Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Ostercappeln betreibt einen kommunalen 3-gruppigen Kindergarten an der Mühlenstraße 6 in der Gemeinde Ostercappeln, Ortsteil Schwagstorf.
Der Kindergarten wurde 1973 in Betrieb genommen. Das Gebäude ist seit Bestehen baulich weitgehend unverändert geblieben. Das Gebäude umfasste nach Bauende zwei Gruppenräume und eine Wohnung für die Kindergartenleitung in der 1. Etage. Im Jahre 1993 wurde die Wohnung zu einem dritten Gruppenraum umfunktioniert. Ebenfalls wurde 1993 ein
Walmdach auf das bestehende Flachdach des eingeschossigen Gebäudeteils gebaut. In 2005 wurde im Dachgeschoss ein Bewegungsraum, Abstellraum und Personalraum eingerichtet.
Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und gilt in großen Teilen als verbaut. Deutlich sichtbar wird dies durch zwei Eingänge und die Teilung des Kindergartens durch ein schmales Treppenhaus in zwei Bereiche. Die Funktionsräume, vor allem der Eingangsbereich, Speiseraum, Treppenhaus, Besprechungsräume entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Die Flure im Erdgeschoss sind schmal, die Mitarbeitertoilette veraltet. Darüber hinaus wurden einige Räume umfunktioniert. So dient das ursprüngliche Öltanklager nun als Schlaf- und Ruheraum.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, den bestehenden Kindergarten vollständig zurück zu bauen und an gleicher Stelle einen neuen Kindergarten zu errichten. Die Abmessungen des Bestandsgebäudes sind aus den beigefügten Plänen zu entnehmen.
Nicht zuletzt aufgrund der Beitragsfreiheit in den Kindergärten ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen weiter zunehmen wird, deshalb sollte in der Planung eine 4. Kindergartengruppe berücksichtigt, aber noch nicht gebaut werden.
Der Kindergarten besitzt keine eigene Heizungsanlage, die Strom- und Wärmeversorgung erfolgt über ein Nahwärmenetz welches von einem Blockheizkraftwerk versorgt wird. Die Versorgung über das Nahwärmenetz soll auch zukünftig beibehalten werden.
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Ein Teilnahmeantrag kann entweder als Einzelbewerber (ggf. mit Unterauftragnehmern) oder als Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Es ist beabsichtigt, Generalplanerleistungen gemäß den nachfolgenden Leistungsbildern (LB) zu beauftragen:
— LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2013, Leistungsphase (LPh) 3-9,
— LB2: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 1-8, HLS LPh 1-9, Elektro LPh 1-9,
— LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2013, LPh 1-6,
— LB4: Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI 2013, LPh 1-9,
— LB5: Brandschutzplanung, gem. AHO Heft 17, 2015, LPh 1-4,
— LB6: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.