesentlicher Angebotsbestandteil, da sie die Leistungsqualität – bspw. durch ihre Führungsfunktion wesentlich beeinflussen. Sie werden deshalb im Rahmen der Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Qualifikation und Erfahrung bewertet. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einem Austausch eines dieser 4 Mitarbeiter, so ist dieser durch einen Mitarbeiter zu ersetzen, der mindestens über die gleiche Qualifikation und Erfahrung verfügt, wie der ursprünglich angebotene Mitarbeiter (vgl. D_01 Vertragsbedingungen – Gebäudereinigungsvertrag).