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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hindenburgdamm 30
12203 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berin, sucht für den Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin, einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berin, sucht für den Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin, einen Generalplaner.
Der Auftrag umfasst die Generalplanungsleistung für die Erstellung der Vor- und Bauplanungsunterlage sowie der Erstellung des Bauantrags in Anlehnung an die HOAI LP 2-4 für die Maßnahme „Sanierung Pflegestationen II“ am CBF.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners – Innenarchitektur
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners – Technische Ausrüstung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners – Objektplanung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners – Tragwerksplanung
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Projektleitung: Die Projektleitung muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Projektleitung: Die Projektleitung muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: Nachzuweisen ist der jährliche Nettoumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: Nachzuweisen ist der jährliche Nettoumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Generalplanungsleistungen.
3. Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
“Zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist ein durchschnittlicher Jahresnettoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre von mind. 0,5 Mio.
Zu Eignungskriterium 3:...”
Zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist ein durchschnittlicher Jahresnettoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre von mind. 0,5 Mio.
Zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Sachschäden bis zu 1 500 000 EUR je Schadensereignis,
b) Personenschäden bis zu 1 500 000 EUR je Schadensereignis,
c) Vermögensschäden bis zu 1 500 000 EUR je Schadensereignis und für
d) sonstige Schäden bis zu 1 500 000 EUR je Schadensereignis.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Darstellung / Organigramm des Projektteams: Gefordert ist die Darstellung und das Organigramm des Projektteams.
5. Anzahl der Architekten und Ingenieure...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Darstellung / Organigramm des Projektteams: Gefordert ist die Darstellung und das Organigramm des Projektteams.
5. Anzahl der Architekten und Ingenieure der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten und festangestellten Ingenieure und Architekten der letzten 3 Geschäftsjahre.
Alle Ingenieure/Architekten benötigen einen Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ gemäß § 75 (1) VgV bzw. für juristische Personen nach § 75 (3) VgV (ist separat den Angebotsunterlagen beizufügen).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 5: Nachzuweisen sind mind. 2 Mitarbeiter, die die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ führen. Nachweise sind beizulegen.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Nur Architekten/bauvorlageberechtigte Personen dürfen einen Bauantrag einreichen. Die Planungsleistung erfordert fundierte Kenntnisse in den jeweiligen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Nur Architekten/bauvorlageberechtigte Personen dürfen einen Bauantrag einreichen. Die Planungsleistung erfordert fundierte Kenntnisse in den jeweiligen Fachrichtungen, für die ein Hochschulabschluss Voraussetzung ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-03
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 2.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 2.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 22.10.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2020/S 193-466583 (2020-09-30)
Ergänzende Angaben (2020-10-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 193-466583
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-11-03 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-11-05 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-11-03 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-11-05 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.debis zum 2.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur...”
Text
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.debis zum 2.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 22.10.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.debis zum 4.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur...”
Text
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.debis zum 4.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 22.10.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
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Quelle: OJS 2020/S 215-528026 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 668103.45 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, sucht für den Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin, einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, sucht für den Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin, einen Generalplaner.
Der Auftrag umfasst die Generalplanungsleistung für die Erstellung der Vor- und Bauplanungsunterlage sowie der Erstellung des Bauantrags in Anlehnung an die HOAI LP 2-4 für die Maßnahme „Sanierung Pflegestationen II" am CBF.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners — Innenarchitektur
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners — Technische Ausrüstung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners — Objektplanung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Generalplaners — Tragwerksplanung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 193-466583
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: AF 14/20
Titel: Generalplaner LP 2-4, SPS II, CBF
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PBS architekten
Postanschrift: Seeburger Str. 25
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
URL: www.pbs-berlin.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 581358.65 💰
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 4.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 4.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 22.10.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 237-585193 (2020-12-01)