Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanerleistung für den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung
011-20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistung für den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung.”
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum wurde im Frühjahr dieses Jahres eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Entwicklung von 3 Flurstücken durch die SWG in Auftrag gegeben.
Konzeptionell soll im Schwerpunkt der Bedarf an Wohnraum von Familien und 2-Personen-Haushalten verbessert werden und maßgeblich als Planungsgrundlage wirken.
Die Baugrundstücke befindet sich an und zwischen der zur Strausberger Vorstadt gehörenden Landhausstraße und Ernst-Thälmann-Straße und umfasst in Summe eine Fläche von insgesamt 4 950 m.
Aus der Studie hat sich eine Bruttogeschossfläche (BGF) des Neubaus von rd. 2 944 m ergeben. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,21 und die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 0,51.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind rd. 20 Wohneinheiten verteilt auf 3 Gebäude mit jeweils 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss sowie einer Teilunterkellerung. Eine erste Konzeptvorstellung ggü. der Stadt Strausberg, FG Stadtplanung ist bereits erfolgt.
Für die Maßnahme wird eine Kostenobergrenze von 1 445 EUR/qm BGF brutto (KG 300 + 400 gemäß DIN 276, Fassung 2008) für einen mittleren Standard sowie von 180 EUR/qm AF brutto (KG 500) festgelegt.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Objektplanung, Freianlagenplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Beratungsleistungen Brandschutz,
Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik/Schallschutz).
Planungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Januar 2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters mit vergleichbaren Projekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2 Projektrealisierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: a) Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: b) Konzept zur Koordination der Planung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: c) Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: d) Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Unterkriterium zu 2: e) Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3 Projekteinschätzung/ -analyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 3: a) Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Unterkriterium zu 3: b) Herangehensweise für die Entwicklung einer wirtschaftlichen Lösung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Angebotspräsentation
Kostenkriterium (Name): Honorarparameter
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-11 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Gesamtumsatz/Umsatz mit vgl. Leistungen: Gewichtung 10 %,
2. Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter: Gewichtung 20 %,
3. Referenzprojekte: Gewichtung 50...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Gesamtumsatz/Umsatz mit vgl. Leistungen: Gewichtung 10 %,
2. Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter: Gewichtung 20 %,
3. Referenzprojekte: Gewichtung 50 %,
4. Öffentlicher Auftraggeber/Referenzschreiben: Gewichtung 20 %,
Einzelheiten zu den oben aufgeführten Kriterien sind der „Matrix Eignungskriterien" zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen, Angaben stichprobenartig zu überprüfen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die weiteren Stufen sowie die besonderen Leistungen werden optional abgerufen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen „Bewerbungsbogen TNW"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen „Matrix Eignungskriterien" und „Bewerbungsbogen TNW".
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Vergabeunterlagen „Matrix Eignungskriterien" und „Bewerbungsbogen TNW".
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen „Matrix Eignungskriterien" und „Bewerbungsbogen TNW".
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Vergabeunterlagen „Matrix Eignungskriterien" und „Bewerbungsbogen TNW".
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" zu tragen und über die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte Bauvorlageberechtigung nach § 69 BbgBO für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVerG) vergeben und ausgeführt.
Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVerG) vergeben und ausgeführt.
Die Bieter/Bewerbergemeinschaft (und soweit vorgesehen, deren Unterauftragnehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-20
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den...”
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln.
Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt
Eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt.
Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfristgerichtet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem
Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44RYWY
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Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
Nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 185-446885 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss — Generalplanerleistung für den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern inkl. Frei- / Grünflächengestaltung
011-20”
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistung für den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern inkl. Frei -/ Grünflächengestaltung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 890 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum wurde im Frühjahr dieses Jahres eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Entwicklung von 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum wurde im Frühjahr dieses Jahres eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Entwicklung von 3 Flurstücken durch die SWG in Auftrag gegeben.
Konzeptionell soll im Schwerpunkt der Bedarf an Wohnraum von Familien und 2-Personen-Haushalten verbessert werden und maßgeblich als Planungsgrundlage wirken.
Die Baugrundstücke befindet sich an und zwischen der zur Strausberger Vorstadt gehörenden Landhausstraße und Ernst-Thälmann-Straße und umfasst in Summe eine Fläche von insgesamt 4 950 m.
Aus der Studie hat sich eine Bruttogeschossfläche (BGF) des Neubaus von rd. 2 944 m ergeben. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,21 und die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 0,51.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind rd. 20 Wohneinheiten verteilt auf 3 Gebäude mit jeweils 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss sowie einer Teilunterkellerung. Eine erste Konzeptvorstellung ggü. der Stadt Strausberg, FG Stadtplanung ist bereits erfolgt.
Für die Maßnahme wird eine Kostenobergrenze von 1 445 EUR / qm BGF brutto (KG 300 + 400 gemäß DIN 276, Fassung 2008) für einen mittleren Standard sowie von 180 EUR / qm AF brutto (KG 500) festgelegt.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Objektplanung, Freianlagenplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Beratungsleistungen Brandschutz, Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik / Schallschutz).
Planungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Januar 2021.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die weiteren Stufen sowie die besonderen Leistungen werden optional abgerufen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen /Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 185-446885
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 011-20
Titel: Generalplanung NB LHS
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schmidtmann und Gölling Architektur- und Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Bölschestr. 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12587
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 306419360📞
E-Mail: post@sg-architekten.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://sg-architekten.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 890 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den...”
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln.
Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und
Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt
Eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt.
Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfristgerichtet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem
Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44R4U6.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
Nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 053-133996 (2021-03-12)