Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschluss-/Mindestanforderungen.
3. Stufe: Prüfung anhand der Auswahlkriterien
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die unter Berücksichtigung der nachfolgend und in den Beschaffungsunterlagen aufgeführten Kriterien und Wichtungen insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Zahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird zwischen 3 und fünf festgelegt. Die tatsächliche Anzahl der einzuladenden Bewerber wird auf Grundlage der Anzahl der eingegangenen Teilnahmeanträge sowie danach festgelegt, inwieweit sich die erreichten Bewertungspunkte der gewerteten Teilnahmeanträge voneinander unterscheiden. Bei Eingang von 10 Bewerbungen oder weniger werden zusätzlich zu der Mindestzahl von 3 bis zu zwei weitere Bewerber ausgewählt, sofern deren Punkteabstand zum Drittplatzierten nicht mehr als 25 Punkte beträgt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, werden mindestens 30 % der Bewerber, jedoch maximal fünf Bewerber ausgewählt. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Auswahlkriterien und Gewichtung:
1. Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maximale Punktzahl 10.
2. Durchschnittlicher Umsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Dazu gehören die Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerk sowie Fachplanung Technische Ausrüstung. Zur Vergleichbarkeit siehe Abschnitt III.1.3) der Bekanntmachung. Maximale Punktzahl 25.
3. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Generalplanungsleistungen (mit Objektplanung für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung) in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Hauptleistung (Schiffsschleusen, bewegliche Wehre, Sperrwerke und Wasserkraftanlagen und ähnlichen) vergleichbar sind. Zur Vergleichbarkeit siehe Abschnitt III.1.3 der Bekanntmachung. Maximale Punktzahl 120.
4. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 3 Ingenieurbau in den letzten 6 Jahren für die Leistungsphasen 3 bis 7. Maximale Punktzahl 90.
5. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 3 Ingenieurbau in den letzten 6 Jahren für die Leistungsphase 8. Maximale Punktzahl 90.
6. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 3 Tragwerksplanung in den letzten 6 Jahren für die Leistungsphasen 5 bis 6. Maximale Punktzahl 48.
7. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 3 Technische Ausrüstung in den letzten 6 Jahren für die Leistungsphase 3 bis 7. Maximale Punktzahl 48.
8. Abgeschlossene Projekte mit positiver Würdigung des Auftraggebers im Referenzschreiben: Projekte, bei denen ein Referenzschreiben des Auftraggebers seine uneingeschränkte positive Würdigung für die Leistungen der Generalplanung erkennen lässt (die Referenzschreiben sind der Bewerbung beizulegen). Maximale Punktzahl 22,5.
9. Abgeschlossene Projekte mit positiver Würdigung des Auftraggebers im Referenzschreiben: Projekte, bei denen ein Referenzschreiben des Auftraggebers seine uneingeschränkte positive Würdigung für die Leistungen der Objektplanung erkennen lässt (die Referenzschreiben sind der Bewerbung beizulegen). Maximale Punktzahl 22,5.
10. Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (Diplom, Master), die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten 3 Jahren (Generalplaner + Bewerbergemeinschaft + Unterauftragnehmer). Maximale Punktzahl 9.
11. Anzahl der Ingenieure (Diplom, Master) aus dem Fachgebiet Ingenieurbauwerke, die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten 3 Jahren (Generalplaner + Bewerbergemeinschaft + Unterauftragnehmer). Maximale Punktzahl 6.
12. Anzahl der Ingenieure (Diplom, Master) aus dem Fachgebiet Tragwerksplanung, die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten 3 Jahren (Generalplaner + Bewerbergemeinschaft + Unterauftragnehmer). Maximale Punktzahl 6.
13. Anzahl der Ingenieure (Diplom, Master) aus dem Fachgebiet Technische Ausrüstung, die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten 3 Jahren (Generalplaner + Bewerbergemeinschaft + Unterauftragnehmer). Maximale Punktzahl 6.
Die genaue inhaltliche Zusammensetzung der Eignungs- und Auswahlkriterien und deren Gewichtung sowie die zu erfüllenden Mindestanforderungen sind aus den mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Unterlagen "Matrix Eignungskriterien nach § 51 VgV", "8.-T Bewerberbogen Generalplaner" und ggf. "9.-T Bewerberbogen Unterauftragnehmer" ersichtlich.