Gebietsentwicklung RISE Hamburg Groß Borstel

Finanzbehörde Hamburg

Gebietsentwicklung im Stadtteil Hamburg-Groß Borstel für den Zeitraum Ende 2020 bis Ende 2027.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-23 Auftragsbekanntmachung
2020-08-14 Ergänzende Angaben
2020-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 2020001115
Kurze Beschreibung:
Gebietsentwicklung im Stadtteil Hamburg-Groß Borstel für den Zeitraum Ende 2020 bis Ende 2027.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/fb/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231386 📞
Fax: +49 40427310686 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=G93DEuuG7Qg%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-27 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 143-351990
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 570 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gebietsmanagement in Hamburg Groß-Borstel für den Zeitraum von voraussichtlich Ende 2020 bis Ende 2027.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben (getrennt nach Jahren) zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen in den Bereichen Städtebauförderung, Stadtteilentwicklung, Quartiersentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit (Moderation und Beteiligung). Sofern keine Angaben zu allen Geschäftsjahren gemacht werden können, ist dies zu begründen;
Mehr anzeigen
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden (mind. 1 500 000 EUR) und sonstige Schäden (mind. 500 000 EUR);
— Falls Sie zum Nachweis Ihrer Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten (Eignungsleihe), sind die gemäß Vergabeunterlagen ausgewiesenen Angaben/Unterlagen auch von Ihren Eignungsverleihern zu machen bzw. auszufüllen und von Ihnen dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Unternehmens- und Inhaberstruktur (Mitarbeiterzahl, Organisation, Personalstruktur des Unternehmens und des Betriebsteils, der für die Erbringung der Leistung verantwortlich sein soll), der Arbeitsschwerpunkte sowie Ansprechpartner/in für den Auftrag samt Kontaktdaten (Tel.-/Faxnummer, E-Mail, Anschrift);
Mehr anzeigen
— Eine Referenzliste (max. 2 Seiten, DIN A 4 (Schriftgröße 11, ARIAL, Zeilenabstand 1,15) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils der Auftragswert, die Laufzeit sowie der Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten) der erbrachten Dienstleistungen zu nennen. Diese Referenzbeispiele sind nach der Relevanz bzw. Vergleichbarkeit mit diesem Projekt in absteigender Reihenfolge zu sortieren;
Mehr anzeigen
— Angabe a) der Qualifikation des Inhabers oder der Inhaberin des Unternehmens sowie b) in einer anonymisierten Liste die Qualifikation der Mitarbeiter des Betriebsteils, der den Auftrag durchführen soll.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei ausreichend eingereichter Bewerbungen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, liegt die Anzahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe bzw. zu den Verhandlungen aufgefordert werden, bei 3 Unternehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Reinstorf, Jan-Pieer
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=G93DEuuG7Qg%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 143-351990 (2020-07-23)
Ergänzende Angaben (2020-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-390678
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 143-351990
ABl. S-Ausgabe: 160
Quelle: OJS 2020/S 160-390678 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 567 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 252-636971
ABl. S-Ausgabe: 252

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Name: steg Hamburg mbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 567 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 252-636971 (2020-12-23)