Für alle 16 Bundesländer soll ein gemeinsames Fachverfahren für sämtliche Zweige der Justiz entwickelt werden (gefa). Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt. Die Entwicklung des Programms soll agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software. Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb eines Rahmenvertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019000480
Kurze Beschreibung:
Für alle 16 Bundesländer soll ein gemeinsames Fachverfahren für sämtliche Zweige der Justiz entwickelt werden (gefa). Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt.
Die Entwicklung des Programms soll agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb eines Rahmenvertrages.
Für alle 16 Bundesländer soll ein gemeinsames Fachverfahren für sämtliche Zweige der Justiz entwickelt werden (gefa). Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt.
Die Entwicklung des Programms soll agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb eines Rahmenvertrages.
Für alle 16 Bundesländer soll ein gemeinsames Fachverfahren für sämtliche Zweige der Justiz entwickelt werden (gefa). Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt.
Die Entwicklung des Programms soll agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software.
Die Entwicklung des Programms soll agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb eines Rahmenvertrages.
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, für alle 16 Bundesländer ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) zu entwickeln. Ziel ist es, das Fachverfahren nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern darüberhinausgehend auch für die Staatsanwaltschaften und die Fachgerichtsbarkeit (Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu entwickeln, wobei auf länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen. Die bislang entwickelten Funktionalitäten von gefa basieren auf einer Weiterentwicklung von forumSTAR.
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, für alle 16 Bundesländer ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) zu entwickeln. Ziel ist es, das Fachverfahren nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern darüberhinausgehend auch für die Staatsanwaltschaften und die Fachgerichtsbarkeit (Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu entwickeln, wobei auf länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen. Die bislang entwickelten Funktionalitäten von gefa basieren auf einer Weiterentwicklung von forumSTAR.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt.
Da der Fortschritt der bisherigen Entwicklung hinter den Erwartungen zurück geblieben ist, hat sich der Auftraggeber entschieden, bei der Entwicklung des Programms agile Vorgehensweisen einzuführen. Um diesen Transformationsprozess erfolgreich umzusetzen und die notwendigen Entscheidungen für die weitere Entwicklung von gefa vorzubereiten, benötigt der Auftraggeber methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software.
Da der Fortschritt der bisherigen Entwicklung hinter den Erwartungen zurück geblieben ist, hat sich der Auftraggeber entschieden, bei der Entwicklung des Programms agile Vorgehensweisen einzuführen. Um diesen Transformationsprozess erfolgreich umzusetzen und die notwendigen Entscheidungen für die weitere Entwicklung von gefa vorzubereiten, benötigt der Auftraggeber methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software.
Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwarteten Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwarteten Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit 2 mal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
— Kriterien mit [A] müssen erfüllt/beantwortet werden,
— Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
— Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1) statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular „Informationen zu statistischen Angaben";
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2) Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
— es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden,
— das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
— das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
— das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
— das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
— das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
K3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
K3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
K4. Projektbezogene Eignungskriterien:
K4.1: [A] s. u.;
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist;
K4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist;
K4.4: [A] s. u.
Mindeststandards:
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.).
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.).
K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
K4.5: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen eine klassisch geführtes Softwareentwicklungsprojekt hin zu einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt transformiert wurde. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 200 Punkte:
K4.5: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen eine klassisch geführtes Softwareentwicklungsprojekt hin zu einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt transformiert wurde. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 200 Punkte:
a) Umfang der Transformation aus der sich die Komplexität der Aufgabe ableiten lässt;
b) die Anzahl unterschiedlicher Projektrollen, fachlicher Nutzergruppen sowie die Anzahl der Nutzer, für die die Transformation erfolgte;
c) Projekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber.
K4.6: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes die Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung nach agilen Prinzipien und die Ableitung von Akzeptanzkriterien durchgeführt wurden. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 400 Punkte:
K4.6: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes die Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung nach agilen Prinzipien und die Ableitung von Akzeptanzkriterien durchgeführt wurden. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 400 Punkte:
a) Funktionsumfang der Software, für die die Anforderungserhebung und Spezifikation im Sinne der Leistungsbeschreibung erfolgte und aus der sich die Komplexität der Aufgabe ableiten lässt;
b) die Anzahl unterschiedlicher fachlicher Nutzergruppen sowie die Anzahl der Nutzer, für die die Anforderungserhebung und Spezifikation erfolgte;
c) die Anzahl der Schnittstellen zu den umgebenden Drittsystemen;
d) Erfahrungen im Einsatz von einschlägigen Tools für das agile Anforderungsmanagement (z. B. Jira, Confluence);
e) die Anzahl der Epics, Users Stories (oder vergleichbar);
f) die Anzahl an Scrum-Teams, die der Product Manager des Bewerbers gesteuert hat;
g) die Aufgabengebiete, die der Bewerber bearbeitet hat (GPA/GPM/fachliche Architektur/technische Architektur/GUI-Design/Konfigurationsmanagement/Enterprise Service Bus/IT-Sicherheit/Datenschutz/Vorbereitung der Betriebsfähigkeit);
h) Projekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber.
K4.7: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen im Rahmen eines Softwareentwicklungsprojektes Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit berücksichtigt wurden. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 200 Punkte:
a) Berücksichtigung von Normen und Standards zur Ergonomie und Barrierefreiheit bei der Erhebung von Anforderungen. Die zugrundeliegenden Normen und Standards sind anzugeben;
b) Umsetzung der erhobenen Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit im Rahmen der Softwareentwicklung;
c) Durchführung von Tests mit denen die korrekte Umsetzung von Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit nachgewiesen wurde;
d) Es handelt sich um eine Client-Server Anwendung.
K4.8: [A] s. u.
K4.9: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig waren;
K4.9: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig waren;
K4.10: [B] Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine Zertifizierung als Scrum Product Owner verfügen. Gewichtung: 100 Punkte;
K4.11: [B] Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine Zertifizierung als Requirement Engineer (CPRE) nach IREB oder vergleichbar verfügen. Gewichtung: 100 Punkte.
Mindeststandards:
K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten im Bereich der Anforderungserhebung und Spezifikation im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.).
K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten im Bereich der Anforderungserhebung und Spezifikation im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt.
Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten 4 Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat;
ii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.5] die höhere Punktzahl erreicht hat;
iii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.7] die höhere Punktzahl erreicht hat;
iv) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der in der Summe der Eignungskriterien [K4.10] und [K4.11] die höchste Punktzahl erreicht hat;
v) Es entscheidet das Los.
Die Bewertung der Bewertungskriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten, die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggebern hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Der Auftraggebern hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Auftraggebern hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Auftraggebern hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: OJS 2020/S 023-051284 (2020-01-31)
Ergänzende Angaben (2020-02-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurfsmodellierung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Länder des Entwicklungsverbundes „gefa“ bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-15 📅
Name: Accenture GmbH
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Postort: Kronberg
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland 🇩🇪 Main-Taunus-Kreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;