Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
Die Bewertung der Umsatzangaben erfolgt nach dem Punkteschema gemäß Anlage 6 (Bewertungsmatrix Eignungskriterien). Die Gewichtung dieses Eignungskriteriums beträgt 20 %.
a) Durchschnittlicher Gesamtjahresnettoumsatz bis 199 999 EUR = 0 Punkte,
b) Durchschnittlicher Gesamtjahresnettoumsatz ab 200 000 EUR = 1 Punkt,
c) Durchschnittlicher Gesamtjahresnettoumsatz ab 400 000 EUR = 2 Punkte,
d) Durchschnittlicher Gesamtjahresnettoumsatz ab 600 000 EUR = 3 Punkte,
e) Durchschnittlicher Gesamtjahresnettoumsatz ab 800 000 EUR = 4 Punkte.
Hinweis: Wird der durchschnittliche Gesamtjahresnettoumsatz mit 0 Punkten bewertet, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Dies führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Beschäftigtenzahl der letzten 3 Geschäftsjahre:
Die Bewertung der Angaben zur Beschäftigtenzahl erfolgt nach dem Punkteschema gemäß Anlage 6 (Bewertungsmatrix Eignungskriterien). Die Gewichtung dieses Eignungskriteriums beträgt 10 %.
a) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 1 = 0 Punkte,
b) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 2 = 1 Punkt,
c) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 3 = 2 Punkte,
d) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 4 = 3 Punkte,
e) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 5 oder mehr = 4 Punkte.
Hinweis: Wird der durchschnittliche Mitarbeiterzahl mit 0 Punkten bewertet, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Dies führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Referenzen der letzten 8 Geschäftsjahre:
Nachzuweisen sind mind. 2 Referenzen aus den letzten 8 Geschäftsjahren über vergleichbare Bauaufgaben. Weitere Referenzen finden keine Berücksichtigung.
Die Bewertung der Referenzangaben erfolgt nach dem Punkteschema gemäß Anlage 6 (Bewertungsmatrix Eignungskriterien). Die Gewichtung dieses Eignungskriteriums beträgt insgesamt 70 %, d. h. es entfallen jeweils 35 % auf jede der beiden Referenzen, die sich wie folgt auf die wertungsrelevanten Referenzangaben 1-7 verteilen:
1. Anrechenbare Herstellkosten (netto)/ 6 %
— bis 7,9 Mio. EUR = 0 Punkte,
— ab 8,0 Mio. EUR = 1 Punkt,
— ab 9,0 Mio. EUR = 2 Punkte,
— ab 10,0 Mio. EUR = 3 Punkte,
— ab 11,0 Mio. EUR = 4 Punkte.
2. Bauen im laufenden Betrieb/ 5,5 %
— ja = 4 Punkte,
— nein = 0 Punkte.
3. Bauen im Bestand/ 5,5 %
— ja = 4 Punkte,
— nein = 0 Punkte.
4. Baumaßnahme mit brandschutzmäßig zu ertüchtigende Deckenbereiche/4,5 %
— ja = 4 Punkte,
— nein = 0 Punkte.
5. Sanierung eines denkmalgeschützten Dachstuhls/5 %
— ja = 4 Punkte,
— nein = 0 Punkte.
6. Sanierung von denkmalgeschützten Gebäudefassaden/5 %
— ja = 4 Punkte,
— nein = 0 Punkte.
7. Auftrag für öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB/3,5 %
— ja = 4 Punkte,
— nein = 0 Punkte.
Die Punkte der wertungsrelevanten Referenzangaben werden entsprechend der vorgenannten Prozentzahlen gewichtet.