Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 42 und § 44 VgV, § 123 GWB, § 124 GWB und gemäß Teilnahmeantrag
B) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
B.I) Nachweis der unabhängigen Durchführung freiberuflicher Leistungen,
B.II) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit,
B.II.1) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet,
B.II.2) Erklärung, dass weder der Bieter noch ein Teil der Bewerbergemeinschaft sich mehrfach auf den vorliegenden Auftrag beworben haben,
B.III) Erklärungen zur Zuverlässigkeit,
B.III.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB,
B.III.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
B.V) Sonstige Erklärungen und vorzulegende Unterlagen deren Fehlen einen Ausschlussgrund darstellen
B.V.1) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen.
B.V.2) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 8 Wochen).
B.V.3) im Falle einer Bietergemeinschaft, weiterhin die Vorlage einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung,
B.V.4) im Falle einer Eignungsleihe, weiterhin die Vorlage der Erklärungen nachfolgender Anlagen:
B.V.5) Nachweis des Eintrags in das Berufsregister soweit für die Qualifikation des Bieters (z. B. Architekt, Rechtsanwalt etc.) erforderlich.
B.V.6) Es wird erklärt, den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen zu sein.
B.V.7) Es wird erklärt, in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
B.V.8) Es wird erklärt, die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung zu erfüllen.
B.V.9) Es wird erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
G) Ergänzender Hinweis zur Verwendung von Eignungsnachweisen
Die Eignung kann auch durch Vorlage der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzugewiesen werden. In diesem Fall kann die Eintragung an den entsprechenden Stellen dieses Teilnahmeantrags ausgelassen werden. Die Bieter haben jedoch selbst sicherzustellen, dass diejenigen Teile des Teilnahmeantrags ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden, die andere Angaben als das Präqualifikationsverzeichnis oder die „Eigenerklärungen zur Eignung“ enthalten.