Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind für jedes Los jeweils mindestens 3 Referenzen über erbrachte vergleichbare Reinigungsleistungen an einem Standort beizufügen
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
Die beigefügten Referenzen müssen laufende Vertragsverhältnisse betreffen, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (berechnet ab Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens).
— Los 1: Intervallreinigung, Einsatz von Reinigungs-/Tageskräften (Präsenzkräfte) von Gebäuden mit mindestens 164 000 qm Grundfläche zur Reinigung;
— Los 2: Glasreinigung mit mindestens 18.500 qm Glasfläche zur Reinigung;
— Los 3: Intervallreinigung, Einsatz von Reinigungs-/Tageskräften (Präsenzkräfte) mit mindestens 103 000 qm Grundfläche zur Reinigung;
— Los 4: Glasreinigung mit mindestens 4 700 qm Glasfläche zur Reinigung.
Referenzen sind nur vergleichbar, wenn in den Referenzen entsprechende Kontrollverfahren und marktübliche Methoden des Qualitätsmanagements — u. a. regelmäßige Leistungsausführungskontrollen durch die Vorarbeiter, regelmäßige Arbeitsvorbereitungs- und Leistungsausführungskontrollen durch den Facility Services Leiter (Objektleiter), detaillierte Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung — wie in den los spezifischen Vergabeunterlagen beschrieben — umgesetzt wurden.
Konkret bedeutet dies:
— Mindestens monatliche Leistungsausführungskontrollen durch Objektleiter;
— Mindestens monatliche Qualitätsprüfungen durch Objektleiter/Vorarbeiter (Los 1, 3);
— Professionelles Leistungsüberprüfungssystem mit Malusregelung (Los 1, 3);
— Mindestens quartalsweise vom Auftragnehmer initiierte Qualitätsabfragen beim Auftraggeber (z. B. Qualitäts- oder Feedbackkarten im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses) (Los 1, 3);
— Mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen (Los 1, 2, 3, 4) Arbeit mit und mindestens jährliche Aktualisierung von Revierplänen (Mitarbeiterarbeitspläne, Los 1, 2, 3, 4).
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z. B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer;
— Benennung des/der Vertragsobjekte(s);
— Vertragsbeginn und bei bereits beendetem oder gekündigten Vertragsverhältnis, das Datum des bereits erfolgten bzw. vereinbarten Vertragsendes;
— Benennung der in den Vertragsobjekten erbrachten Leistungsfelder, die mit denen in der Ausschreibung genannten Feldern übereinstimmen (Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte), Glasreinigung);
— Jahresauftragswert/-umsatz in TEUR gesamt und in Teilen für die los spezifischen Leistungsschwerpunkte (Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte), Glasreinigung);
— Auftragsvolumen in qm der Gebäudegrundfläche, für die Reinigungsleistungen (Intervallreinigung, Glasreinigung) durchgeführt werden/wurden;
— Kurzbeschreibung der Kontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen;
— Kurzbeschreibung der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung;
— Benennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz für die erbrachten Leistungsfelder (Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte), Glasreinigung).
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in von den Bietern selbst zu erstellenden Anlagen zu machen, die den Angeboten beizufügen sind.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung nach DIN 9001 und 14001
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen)
Für die Lose 1 und 3 müssen Bieter über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 verfügen.
Für die Lose 1, 2, 3 und 4 müssen Bieter über eine Zertifizierung nach und DIN EN ISO 14001:2015 verfügen.
— Zertifikat (nach separater Aufforderung vorzulegen).
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland.
Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit Nachzuweisen.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe auf gesonderten, von dem Bieter zu erstellenden Beiblättern vorzulegen)
Los 1: Umsatzzahlen im Bereich der Gebäudereinigung (Schwerpunkt Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte)) der letzten 3 Jahre. Dabei ist ein jeweiliger Jahres-Mindestumsatz in diesem Bereich der Gebäudereinigung von 3,6 Mio. EUR eine Mindestanforderung.
Los 2: Umsatzzahlen im Bereich der Gebäudereinigung (Schwerpunkt Glasreinigung) der letzten 3 Jahre. Dabei ist ein jeweiliger Jahres-Mindestumsatz in diesem Bereich der Gebäudereinigung von 0,55 Mio. EUR eine Mindestanforderung.
Los 3: Umsatzzahlen im Bereich der Gebäudereinigung (Schwerpunkt Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte)) der letzten 3 Jahre. Dabei ist ein jeweiliger Jahres-Mindestumsatz in diesem Bereich der Gebäudereinigung von 1,7 Mio. EUR eine Mindestanforderung.
Los 4: Umsatzzahlen im Bereich der Gebäudereinigung (Schwerpunkt Glasreinigung) der letzten 3 Jahre. Dabei ist ein jeweiliger Jahres-Mindestumsatz in diesem Bereich der Gebäudereinigung von TEUR 65 eine Mindestanforderung.
— Nachweis (nach separater Aufforderung vorzulegen)
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, entsprechende Nachweise in Kopie vorzulegen.