Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 2020-Stapl-VgV-064
Kurze Beschreibung:
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL
Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL
Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404101
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Bestandteile des Angebots – zwingend einzureichen (Erläuterungen siehe Vergabeunterlagen):
a) Eignungsnachweise,
b) Personalkonzept,
c) Bearbeitungskonzept,
d) Leistungsangebot, Personaleinsatz.
Zusätzlich sind folgende Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen und finden bei einem möglichen Vertragsabschluss Anwendung:
1. Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124),
2. BVB und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträge (Wirt-214),
3. BVB und Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt-2141),
4. BVB Schutzklausel (Wirt-2142),
5. BVB Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143),
6. Teil B der BVB – Kontrolle und Sanktionen (Wirt-2144).
Soweit erforderlich:
7. Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235),
8. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (Wirt-236),
9. Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft (Wirt-238).
(BVB = Besondere Vertragsbedingungen)
Rückfragen zur Ausschreibung sind möglich bis 9.9.2020.
Der Auftraggeber behält sich vor im Einzelfall Bieter zur inhaltlichen Aufklärung des eingereichten Angebots zu einem Gespräch einzuladen.
9. Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft (Wirt-238).
(BVB = Besondere Vertragsbedingungen)
Rückfragen zur Ausschreibung sind möglich bis 9.9.2020.
Der Auftraggeber behält sich vor im Einzelfall Bieter zur inhaltlichen Aufklärung des eingereichten Angebots zu einem Gespräch einzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL
Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Die Umsetzung der Fördermaßnahmen im Stadtumbaugebiet Umfeld TXL obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Der Bezirk bedient sich hierbei während der Laufzeit des Förderprogramms eines Gebietsbeauftragten für umfassende Unterstützungsleistungen im Kontext des Förderverfahrens. Im Wesentlichen besteht die Hauptleistung des Gebietsbeauftragten darin, die Koordinierung und Steuerung aller im Fördergebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse vorzubereiten, zu begleiten sowie die Umsetzung maßgeblich zu unterstützen und die Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Dies beinhaltet die Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern. Folgendes Leistungsspektrum soll beauftragt werden:
Die Umsetzung der Fördermaßnahmen im Stadtumbaugebiet Umfeld TXL obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Der Bezirk bedient sich hierbei während der Laufzeit des Förderprogramms eines Gebietsbeauftragten für umfassende Unterstützungsleistungen im Kontext des Förderverfahrens. Im Wesentlichen besteht die Hauptleistung des Gebietsbeauftragten darin, die Koordinierung und Steuerung aller im Fördergebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse vorzubereiten, zu begleiten sowie die Umsetzung maßgeblich zu unterstützen und die Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Dies beinhaltet die Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern. Folgendes Leistungsspektrum soll beauftragt werden:
1. Strategien und Konzepte,
2. Koordination, Verfahrenssteuerung,
3. Förderverfahren, Vorbereitung und Durchführung von Projekten,
4. Berichterstattung, Monitoring und Evaluation, Gebietsabrechnung,
5. Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung der Akteure,
6. Analoge Leistungen gegenüber SenStadtWohn und seinen Beauftragten,
7. Sonstige gebietsspezifische Aufgaben.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann, wenn dies durch den Auftraggeber gewünscht ist und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, einmalig bis 31.12.2024 verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Reinickendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Eignung ist durch die Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3 Mio. Euro und für Sach-/Vermögensschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe vergleichbarer Referenzprojekte der letzten 3 Jahre in tabellarischer Übersicht siehe Anlage zur Ausschreibung (Angabe von Auftragszeitraum, Ort der Leistung, Auftraggeber und dessen Kontaktdaten Auftragsinhalt und Auftragsvolumen).
Mindeststandards:
Die Bieter müssen Erfahrungen in der Durchführung und Abwicklung von Förderverfahren in Städtebaufördergebieten und in der Koordination und Moderation komplexer Planungsaufgaben vorweisen können. Sie sollten über gute Kenntnisse in den Bereichen Städtebau, Verfahrens- und Projektmanagement verfügen und zudem den Umgang mit vielschichtigen wirtschaftlichen, nutzungsbezogenen und sozialen Stadtteilstrukturen beherrschen. Bei der Tätigkeit des Gebietsbeauftragten sind eigene Erfahrungen und Kompetenzen in der Arbeit mit Dritten wie Fachämtern, lokalen Akteuren, der Bevölkerung und politischer Gremien von großer Bedeutung.
Die Bieter müssen Erfahrungen in der Durchführung und Abwicklung von Förderverfahren in Städtebaufördergebieten und in der Koordination und Moderation komplexer Planungsaufgaben vorweisen können. Sie sollten über gute Kenntnisse in den Bereichen Städtebau, Verfahrens- und Projektmanagement verfügen und zudem den Umgang mit vielschichtigen wirtschaftlichen, nutzungsbezogenen und sozialen Stadtteilstrukturen beherrschen. Bei der Tätigkeit des Gebietsbeauftragten sind eigene Erfahrungen und Kompetenzen in der Arbeit mit Dritten wie Fachämtern, lokalen Akteuren, der Bevölkerung und politischer Gremien von großer Bedeutung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept (Organisation, Qualifikation, vergleichbare Erfahrungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept (Aufgabenverständnis, Herangehensweise, Methodik)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Leistungsangebot (Personaleinsatz, Stundenverteilung)
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages Hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder Ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages Hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder Ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Telefon: +49 3090138498📞
Quelle: OJS 2020/S 167-404101 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL.
Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL.
Für die Jahre 2019-2020 wurden diese Leistungen bereits an ein externes Büro vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Gebietsbeauftragten endet am 31.12.2020. Zur weiteren Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz in der Fortführung des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Umfeld TXL ist es daher erforderlich, die notwendigen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen auszuschreiben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung im Gebiet Umfeld TXL.
Die Umsetzung der Fördermaßnahmen im Stadtumbaugebiet Umfeld TXL obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Der Bezirk bedient sich hierbei während der Laufzeit des Förderprogramms eines Gebietsbeauftragten für umfassende Unterstützungs-leistungen im Kontext des Förderverfahrens. Im Wesentlichen besteht die Hauptleistung des Gebietsbeauftragten darin, die Koordinierung und Steuerung aller im Fördergebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse vorzubereiten, zu begleiten sowie die Umsetzung maßgeblich zu unterstützen und die Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Dies beinhaltet die Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern. Folgendes Leistungsspektrum soll beauftragt werden:
Die Umsetzung der Fördermaßnahmen im Stadtumbaugebiet Umfeld TXL obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Der Bezirk bedient sich hierbei während der Laufzeit des Förderprogramms eines Gebietsbeauftragten für umfassende Unterstützungs-leistungen im Kontext des Förderverfahrens. Im Wesentlichen besteht die Hauptleistung des Gebietsbeauftragten darin, die Koordinierung und Steuerung aller im Fördergebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse vorzubereiten, zu begleiten sowie die Umsetzung maßgeblich zu unterstützen und die Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Dies beinhaltet die Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern. Folgendes Leistungsspektrum soll beauftragt werden:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-21 📅
Name: BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages Hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder Ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages Hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder Ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 3090138316📞
Quelle: OJS 2020/S 212-518645 (2020-10-26)