Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat. Das AOK Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstr. 1 in 10963 Berlin besteht als Gebäudekomplex aus mehreren Gebäudeteilen, einem 15-geschossigen Hochhaus mit einem viergeschossigen Verbinder Nord, zweigeschossigen Verbinder Süd und 5- bzw. teilweise Sechsgeschossigen Rondell am Mehringplatz. Der gesamte Gebäudekomplex aus dem Baujahr 1970 wurde in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2006 (Hochhaus und Verbinder Nord) und 2012 (Rondell und Verbinder Süd) saniert. Aufgrund der zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigten Aufgabe des AOK Bürogebäudes in der Zillestraße in Berlin soll das derzeit dort eingerichtete Berufsinformationszentrum (im Folgenden: BIZ) künftig im 2. und 3. OG im Hochhaus und im Verbinder Nord im Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstraße untergebracht werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude einschließlich seiner äußeren Hülle bleibt in seiner derzeitigen Größe, Lage und Konstruktion unverändert. Die Leistungen des AN beziehen sich nur auf den Umbau, d. h. die Umgestaltung der vorhandenen Großraumbüros mit Nebenräumen im 2. und 3. OG im Hochhaus und Verbinder Nord zum neuen BIZ.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2020-07-17-NO-SAW
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat.
Das AOK Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstr. 1 in 10963 Berlin besteht als Gebäudekomplex aus mehreren Gebäudeteilen, einem 15-geschossigen Hochhaus mit einem viergeschossigen Verbinder Nord, zweigeschossigen Verbinder Süd und 5- bzw. teilweise Sechsgeschossigen Rondell am Mehringplatz. Der gesamte Gebäudekomplex aus dem Baujahr 1970 wurde in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2006 (Hochhaus und Verbinder Nord) und 2012 (Rondell und Verbinder Süd) saniert.
Aufgrund der zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigten Aufgabe des AOK Bürogebäudes in der Zillestraße in Berlin soll das derzeit dort eingerichtete Berufsinformationszentrum (im Folgenden: BIZ) künftig im 2. und 3. OG im Hochhaus und im Verbinder Nord im Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstraße untergebracht werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude einschließlich seiner äußeren Hülle bleibt in seiner derzeitigen Größe, Lage und Konstruktion unverändert. Die Leistungen des AN beziehen sich nur auf den Umbau, d. h. die Umgestaltung der vorhandenen Großraumbüros mit Nebenräumen im 2. und 3. OG im Hochhaus und Verbinder Nord zum neuen BIZ.
Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat.
Das AOK Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstr. 1 in 10963 Berlin besteht als Gebäudekomplex aus mehreren Gebäudeteilen, einem 15-geschossigen Hochhaus mit einem viergeschossigen Verbinder Nord, zweigeschossigen Verbinder Süd und 5- bzw. teilweise Sechsgeschossigen Rondell am Mehringplatz. Der gesamte Gebäudekomplex aus dem Baujahr 1970 wurde in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2006 (Hochhaus und Verbinder Nord) und 2012 (Rondell und Verbinder Süd) saniert.
Aufgrund der zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigten Aufgabe des AOK Bürogebäudes in der Zillestraße in Berlin soll das derzeit dort eingerichtete Berufsinformationszentrum (im Folgenden: BIZ) künftig im 2. und 3. OG im Hochhaus und im Verbinder Nord im Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstraße untergebracht werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude einschließlich seiner äußeren Hülle bleibt in seiner derzeitigen Größe, Lage und Konstruktion unverändert. Die Leistungen des AN beziehen sich nur auf den Umbau, d. h. die Umgestaltung der vorhandenen Großraumbüros mit Nebenräumen im 2. und 3. OG im Hochhaus und Verbinder Nord zum neuen BIZ.
Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung zu bestätigen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr bestehen und die Deckung über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleibt.
Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen entsprechende Eigenerklärungen für jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer, auf die die Eignung gestützt wird müssen ebenfalls entsprechende Eigenerklärungen vorlegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bestätigungen des Versicherungsunternehmens nachzufordern.
Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung zu bestätigen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr bestehen und die Deckung über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleibt.
Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen entsprechende Eigenerklärungen für jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer, auf die die Eignung gestützt wird müssen ebenfalls entsprechende Eigenerklärungen vorlegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bestätigungen des Versicherungsunternehmens nachzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat.
Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat.
Das AOK Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstr. 1 in 10963 Berlin besteht als Gebäudekomplex aus mehreren Gebäudeteilen, einem 15-geschossigen Hochhaus mit einem viergeschossigen Verbinder Nord, zweigeschossigen Verbinder Süd und 5- bzw. teilweise Sechsgeschossigen Rondell am Mehringplatz. Der gesamte Gebäudekomplex aus dem Baujahr 1970 wurde in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2006 (Hochhaus und Verbinder Nord) und 2012 (Rondell und Verbinder Süd) saniert.
Das AOK Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstr. 1 in 10963 Berlin besteht als Gebäudekomplex aus mehreren Gebäudeteilen, einem 15-geschossigen Hochhaus mit einem viergeschossigen Verbinder Nord, zweigeschossigen Verbinder Süd und 5- bzw. teilweise Sechsgeschossigen Rondell am Mehringplatz. Der gesamte Gebäudekomplex aus dem Baujahr 1970 wurde in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2006 (Hochhaus und Verbinder Nord) und 2012 (Rondell und Verbinder Süd) saniert.
Aufgrund der zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigten Aufgabe des AOK Bürogebäudes in der Zillestraße in Berlin soll das derzeit dort eingerichtete Berufsinformationszentrum (im Folgenden: BIZ) künftig im 2. und 3. OG im Hochhaus und im Verbinder Nord im Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstraße untergebracht werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude einschließlich seiner äußeren Hülle bleibt in seiner derzeitigen Größe, Lage und Konstruktion unverändert. Die Leistungen des AN beziehen sich nur auf den Umbau, d. h. die Umgestaltung der vorhandenen Großraumbüros mit Nebenräumen im 2. und 3. OG im Hochhaus und Verbinder Nord zum neuen BIZ.
Aufgrund der zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigten Aufgabe des AOK Bürogebäudes in der Zillestraße in Berlin soll das derzeit dort eingerichtete Berufsinformationszentrum (im Folgenden: BIZ) künftig im 2. und 3. OG im Hochhaus und im Verbinder Nord im Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstraße untergebracht werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude einschließlich seiner äußeren Hülle bleibt in seiner derzeitigen Größe, Lage und Konstruktion unverändert. Die Leistungen des AN beziehen sich nur auf den Umbau, d. h. die Umgestaltung der vorhandenen Großraumbüros mit Nebenräumen im 2. und 3. OG im Hochhaus und Verbinder Nord zum neuen BIZ.
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). Die zweite Beauftragungsstufe (Lph. 5-8) und die dritte Beauftragungsstufe (Lph 9) werden optional abgefragt und sind u. a. abhängig vom Planungsergebnis und der Bereitstellung von Finanzmitteln.
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). Die zweite Beauftragungsstufe (Lph. 5-8) und die dritte Beauftragungsstufe (Lph 9) werden optional abgefragt und sind u. a. abhängig vom Planungsergebnis und der Bereitstellung von Finanzmitteln.
Zusätzliche Informationen:
Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung zu bestätigen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr bestehen und die Deckung über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleibt.
Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen entsprechende Eigenerklärungen für jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer, auf die die Eignung gestützt wird müssen ebenfalls entsprechende Eigenerklärungen vorlegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bestätigungen des Versicherungsunternehmens nachzufordern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig. Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig. Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
1. Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen,
2. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
3. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen.
Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich ist folgende Unterlage je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich ist folgende Unterlage je Nachunternehmer einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) gem. Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung,
b. Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
c. Darstellung des Umsatzes für vergleichbare Dienstleistungen (Planungs- und Überwachungsleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Unternehmensdarstellung sowie die Darstellung der Mitarbeiterstruktur (einschließlich Mitarbeiteranzahl) des Bieters insgesamt,
b. Berufsrechtlich: Berechtigung, Architektenleistungen erbringen zu dürfen,
c. Benennung einer projektverantwortlichen Person und eines Kernteams.
Beizufügen sind Kurzlebenslauf, Beschreibung der beruflichen Ausbildung und beruflichen
Befähigung, persönliche Referenzen in Bezug zur Aufgabenstellung bzgl. des Projektleiters. Ferner ist die berufliche Ausbildung und beruflichen Befähigung für die Durchführung des Auftrages vorgesehenen verantwortlichen Fachplaner(innen) anzugeben,
d. Darstellung der Erfahrungen des Bieters in der Generalplanung bezüglich des Umbaus vergleichbarer Hochbauten durch Angabe und Beschreibung von vergleichbaren Referenzprojekten (2) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (Beendigung des Auftrags bzgl. Lph 8 nicht vor 2015). Es sind bei den Referenzen jeweils auch anzugeben, die Leistungszeit, die Baukosten des Auftraggebers, ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt. Die Verwendung von Muster 1 in den Vergabeunterlagen wird empfohlen,
d. Darstellung der Erfahrungen des Bieters in der Generalplanung bezüglich des Umbaus vergleichbarer Hochbauten durch Angabe und Beschreibung von vergleichbaren Referenzprojekten (2) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (Beendigung des Auftrags bzgl. Lph 8 nicht vor 2015). Es sind bei den Referenzen jeweils auch anzugeben, die Leistungszeit, die Baukosten des Auftraggebers, ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt. Die Verwendung von Muster 1 in den Vergabeunterlagen wird empfohlen,
e. Darstellung der Erfahrungen des Bieters in der anspruchsvollen Haustechnikplanung durch Angabe und Beschreibung von vergleichbaren Referenzprojekten (2) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (Beendigung des Auftrags bzgl. Lph 5 nicht vor 2017). Es sind bei den Referenzen jeweils auch anzugeben, die Leistungszeit, die Baukosten des Auftraggebers, ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt. Die Verwendung von Muster 2 in den Vergabeunterlagen wird empfohlen.
e. Darstellung der Erfahrungen des Bieters in der anspruchsvollen Haustechnikplanung durch Angabe und Beschreibung von vergleichbaren Referenzprojekten (2) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (Beendigung des Auftrags bzgl. Lph 5 nicht vor 2017). Es sind bei den Referenzen jeweils auch anzugeben, die Leistungszeit, die Baukosten des Auftraggebers, ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt. Die Verwendung von Muster 2 in den Vergabeunterlagen wird empfohlen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Soweit Planungs- und Objektüberwachungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nachausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Soweit Planungs- und Objektüberwachungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nachausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz,
2. Der Bieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
2. Der Bieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug über ihn/es anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen,
Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug über ihn/es anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen,
3. Berücksichtigung der Belange des Brandschutzes und der ENEV,
4. Umsetzung der Maßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4.7.2019 die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden sind. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4.7.2019 die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden sind. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDK7D
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".