Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen für die Polizeihubschrauberstaffel Bayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung (hierzu im Folgenden unter Nr. 1 bis 3) und weiteren Leistungen (hierzu im Folgenden unter Nr. 4 und Nr. 5). 1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-um-die-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden. 2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u.a. — Elektrooptisches System (EOS) mit Arbeitsplatz für EOS-Operator, — Hochleistungssuchscheinwerfer (HISL), — Rettungswinde, — Lasthakensystem für HEC/NHEC, — Fast Roping/Rappeling. Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z. B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen. Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2 „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens. 3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus. Dies beinhaltet die effiziente Integration von: — TETRA-Funkgeräten, — Taktischen Funkgeräten (2-Meter und Wideband), — Telefoniefunktion, — Hochleistungsroutern, — Bordgebundenen Missionscomputern. In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z. B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen. 4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen. 5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten 3 Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hubschrauber
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).84 000 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 84 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubschrauber📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Projektgruppe Flottenwechsel, Pödeldorfer Straße 77/79
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de🌏
E-Mail: bpp.bamberg.pgfw.vergabestelle@polizei.bayern.de📧
Telefon: +49 8997302226📞
Fax: +49 8997302250 📠
1. Das Teilprojekt 2 der Projektgruppe Flottenwechsel der Bayerischen Bereitschaftspolizei führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
Der Sitz der Vergabestelle ist in 85356 München-Flughafen, Wartungsallee 13. Aus diesem Grund ist die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer Südbayern.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenleistungen sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen überwiegen (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Gesamtfunktionalität.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderung gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenlos zugesandt. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage T2) zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Postanschrift der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Der Bewerber bzw. das bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die Bietergemeinschaft hat die Dokumente „Chiasmus Einrichtung Basislizenz“ und „Chiasmus Einwilligung Lizenzbedingungen“ (Anlagen T 4 und T 5 der Teilnahmeunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag unterzeichnet einzureichen.
11. Ferner hat jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes eignungsrelevantes Unternehmen das Dokument „Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Anlage T 6 der Teilnahmeunterlagen) zu unterzeichnen. Das Dokument ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren (inklusive Testgestellung) findet nicht statt.
13. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
15. Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens ggf. von externen Beratungsunternehmen unterstützt.
16. Abweichend von den grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungen mit den Bietern, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1. Das Teilprojekt 2 der Projektgruppe Flottenwechsel der Bayerischen Bereitschaftspolizei führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
Der Sitz der Vergabestelle ist in 85356 München-Flughafen, Wartungsallee 13. Aus diesem Grund ist die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer Südbayern.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenleistungen sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen überwiegen (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Gesamtfunktionalität.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderung gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenlos zugesandt. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage T2) zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Postanschrift der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Der Bewerber bzw. das bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die Bietergemeinschaft hat die Dokumente „Chiasmus Einrichtung Basislizenz“ und „Chiasmus Einwilligung Lizenzbedingungen“ (Anlagen T 4 und T 5 der Teilnahmeunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag unterzeichnet einzureichen.
11. Ferner hat jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes eignungsrelevantes Unternehmen das Dokument „Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Anlage T 6 der Teilnahmeunterlagen) zu unterzeichnen. Das Dokument ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren (inklusive Testgestellung) findet nicht statt.
13. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
15. Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens ggf. von externen Beratungsunternehmen unterstützt.
16. Abweichend von den grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungen mit den Bietern, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung (hierzu im Folgenden unter Nr. 1 bis 3) und weiteren Leistungen (hierzu im Folgenden unter Nr. 4 und Nr. 5).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung (hierzu im Folgenden unter Nr. 1 bis 3) und weiteren Leistungen (hierzu im Folgenden unter Nr. 4 und Nr. 5).
1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-um-die-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden.
1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-um-die-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u.a.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u.a.
— Elektrooptisches System (EOS) mit Arbeitsplatz für EOS-Operator,
— Hochleistungssuchscheinwerfer (HISL),
— Rettungswinde,
— Lasthakensystem für HEC/NHEC,
— Fast Roping/Rappeling.
Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z. B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z. B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2 „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2 „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus.
3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus.
Dies beinhaltet die effiziente Integration von:
— TETRA-Funkgeräten,
— Taktischen Funkgeräten (2-Meter und Wideband),
— Telefoniefunktion,
— Hochleistungsroutern,
— Bordgebundenen Missionscomputern.
In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z. B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z. B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen.
4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen.
5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten 3 Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten 3 Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die zu beschaffenden Hubschrauber grundsätzlich weitere Zusatzausrüstung zu beschaffen (sog. Optionen). Die gewünschte Abnahmemenge der einzelnen Leistungen ist im Preisblatt, als Teil der Vergabeunterlagen, ausgewiesen, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern übermittelt werden. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung des Auftraggebers, welche keinen Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge begründet.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die zu beschaffenden Hubschrauber grundsätzlich weitere Zusatzausrüstung zu beschaffen (sog. Optionen). Die gewünschte Abnahmemenge der einzelnen Leistungen ist im Preisblatt, als Teil der Vergabeunterlagen, ausgewiesen, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern übermittelt werden. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung des Auftraggebers, welche keinen Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge begründet.
Unter anderem ist die Beschaffung folgender Leistungen optional durch den Auftraggeber vorgesehen:
— Rettungswinde,
— Lasthakensystem für HEC/NHEC,
— EOS mit Arbeitsplatz für EOS-Operator,
— Hochleistungsscheinwerfer (HISL),
— Abgleitsystem Fast Roping/Rappeling.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: PGFW-8014-2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie, Vordruck 5 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise.
Nachweis (in Kopie, Vordruck 5 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung (Vordruck 6 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit dem jeweiligen Jahresumsatz sowie für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung (Vordruck 6 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit dem jeweiligen Jahresumsatz sowie für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
2. Eigenerklärung (Vordruck 7 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung (Vordruck 7 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten wird.
Mindeststandards:
Das unter Abschnitt III.2.2) Nr. (2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Das unter Abschnitt III.2.2) Nr. (2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung (Vordruck 6a des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) über den Gesamtumsatz des eignungsrelevanten Unterauftragnehmers mit einem jährlichen Umsatz (in Euro) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des eignungsrelevanten Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung (Vordruck 6a des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) über den Gesamtumsatz des eignungsrelevanten Unterauftragnehmers mit einem jährlichen Umsatz (in Euro) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des eignungsrelevanten Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Zulassung eines Hersteller- und Entwicklungsbetriebs gemäß EASA Part 21 (Vordruck 17 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2): Erklärung, dass der Betrieb des Bewerbers/Bieters gemäß den Vorgaben der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) nach EASA Part 21 befähigt ist, Luftfahrtprodukte wie einen Hubschrauber unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 Kategorie A und/oder B zu fertigen.
1. Erklärung zur Zulassung eines Hersteller- und Entwicklungsbetriebs gemäß EASA Part 21 (Vordruck 17 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2): Erklärung, dass der Betrieb des Bewerbers/Bieters gemäß den Vorgaben der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) nach EASA Part 21 befähigt ist, Luftfahrtprodukte wie einen Hubschrauber unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 Kategorie A und/oder B zu fertigen.
Die Genehmigung/Zulassung des Luftfahrt-Bundesamtes oder einer vergleichbaren nationalen Behörde im europäischen/weltweiten Ausland zum Herstellungsbetrieb nach EASA Part 21 ist in Kopie dem Teilnahmeantrag beizulegen.
2. Darstellung von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung von mindestens 3 Hubschrauber der Kategorie EASA CS29. Eine Lieferung liegt dabei nur vor, wenn die Hubschrauber auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen Kunden ausgeliefert wurden.
2. Darstellung von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung von mindestens 3 Hubschrauber der Kategorie EASA CS29. Eine Lieferung liegt dabei nur vor, wenn die Hubschrauber auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen Kunden ausgeliefert wurden.
3. Darstellung, wie viele Hubschrauber im Segment „law enforcement“ insgesamt in den letzten 5 Jahren im Bereich EU/EFTA vom Bewerber geliefert wurden. Eine Lieferung liegt – wie bei Nr.1 – nur vor, wenn die Hubschrauber auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen Kunden ausgeliefert wurden. Unter „law enforcement“ sind dabei im Rahmen dieser Ausschreibung sämtliche Hubschrauberlieferungen gemeint, die dem polizeilichen Einsatzspektrum dienen.
3. Darstellung, wie viele Hubschrauber im Segment „law enforcement“ insgesamt in den letzten 5 Jahren im Bereich EU/EFTA vom Bewerber geliefert wurden. Eine Lieferung liegt – wie bei Nr.1 – nur vor, wenn die Hubschrauber auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen Kunden ausgeliefert wurden. Unter „law enforcement“ sind dabei im Rahmen dieser Ausschreibung sämtliche Hubschrauberlieferungen gemeint, die dem polizeilichen Einsatzspektrum dienen.
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1. und 2. geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1. und 2. geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen.
Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, die Bieter und der Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV).
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, die Bieter und der Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV).
Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die das VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die das VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Für den Fall der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, wie dem Zugang zu VS-vertraulich eingestuften Verschlusssachen oder höher (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG) bzw. der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG), behält sich der Auftraggeber jeweils eine einfache Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen nach Art. 10 Abs. 1 BaySÜG bei Bedarf vor.
Für den Fall der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, wie dem Zugang zu VS-vertraulich eingestuften Verschlusssachen oder höher (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG) bzw. der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG), behält sich der Auftraggeber jeweils eine einfache Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen nach Art. 10 Abs. 1 BaySÜG bei Bedarf vor.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“,Anlage T2) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen enthalten:
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“,Anlage T2) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen enthalten:
1. Verpflichtungserklärung (Vordruck 9 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV
Während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die das VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
2. Verpflichtungserklärung (Vordruck 10 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV
Während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Verpflichtungserklärung (Vordruck 11 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
3. Verpflichtungserklärung (Vordruck 11 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4. Bei der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (Vordruck 12 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2), wie der Notwendigkeit der Beschäftigung an sicherheitsempfindlichen Stellen, wie bei der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG), weist der Bewerber für die Auftragsdurchführung jeweils eine einfache Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen gemäß Art. 10 Abs. 1 BaySÜG mit dem Teilnahmeantrag nach. Alternativ reicht der Nachweis durch den Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung, aber noch vor Durchführung entsprechender Arbeiten.
4. Bei der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (Vordruck 12 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2), wie der Notwendigkeit der Beschäftigung an sicherheitsempfindlichen Stellen, wie bei der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG), weist der Bewerber für die Auftragsdurchführung jeweils eine einfache Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen gemäß Art. 10 Abs. 1 BaySÜG mit dem Teilnahmeantrag nach. Alternativ reicht der Nachweis durch den Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung, aber noch vor Durchführung entsprechender Arbeiten.
5. Eigenerklärung (Vordruck 13 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
5. Eigenerklärung (Vordruck 13 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
6. Eigenerklärung (Vordruck 14 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
6. Eigenerklärung (Vordruck 14 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 VSVgV auf 3 Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Sind mehr als 3 Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind (d. h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 3 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 3 Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Sollte es zu einem Punktgleichstand mehrerer Bewerber auf dem letzten Rang kommen, werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV anhand objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Vordruck 8 Nr. 1 bis Nr. 2 („Darstellung von Referenzen“) des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2). Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Gemäß Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) müssen die Bewerber mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung von mindestens 3 Hubschraubern der Kategorie EASA CS29 im Teilnahmewettbewerb nachweisen (Mindestanforderung). Eine Lieferung i. S. d. Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) liegt dabei nur vor, wenn die Maschinen auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen Kunden ausgeliefert wurden. Pro nachgewiesener Referenz gemäß Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) (Lieferung von mindestens 3 Hubschraubern der Kategorie EASA CS29 innerhalb der letzten fünf Jahre) erhält der Bewerber je 25 Punkte. Dabei muss der Bewerber mindestens 3 Referenzen gemäß dem Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) nachweisen, um im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt zu werden (Mindestanforderung). Dafür erhält er 75 Punkte (25 Punkte x 3). Erbringt der Bewerber hingegen nicht die Mindestanforderung (3 Referenzen gemäß Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2), erhält der Bewerber 0 Punkte und wird vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. In der Konsequenz werden sonstige von ihm eingereichte Referenzen nicht berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen im geforderten Umfang vorgelegt, wird jede weitere Referenz mit jeweils weiteren 25 Zusatzpunkten bewertet. Bei den Referenzen in Vordruck 8 Nr. 2 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) wird bewertet, wie viele Hubschrauber im Segment „law enforcement“ insgesamt in den letzten 5 Jahren im Bereich EU/EFTA geliefert wurden. Der Begriff der Lieferung wird dabei wie in Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) definiert. Bei den Referenzen gemäß Vordruck 8 Nr. 2 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) erfolgt die Bewertung wie folgt: 1-5 Hubschrauber = 5 Punkte, 6-10 Hubschrauber = 10 Punkte, 11-15 Hubschrauber = 15 Punkte, 16-20 Hubschrauber = 20 Punkte, 21-25 Hubschrauber = 25 Punkte, 26-30 Hubschrauber = 30 Punkte, Kann der Bewerber die Lieferung einer größeren Anzahl von Hubschrauber im Bereich „law enforcement“ im Bereich EU/EFTA in den letzten fünf Jahren als 30 nachweisen, wird dies selbstverständlich, entsprechend der Tabellenbewertung gewürdigt. Die erreichten Zusatzpunkte des Bewerbers aus Vordruck 8 Nr. 2 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) werden mit den erzielten Punkten von Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) zusammenaddiert und ergeben dann eine Gesamtpunktzahl. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlt der einzelnen Bewerber wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte es zu einem Punktgleichstand auf dem letzten Rang kommen, werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu auch noch einmal ausführlich unter Vordruck 18 („Kriterien zur Auswahl der Bewerber“) des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2).
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 VSVgV auf 3 Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Sind mehr als 3 Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind (d. h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 3 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 3 Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Sollte es zu einem Punktgleichstand mehrerer Bewerber auf dem letzten Rang kommen, werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV anhand objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Vordruck 8 Nr. 1 bis Nr. 2 („Darstellung von Referenzen“) des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2). Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Gemäß Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) müssen die Bewerber mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung von mindestens 3 Hubschraubern der Kategorie EASA CS29 im Teilnahmewettbewerb nachweisen (Mindestanforderung). Eine Lieferung i. S. d. Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) liegt dabei nur vor, wenn die Maschinen auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen Kunden ausgeliefert wurden. Pro nachgewiesener Referenz gemäß Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) (Lieferung von mindestens 3 Hubschraubern der Kategorie EASA CS29 innerhalb der letzten fünf Jahre) erhält der Bewerber je 25 Punkte. Dabei muss der Bewerber mindestens 3 Referenzen gemäß dem Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) nachweisen, um im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt zu werden (Mindestanforderung). Dafür erhält er 75 Punkte (25 Punkte x 3). Erbringt der Bewerber hingegen nicht die Mindestanforderung (3 Referenzen gemäß Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2), erhält der Bewerber 0 Punkte und wird vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. In der Konsequenz werden sonstige von ihm eingereichte Referenzen nicht berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen im geforderten Umfang vorgelegt, wird jede weitere Referenz mit jeweils weiteren 25 Zusatzpunkten bewertet. Bei den Referenzen in Vordruck 8 Nr. 2 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) wird bewertet, wie viele Hubschrauber im Segment „law enforcement“ insgesamt in den letzten 5 Jahren im Bereich EU/EFTA geliefert wurden. Der Begriff der Lieferung wird dabei wie in Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) definiert. Bei den Referenzen gemäß Vordruck 8 Nr. 2 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) erfolgt die Bewertung wie folgt: 1-5 Hubschrauber = 5 Punkte, 6-10 Hubschrauber = 10 Punkte, 11-15 Hubschrauber = 15 Punkte, 16-20 Hubschrauber = 20 Punkte, 21-25 Hubschrauber = 25 Punkte, 26-30 Hubschrauber = 30 Punkte, Kann der Bewerber die Lieferung einer größeren Anzahl von Hubschrauber im Bereich „law enforcement“ im Bereich EU/EFTA in den letzten fünf Jahren als 30 nachweisen, wird dies selbstverständlich, entsprechend der Tabellenbewertung gewürdigt. Die erreichten Zusatzpunkte des Bewerbers aus Vordruck 8 Nr. 2 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) werden mit den erzielten Punkten von Vordruck 8 Nr. 1 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2) zusammenaddiert und ergeben dann eine Gesamtpunktzahl. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlt der einzelnen Bewerber wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte es zu einem Punktgleichstand auf dem letzten Rang kommen, werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu auch noch einmal ausführlich unter Vordruck 18 („Kriterien zur Auswahl der Bewerber“) des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“ (Anlage T2).
1. Das Teilprojekt 2 der Projektgruppe Flottenwechsel der Bayerischen Bereitschaftspolizei führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
1. Das Teilprojekt 2 der Projektgruppe Flottenwechsel der Bayerischen Bereitschaftspolizei führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
Der Sitz der Vergabestelle ist in 85356 München-Flughafen, Wartungsallee 13. Aus diesem Grund ist die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer Südbayern.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenleistungen sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen überwiegen (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Gesamtfunktionalität.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Gesamtfunktionalität.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderung gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderung gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenlos zugesandt. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage T2) zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenlos zugesandt. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage T2) zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Postanschrift der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Postanschrift der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16 des Dokuments „Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb“, Anlage T2) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Der Bewerber bzw. das bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die Bietergemeinschaft hat die Dokumente „Chiasmus Einrichtung Basislizenz“ und „Chiasmus Einwilligung Lizenzbedingungen“ (Anlagen T 4 und T 5 der Teilnahmeunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag unterzeichnet einzureichen.
10. Der Bewerber bzw. das bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die Bietergemeinschaft hat die Dokumente „Chiasmus Einrichtung Basislizenz“ und „Chiasmus Einwilligung Lizenzbedingungen“ (Anlagen T 4 und T 5 der Teilnahmeunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag unterzeichnet einzureichen.
11. Ferner hat jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes eignungsrelevantes Unternehmen das Dokument „Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Anlage T 6 der Teilnahmeunterlagen) zu unterzeichnen. Das Dokument ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
11. Ferner hat jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes eignungsrelevantes Unternehmen das Dokument „Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Anlage T 6 der Teilnahmeunterlagen) zu unterzeichnen. Das Dokument ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren (inklusive Testgestellung) findet nicht statt.
13. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
13. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
15. Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens ggf. von externen Beratungsunternehmen unterstützt.
16. Abweichend von den grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungen mit den Bietern, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 247-615322 (2020-12-14)
Ergänzende Angaben (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung (hierzu im Folgenden unter Nr. 1 bis 3) und weiteren Leistungen (hierzu im Folgenden unter Nr. 4 und Nr. 5).
1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-um-die-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u. a.
— Elektrooptisches System (EOS) mit Arbeitsplatz für EOS-Operator,
— Hochleistungssuchscheinwerfer (HISL),
— Rettungswinde,
— Lasthakensystem für HEC/NHEC,
— Fast Roping/Rappeling.
Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z. B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2 „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus.
Dies beinhaltet die effiziente Integration von
— TETRA-Funkgeräten,
— Taktischen Funkgeräten (2-Meter und Wideband),
— Telefoniefunktion,
— Hochleistungsroutern,
— Bordgebundenen Missionscomputern.
In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z. B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen.
5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten 3 Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung (hierzu im Folgenden unter Nr. 1 bis 3) und weiteren Leistungen (hierzu im Folgenden unter Nr. 4 und Nr. 5).
1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-um-die-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u. a.
— Elektrooptisches System (EOS) mit Arbeitsplatz für EOS-Operator,
— Hochleistungssuchscheinwerfer (HISL),
— Rettungswinde,
— Lasthakensystem für HEC/NHEC,
— Fast Roping/Rappeling.
Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z. B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2 „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus.
Dies beinhaltet die effiziente Integration von
— TETRA-Funkgeräten,
— Taktischen Funkgeräten (2-Meter und Wideband),
— Telefoniefunktion,
— Hochleistungsroutern,
— Bordgebundenen Missionscomputern.
In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z. B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen.
5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten 3 Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge wird aufgrund der Weihnachts- und Sylvester-Feiertage in Kombination mit COVID19 bedingten Ausfällen bei Auftraggeber und Bewerber um 2 Wochen auf nunmehr 4.2.2021, 12.00 Uhr verlängert.
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge wird aufgrund der Weihnachts- und Sylvester-Feiertage in Kombination mit COVID19 bedingten Ausfällen bei Auftraggeber und Bewerber um 2 Wochen auf nunmehr 4.2.2021, 12.00 Uhr verlängert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u. a.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u. a.
Dies beinhaltet die effiziente Integration von
Quelle: OJS 2021/S 017-040226 (2021-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 119 967 223 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Name: Airbus Helicopters Deutschland GmbH
Postanschrift: Industriestraße 4
Postort: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Projektgruppe Flottenwechsel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“