Die Entwicklung von gefa soll agil erfolgen. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung im Bereich des Softwaretestens. Die Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement. Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags, der mit einem Dienstleister geschlossen werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwaretests
Referenznummer: 2020000280
Kurze Beschreibung:
Die Entwicklung von gefa soll agil erfolgen. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung im Bereich des Softwaretestens. Die Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags, der mit einem Dienstleister geschlossen werden soll.
Die Entwicklung von gefa soll agil erfolgen. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung im Bereich des Softwaretestens. Die Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags, der mit einem Dienstleister geschlossen werden soll.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwaretests📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Entwicklung von gefa soll agil erfolgen. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung im Bereich des Softwaretestens. Die Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement.
Die Entwicklung von gefa soll agil erfolgen. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung im Bereich des Softwaretestens. Die Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement.
Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags, der mit einem Dienstleister geschlossen werden soll.
Die benötigten Leistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement.
Die benötigten Leistungen bestehen insbesondere aus der Bereitstellung und dem Betrieb einer Testumgebung, der Unterstützung beim Aufbau einer Abnahmetestumgebung beim Auftraggeber, der Testunterstützung, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops sowie der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement.
Diese Leistungen sind durch den Projektmanager des Auftragnehmers zu koordinieren. Der Abruf der nachfolgend beschriebenen Leistungen erfolgt nach Maßgabe des Rahmenvertrages in Form von Leistungsabrufen. In den Leistungsabrufen werden die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die erwarteten Ergebnisse und Terminziele durch den Auftraggeber weiter konkretisiert und deren Umfang festgelegt.
Diese Leistungen sind durch den Projektmanager des Auftragnehmers zu koordinieren. Der Abruf der nachfolgend beschriebenen Leistungen erfolgt nach Maßgabe des Rahmenvertrages in Form von Leistungsabrufen. In den Leistungsabrufen werden die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die erwarteten Ergebnisse und Terminziele durch den Auftraggeber weiter konkretisiert und deren Umfang festgelegt.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
— Kriterien mit [A] müssen erfüllt/beantwortet werden;
— Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen;
— Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular „Informationen zu statistischen Angaben“.
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
— Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden;
— Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt;
— Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen;
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt;
— Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist;
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
4. Projektbezogene Eignungskriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K4.1: [A] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K4.1: [A] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
K4.3: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Mindeststandards:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt
K4.1: [A] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.1: [A] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.3: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
K5 [B] Vorlage von maximal 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, aus denen die Erfahrung des Bewerbers mit der Bereitstellung und dem Betrieb einer im Sinne der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Testumgebung in einem Softwareentwicklungsprojekt hervorgeht. Die Wertung erfolgt auf Basis der genannten Unterkriterien K5.1 bis K5.12.
K5 [B] Vorlage von maximal 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, aus denen die Erfahrung des Bewerbers mit der Bereitstellung und dem Betrieb einer im Sinne der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Testumgebung in einem Softwareentwicklungsprojekt hervorgeht. Die Wertung erfolgt auf Basis der genannten Unterkriterien K5.1 bis K5.12.
K5.1 [B] 3 Punkte | Erfolgte die technische Konzeption dieser Testumgebung durch den Bewerber?
K5.2 [B] 3 Punkt | Erfolgte die Bereitstellung / Aufbau dieser Testumgebung durch den Bewerber?
K5.3 [B] 3 Punkte | Welche Verfügbarkeit wurde für diese Testumgebung vertraglich vereinbart?
K5.4 [B] 3 Punkte | Wurde durch den Bewerber ein Service Desk für diese Testumgebung bereitgestellt?
K5.5 [B] 3 Punkte | Wie viele Nutzer haben auf dieser Testumgebung getestet?
K5.6 [B] 3 Punkte | Wie erfolgte der Zugriff auf diese Testumgebung?
K5.7 [B] 3 Punkte | War ein ESB Bestandteil dieser Testumgebung?
K5.8 [B] 3 Punkte | War Java EE Application Server Bestandteil dieser Testumgebung?
K5.9 [B] 3 Punkte | Wurde die Testumgebung auf einer virtualisierten Plattform bereitgestellt?
K5.10 [B] 5 Punkte | Erfolgte ein Deployment von Containern in diese Testumgebung?
K5.11 [B] 5 Punkte | Kam in dieser Testumgebung eine Datenbank zum Einsatz?
K5.12 [B] 5 Punkte | Kam in dieser Testumgebung als Betriebssystem Red Hat Enterprise Linux (RHEL) und Microsoft Server 2019 zum Einsatz?
K6 [B]: Vorlage von Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, aus denen die Erfahrung des Bewerbers mit dem Testmanagement im Sinne der Leistungsbeschreibung in einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt hervorgeht. Der Bewerber hat mit dem Referenzprojekt seine Verantwortung für das Testmanagement nachzuweisen. Die Wertung erfolgt auf Basis der Unterkriterien K6.1 bis K6.3.
K6 [B]: Vorlage von Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, aus denen die Erfahrung des Bewerbers mit dem Testmanagement im Sinne der Leistungsbeschreibung in einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt hervorgeht. Der Bewerber hat mit dem Referenzprojekt seine Verantwortung für das Testmanagement nachzuweisen. Die Wertung erfolgt auf Basis der Unterkriterien K6.1 bis K6.3.
K6.1 [B] 5 Punkte | Zahl der Manntage in diesem Projekt, die für die Durchführung des Testmanagements durch den Testmanager des Bewerbers selbst erbracht wurden.
K6.2 [B] 2 Punkte | Welche Tools für das Testmanagement hat der Bewerber in diesem Projekt eingesetzt?
K6.3 [B] 5 Punkte | Wie viele Tester und Test-Analysten wurden vom Testmanager des Bewerbers in diesem Projekt geführt?
K7 [B]: Vorlage von maximal 3 Referenzen, aus denen die Erfahrung des Bewerbers mit der Durchführung von Tests im Sinne der Leistungsbeschreibung in einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt hervorgeht. Bewertet werden die nachfolgend genannten Tätigkeiten/Leistungsaspekte im Rahmen einer Gesamtschau und im Vergleich mit dem Projekt gefa. Die Wertung erfolgt auf Basis der Unterkriterien K7.1 bis K7.11.
K7 [B]: Vorlage von maximal 3 Referenzen, aus denen die Erfahrung des Bewerbers mit der Durchführung von Tests im Sinne der Leistungsbeschreibung in einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt hervorgeht. Bewertet werden die nachfolgend genannten Tätigkeiten/Leistungsaspekte im Rahmen einer Gesamtschau und im Vergleich mit dem Projekt gefa. Die Wertung erfolgt auf Basis der Unterkriterien K7.1 bis K7.11.
K7.1 [B]: 5 Punkte | Zahl der Manntage in diesem Projekt, die für die Durchführung von Tests durch die Tester bzw. Test-Analysten des Bewerbers selbst erbracht wurden.
K7.2 [B]: 7 Punkte | Welche Art von Tests hat der Bewerber in diesem Projekt selbst durchgeführt? Welche Tools wurde dabei eingesetzt?
K7.3 [B]:15 Punkte | Wie hoch war der Automatisierungsgrad bei den vom Bewerber in diesem Projekt selbst durchgeführten Tests, d.h. wie viel Prozent der Testfälle liefen automatisiert ab?
K7.4 [B]: 3 Punkte | Wie hoch war die fachliche Testabdeckung der vom Bewerber selbst durchgeführten Tests in Prozent in Bezug auf alle Anforderungen in diesem Projekt?
K7.5 [B]: 3 Punkte | Wurden vom Bewerber statische Code Analysen in diesem Projekt selbst durchgeführt? Falls ja, mit welchem/n Tool/s?
K7.6 [B]: 3 Punkte | Wurden UI-Tests mit einschlägigen Testwerkzeugen (bspw. TestFX, QF-Test) in diesem Projekt automatisiert vom Bewerber selbst durchgeführt? Falls ja, mit welchem/n Tool/s?
K7.7 [B]: 3 Punkte | Wurden in diesem Projekt durch den Bewerber selbst SOAP- und REST-basierte Web-Services mit einschlägigen Testwerkzeugen (wie z.B. SoapUI) getestet?
Falls ja, mit welchem/n Tool/s?
K7.8 [B]: 5 Punkte | Waren in diesem Projekt vom Bewerber selbst Container-basierte Applikationen mit Microservices zu testen?
K7.9 [B]: 3 Punkte | Waren in diesem Projekt vom Bewerber selbst die Testfälle für eine Anwendung zu erstellen, die in Java bzw. Java FX entwickelt wurde?
K7.10 [B]: 3 Punkte | Hat der Bewerber in diesem Projekt eine CI/CD-Pipeline genutzt? Falls ja, mit welchem/n Tool/s?
K7.11 [B]: 3 Punkte | Hat der Bewerber in diesem Projekt Unit-Tests mit Test-Framework(s) (Programmbibliotheken) selbst durchgeführt? Falls ja, geben Sie bitte an, welche Test-Frameworks für welche Testzwecke eingesetzt wurden.
K8 [B]: Vorlage von maximal 3 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, bei denen die Durchführung von Tests zum Nachweis der Barrierefreiheit und Ergonomie im Sinne der Leistungsbeschreibung im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes Gegenstand der Beauftragung war. Die Wertung erfolgt auf Basis der Unterkriterien K8.1 bis K8.8.
K8 [B]: Vorlage von maximal 3 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, bei denen die Durchführung von Tests zum Nachweis der Barrierefreiheit und Ergonomie im Sinne der Leistungsbeschreibung im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes Gegenstand der Beauftragung war. Die Wertung erfolgt auf Basis der Unterkriterien K8.1 bis K8.8.
K8.1 [B]: Handelt es sich bei dieser Referenz um eine Client-/Server-Anwendung, bei der anteilig eine festinstallierte Softwareapplikation auf dem Client läuft? Hinweis: Bei einer rein Web-basierten Lösung werden die Kriterien K8.2 bis K8.5 nicht gewertet (Mindestvoraussetzung)
K8.1 [B]: Handelt es sich bei dieser Referenz um eine Client-/Server-Anwendung, bei der anteilig eine festinstallierte Softwareapplikation auf dem Client läuft? Hinweis: Bei einer rein Web-basierten Lösung werden die Kriterien K8.2 bis K8.5 nicht gewertet (Mindestvoraussetzung)
K8.2 [B]: 5 Punkte | Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von Tests von Anforderungen an die Ergonomie (usability) bei dieser Referenz. Es zählen ausschließlich die für die Vorbereitung und Durchführung der Ergonomietests vom Bewerber selbst erbrachten Manntage.
K8.2 [B]: 5 Punkte | Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von Tests von Anforderungen an die Ergonomie (usability) bei dieser Referenz. Es zählen ausschließlich die für die Vorbereitung und Durchführung der Ergonomietests vom Bewerber selbst erbrachten Manntage.
K8.3 [B]: 5 Punkte | Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von Tests von Anforderungen an die Barrierefreiheit. Es zählen ausschließlich die für die Vorbereitung und Durchführung der Barrierefreiheitstests vom Bewerber selbst erbrachten Manntage.
K8.3 [B]: 5 Punkte | Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von Tests von Anforderungen an die Barrierefreiheit. Es zählen ausschließlich die für die Vorbereitung und Durchführung der Barrierefreiheitstests vom Bewerber selbst erbrachten Manntage.
K8.4 [B]: 2 Punkte | Wurde die entwickelte Software vom Bewerber selbst mit einer Spracheingabesoftware getestet?
K8.5 [B]: 3 Punkte | Wurde die Software vom Bewerber selbst mit einem Screenmagnifier (Vergrößerungssoftware) getestet?
K8.6 [B]: 4 Punkte | Wurde die Software vom Bewerber selbst mit einem Screenreader getestet?
K8.7 [B]: 3 Punkte | Wurde die Software vom Bewerber selbst mit Braillezeile getestet?
K8.8 [B]: 3 Punkte | Kamen weitergehende Testwerkzeuge zur Überprüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, die der Bewerber selbst genutzt hat, zum Einsatz? Falls ja, mit welchem/n Tool/s?
K9 [A]: Es sind durchschnittlich mindestens 100 fest angestellte Mitarbeiter des Bewerbers in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten in den Bereichen Test und Abnahme als Tester, Test-Analysten oder Testmanager im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K9 [A]: Es sind durchschnittlich mindestens 100 fest angestellte Mitarbeiter des Bewerbers in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten in den Bereichen Test und Abnahme als Tester, Test-Analysten oder Testmanager im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K9.1 [B]:20 Punkte | Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des Bewerbers, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig waren.
K9.1 [B]:20 Punkte | Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des Bewerbers, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten in den Bereichen Test und Abnahme im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig waren.
K10 [B]:10 Punkte | Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des Bewerbers, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine ISTQB-Zertifizierung verfügen.
Mindeststandards:
K9 [A]: Es sind durchschnittlich mindestens 100 fest angestellte Mitarbeiter des Bewerbers in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten in den Bereichen Test und Abnahme als Tester, Test-Analysten oder Testmanager im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K9 [A]: Es sind durchschnittlich mindestens 100 fest angestellte Mitarbeiter des Bewerbers in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten in den Bereichen Test und Abnahme als Tester, Test-Analysten oder Testmanager im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, wird der Auftraggeber eine punktemäßige Bewertung der Teilnahmeanträge nach den B- Kriterien vornehmen und die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die dabei die höchste Punktzahl erzielen auswählen. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten 4 Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, wird der Auftraggeber eine punktemäßige Bewertung der Teilnahmeanträge nach den B- Kriterien vornehmen und die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die dabei die höchste Punktzahl erzielen auswählen. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten 4 Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K6]
Die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4]
iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K7]
iv. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterien [K8]
Die höchste Punktzahl erreicht hat.
v. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der in der Summe der Eignungskriterien [K5] die höhere Punktzahl erreicht hat.
vi. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der in der Summe der Eignungskriterien [K9] die höhere Punktzahl erreicht hat.
vii. Es entscheidet das Los.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber hat zudem das Recht die Laufzeit zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs Jahre.Begründung:Die Regellaufzeit des Rahmenvertrags entspricht der Vorgabe in § 21 Abs. 6 VgV. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Wie oben bereits ausgeführt, sind Einheitlichkeit und Stringenz für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Abnahmeprüfung und des Testings unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden. Vorliegend können wegen des Entwicklungsumfangs im Ganzen und der Komplexität des Projekts Verzögerungen im Projektablauf nicht ausgeschlossen werden.Der Ablösebedarf der aktuell in der Justiz im Einsatz befindlichen Anwendungen ist jedoch sehr groß. Für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Justiz in den Ländern und damit letztlich die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes für die Bürger ist eine möglichst zeitnahe und reibungslose Ablöse der Bestandsverfahren notwendig. Der Austausch in Schlüsselpositionen arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des Programmverlaufs würde jedoch zu nicht unerheblichen Verzögerungen und nicht kompensierbaren Wissensverlusten führen.Da ein solcher Auftragnehmerwechsel letztlich nicht beherrschbar wäre, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, den Dienstleister ggf. länger als 4 Jahre einzusetzen. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber hat zudem das Recht die Laufzeit zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs Jahre.Begründung:Die Regellaufzeit des Rahmenvertrags entspricht der Vorgabe in § 21 Abs. 6 VgV. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Wie oben bereits ausgeführt, sind Einheitlichkeit und Stringenz für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Abnahmeprüfung und des Testings unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden. Vorliegend können wegen des Entwicklungsumfangs im Ganzen und der Komplexität des Projekts Verzögerungen im Projektablauf nicht ausgeschlossen werden.Der Ablösebedarf der aktuell in der Justiz im Einsatz befindlichen Anwendungen ist jedoch sehr groß. Für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Justiz in den Ländern und damit letztlich die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes für die Bürger ist eine möglichst zeitnahe und reibungslose Ablöse der Bestandsverfahren notwendig. Der Austausch in Schlüsselpositionen arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des Programmverlaufs würde jedoch zu nicht unerheblichen Verzögerungen und nicht kompensierbaren Wissensverlusten führen.Da ein solcher Auftragnehmerwechsel letztlich nicht beherrschbar wäre, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, den Dienstleister ggf. länger als 4 Jahre einzusetzen. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber hat zudem das Recht die Laufzeit zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs Jahre.
Begründung:
Die Regellaufzeit des Rahmenvertrags entspricht der Vorgabe in § 21 Abs. 6 VgV. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Wie oben bereits ausgeführt, sind Einheitlichkeit und Stringenz für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Abnahmeprüfung und des Testings unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden. Vorliegend können wegen des Entwicklungsumfangs im Ganzen und der Komplexität des Projekts Verzögerungen im Projektablauf nicht ausgeschlossen werden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Regellaufzeit des Rahmenvertrags entspricht der Vorgabe in § 21 Abs. 6 VgV. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Wie oben bereits ausgeführt, sind Einheitlichkeit und Stringenz für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Abnahmeprüfung und des Testings unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden. Vorliegend können wegen des Entwicklungsumfangs im Ganzen und der Komplexität des Projekts Verzögerungen im Projektablauf nicht ausgeschlossen werden.
Der Ablösebedarf der aktuell in der Justiz im Einsatz befindlichen Anwendungen ist jedoch sehr groß. Für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Justiz in den Ländern und damit letztlich die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes für die Bürger ist eine möglichst zeitnahe und reibungslose Ablöse der Bestandsverfahren notwendig. Der Austausch in Schlüsselpositionen arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des Programmverlaufs würde jedoch zu nicht unerheblichen Verzögerungen und nicht kompensierbaren Wissensverlusten führen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Ablösebedarf der aktuell in der Justiz im Einsatz befindlichen Anwendungen ist jedoch sehr groß. Für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Justiz in den Ländern und damit letztlich die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes für die Bürger ist eine möglichst zeitnahe und reibungslose Ablöse der Bestandsverfahren notwendig. Der Austausch in Schlüsselpositionen arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des Programmverlaufs würde jedoch zu nicht unerheblichen Verzögerungen und nicht kompensierbaren Wissensverlusten führen.
Da ein solcher Auftragnehmerwechsel letztlich nicht beherrschbar wäre, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, den Dienstleister ggf. länger als 4 Jahre einzusetzen. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Da ein solcher Auftragnehmerwechsel letztlich nicht beherrschbar wäre, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, den Dienstleister ggf. länger als 4 Jahre einzusetzen. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: OJS 2020/S 108-262058 (2020-06-03)
Ergänzende Angaben (2020-06-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware📦
1) Die neue Datei „Wertung_der_Eignungskriterien_update.pdf“ ersetzt die Datei „Tabellenauszug_Eignungskriterien_TDL_Phase3 final.pdf“.
2) Die neue Datei „Tabelle zur Eingabe der Eignungs- und Auswahlkriterien – Phase 3.xls ersetzt die bisherige Datei in den Anlagen mit demselben Dateinahmen.
3) In Kriterium K8.1 muss der letzte Satz lauten: "Hinweis: Bei einer rein Web-basierten Lösung werden die Kriterien K8.2 bis K8.8 nicht gewertet (Mindestvoraussetzung)".
4) Die Teilnahmebedingungen wurden in den Kapiteln 4.3.3, 4.4 und 4.5 geändert. Die Änderungen wurden gekennzeichnet.
1) Die neue Datei „Wertung_der_Eignungskriterien_update.pdf“ ersetzt die Datei „Tabellenauszug_Eignungskriterien_TDL_Phase3 final.pdf“.
2) Die neue Datei „Tabelle zur Eingabe der Eignungs- und Auswahlkriterien – Phase 3.xls ersetzt die bisherige Datei in den Anlagen mit demselben Dateinahmen.
3) In Kriterium K8.1 muss der letzte Satz lauten: "Hinweis: Bei einer rein Web-basierten Lösung werden die Kriterien K8.2 bis K8.8 nicht gewertet (Mindestvoraussetzung)".
4) Die Teilnahmebedingungen wurden in den Kapiteln 4.3.3, 4.4 und 4.5 geändert. Die Änderungen wurden gekennzeichnet.
Quelle: OJS 2020/S 127-311472 (2020-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Länder des Entwicklungsverbundes "gefa" bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal (2 mal) durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um ein (1) Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs (6) Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal (2 mal) durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um ein (1) Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs (6) Jahre.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal (2 mal) durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um ein (1) Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs (6) Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal (2 mal) durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um ein (1) Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs (6) Jahre.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-30 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Hahnstraße 43 d,
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69200600📞
E-Mail: info@t-systems.com📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www.t-systems.com/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
- falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.