Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat.
Das AOK Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstr. 1 in 10963 Berlin besteht als Gebäudekomplex aus mehreren Gebäudeteilen, einem 15-geschossigen Hochhaus mit einem viergeschossigen Verbinder Nord, zweigeschossigen Verbinder Süd und 5- bzw. teilweise Sechsgeschossigen Rondell am Mehringplatz. Der gesamte Gebäudekomplex aus dem Baujahr 1970 wurde in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2006 (Hochhaus und Verbinder Nord) und 2012 (Rondell und Verbinder Süd) saniert.
Aufgrund der zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigten Aufgabe des AOK Bürogebäudes in der Zillestraße in Berlin soll das derzeit dort eingerichtete Berufsinformationszentrum (im Folgenden: BIZ) künftig im 2. und 3. OG im Hochhaus und im Verbinder Nord im Verwaltungsgebäude in der Wilhelmstraße untergebracht werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude einschließlich seiner äußeren Hülle bleibt in seiner derzeitigen Größe, Lage und Konstruktion unverändert. Die Leistungen des AN beziehen sich nur auf den Umbau, d. h. die Umgestaltung der vorhandenen Großraumbüros mit Nebenräumen im 2. und 3. OG im Hochhaus und Verbinder Nord zum neuen BIZ.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2020-07-17-NO-SAW
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse — ist als gesetzliche Krankenversicherung ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten und ausreichenden medizinischen Versorgung ihrer Versicherten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten hat.
“Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000...”
Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich Generalplanungs- und Überwachungsleistungen) mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
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Quelle: OJS 2020/S 139-342444 (2020-07-17)