Beschreibung der Beschaffung
Auf den freien Flächen der Röländer Str. 31 im Bezirk Berlin-Pankow soll eine Sportanlage neugebaut werden.
Dazu sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Neubau eines Sportfunktionsgebäudes,
— Neubau eines Leichtathletikstadions Typ C mit Kunstrasen (kombiniert für Fußball und Hockey) mit Beleuchtung, Bewässerung und Zuschauertribüne,
— Errichtung eines Großspielfeldes mit Kunstrasen und Beleuchtung,
— Errichtung von Ballfangzäunen in Richtung der anderen Sportanlagen,
— Errichtung einer Beachsportanlage (3 Plätze),
— Errichtung eines Cricketplatzes,
— Nebenflächen (PKW-Stellplätze, Fahrradstellpältze, Müllstellflächen und ggf. weitere entwurfsabhängige Nebenflächen).
Die Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen soll das erhebliche Defizit an ungedeckten Sportflächen im Bezirk Pankow weiter reduzieren.
Folgende Erfordernisse bzw. Hinweise sind bei der Errichtung der Sportanlage weiterhin zu beachten:
— neue Einfriedung des Sportgeländes mit 2 Eingangstoren (davon eine als Feuerwehrzufahrt),
— Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad, dadurch möglichst kurze Rohbauphase (z. B. Holztafelbauweise),
— ökologische Bauweise (natürliche, ressourcenschonende Baustoffe z. B. Holz), nach Möglichkeit Niedrigenergie‐ bis Nullenergiestandard, Fernwärmeanschluss, Südfassade mit effizientem sommerlichen Wärmeschutz, Photovoltaik, Solarpanels für Warmwasser,
— Einbruchsichere und Vandalismus vermeidende Oberflächen,
— Barrieregerechtigkeit nach DIN 18040,
— Planung von Lärmimmissionschutzmaßnahmen.
Weitere besond. Anforderungen an die planerische Umsetzung:
— Erstellung einer VPU in der LP 2 sowie der BPU in der LP 3 und anteilig LP 5,
— Umsetzung der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen auf Grundlage der ABau des Landes Berlin,
— Einhaltung der aktuellen Baukostenobergrenze i. H. v. 14 270 000 EUR Bruttobaukosten (KG 200-KG 700),
— alle Außensportflächen sind vandalismussicher und pflegearm herzurichten,
— Gewerkeweise Ausschreibung der Leistungen auf Grundlage der ABau des Landes Berlin,
— Einhaltung der technischen und sonstige Vorschriften/Regelwerke des Landes Berlin.
Durch den Generalplaner sind folgende Leistungsbilder zu bearbeiten:
— Freianlagen (§ 38ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 11),
— Gebäude und Innenräume (§ 33ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 10),
— technische Ausrüstung (§ 53ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 15), AG 1-5,7,8,
— Tragwerksplanung (§ 49ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 14),
— Beratungsleistungen aus den Bereichen Brandschutz, Schallschutz/Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung.