Beschreibung der Beschaffung
Projektbeschreibung
Abriss des Bestandsgebäudes
Die bestehende Zweifachsporthalle wurde in den 50er Jahren als gestapelte Einfeldsporthalle errichtet. Das Gebäude mit den beiden Hallen ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles, das durch seine innerstädtische Lage, eingefasst durch 4 Straßen, einen besonderen städtebaulichen Stellenwert genießt.
Die bestehende Halle ist nicht zu erhalten. Das Stahlbetonskelett weist erhebliche Schäden auf, deren Sanierung extreme Kosten verursachen sowie Substanz und Erscheinungsbild dergestalt verändern würde, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr gegeben wäre. Daher wurde entschieden, diese Doppelsporthalle, die auch nicht die Normmaße für einen zeitgemäßen Sportunterricht aufweist, abzureißen. Der Abriss ist daher zu planen und vorzubereiten.
Planung des Neubaus
An Stelle des Bestandsgebäudes sollen 2 neue barrierefreie Sporthallen errichtet werden. Aufgrund des zur Verfügung stehenden begrenzten Baufeldes an der Alleestraße/Ecke Wilhelmstraße ist auch für die künftigen Hallen von einer Stapelung auszugehen. Die neuen Sporthallen müssen den geltenden DIN-Bestimmungen, insbesondere der DIN 18032, sowie den Vorgaben der Unfallkasse NRW entsprechen und somit zeitgemäßen Sportunterricht und die Einrichtung eines Leistungskurses Sport am Gymnasium Alleestraße ermöglichen. Alle diesbezüglich erforderlichen Räume und eine Hallenhöhe von rd. 7,00 m müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Es sind folgende Sportarten in den neuen Hallen zu berücksichtigen:
Turnen, Gymnastik, Yoga, Fitness Standard und Modern-Dance, Gardetanz, Folklore-tanz, Kampfsport, Volleyball, Basketball, Fußball, Boxen, Cheerleading, Handball, Tchoukball, Hockey, Badminton, Tennis und Tischtennis. Des Weiteren die Sportarten der aktuellen Lehrpläne des Schulsports.
Das Gebäude muss der geltenden ENEV entsprechen, wobei hier eine vom Hauptgebäude losgelöste Energieversorgung vorgesehen ist. Im Zuge der Planungen müssen mindestens 2 über die Anforderungen der ENEV hinausgehende Varianten (also inkl. der ENEV Mindestanforderung insgesamt 3) der Wärmeversorgung geprüft und dokumentiert werden.
Die Turnhalle muss an die bestehende Alarmierungsanlage des Hauptgebäudes angebunden werden.
Ausführung von Abriss und Neubau mit Generalunternehmer:
Es soll ein Generalunternehmer gefunden werden. Dieser Generalunternehmer wird nicht nur mit den Bauleistungen beauftragt, sondern soll - beginnend mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) – grundsätzlich auch alle Planungsleistungen erbringen.
Der Generalplaner hat daher – nach Abschluss der Leistungsphasen 1-4 – nur jene spezifischen Planungsleistungen zu erbringen, die zur Sicherstellung der Errichtung der Sporthallen unter Beachtung der Genehmigungsplanung notwendig sind.
Der Generalplaner erhält zusammenfassend den Auftrag für die Planungsleistungen
— zum Abbruch des vorhandenen Sporthallengebäudes (Abbruchgenehmigung liegt vor und ist als Anlage beigefügt),
— zum baureifen Herrichten des Grundstücks unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittelspannungsstation und des angrenzenden Mühlengrabens,
— bis zur vollständigen und umfassenden Erstellung einer Genehmigungsplanung für die neue barrierefreie Zweifachsporthalle nach DIN und mit Standardmaßen unter Berücksichtigung des Schulsports mit Leistungskurs Sport, nebst Funktions- und Sanitärräumen,
— zum Definieren der Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung als Basis für die zukünftige Ausführungsplanung der neuen Zwei-fachsporthalle durch einen Generalunternehmer,
— zum Aufstellen einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie aller zugehörigen Vergabeunterlagen zur Vorbereitung der Vergabe an einen Generalunternehmer,
— zum Prüfen und Werten der Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Rahmen der Vergabe an einen Generalunternehmer, optional einschließlich Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— zum Prüfen der vom Generalunternehmer ausgearbeiteten Ausführungsplanungen sowie zum Überwachen der anschließenden Ausführung des Objekts, jeweils aus-schließlich im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung).