Geländepflege für die Niederlassungen München, Oberschleißheim, Stuttgart, Hamburg, Sasel, Pinneberg und Leipzig des Deutschen Wetterdienstes

Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Geländepflege für die Niederlassungen München, Oberschleißheim, Stuttgart, Hamburg, Sasel, Pinneberg und Leipzig des Deutschen Wetterdienstes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-09 Auftragsbekanntmachung
2021-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Gartenbau
Referenznummer: OV-43649/20-SRÖ
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Geländepflege für die Niederlassungen München, Oberschleißheim, Stuttgart, Hamburg, Sasel, Pinneberg und Leipzig des Deutschen Wetterdienstes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Gartenbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Gartenbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
München, Landkreis 🏙️
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Hamburg 🏙️
Pinneberg 🏙️
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Postleitzahl: 63067
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.dwd.de 🌏
E-Mail: beschaffung@dwd.de 📧
Telefon: +49 69-80624361 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367321 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367321 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-601826
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Geländepflege für die Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bis maximal 31.3.2026 plus zusätzlichem Optionsrecht des Auftraggebers um bis zu weitere 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Geländepflege für die Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes.
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung Stuttgart des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Geländepflege für die Niederlassung Stuttgart des Deutschen Wetterdienstes.
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung Hamburg des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Geländepflege für die Niederlassung Hamburg des Deutschen Wetterdienstes.
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung Sasel des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Geländepflege für die Niederlassung Sasel des Deutschen Wetterdienstes.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bis maximal 31.03.2026 plus zusätzlichem Optionsrecht des Auftraggebers um bis zu weitere 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Geländepflege für die Niederlassung Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes.
Bezeichnung des Loses: Geländepflege für die Niederlassung Leipzig des Deutschen Wetterdienstes
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Geländepflege für die Niederlassung Leipzig des Deutschen Wetterdienstes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helene-Weber-Allee 21
80637 München
August-Schauß-Straße 1
85764 Oberschleißheim
Am Schnarrenberg 17
70376 Stuttgart
Bernhard-Nocht-Straße 76
20359 Hamburg
Frahmredder 95
22393 Hamburg
Haidkamp 100
25421 Pinneberg
Kärrnerstraße 68 und 75
04288 Leipzig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367321&criteriaId=10354
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gem. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gem. III.1.1)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367321 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Quelle: OJS 2020/S 243-601826 (2020-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 423 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 037-093044
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 243-601826
ABl. S-Ausgabe: 37

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-09 📅
Name: Agrokomm Maschinenring GmbH
Postort: Ebersberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ebersberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 423 000 EUR 💰
Name: Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG
Postort: Laer
Land: Steinfurt 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-09 📅
Name: Grünwert Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Wietzendorf
Land: Heidekreis 🏙️
Name: BAfU Heyne GmbH
Postort: Leipzig
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
9
2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
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Quelle: OJS 2021/S 037-093044 (2021-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 423 000 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-125687
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 037-093044
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haidkamp 100, 25421 Pinneberg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung derWege beträgt diese Frist 10 Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 050-125687 (2021-03-09)