Beschreibung der Beschaffung
Das Forschungszentrum Jülich ist ein internationales und interdisziplinäres Kompetenzzentrum in der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren und arbeitet im Rahmen der Forschungsbereiche:
1. Energie und Umwelt 2. Information und Gehirn 3. Schlüsseltechnologien für Morgen.
Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Informationen zu diesem Verfahren:
Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
Der AG überträgt dem AN zunächst die Generalplanerleistungen zur Projektstufe 1 für die im Folgenden genannten Leistungsbilder. Die Vergabe der weiteren Leistungen richtet sich nach den Ziffern 4.2 ff. des Generalplanervertrages.
Leistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI Honorarzone V unten:
— Leistungsphase 1-4 gem. § 34 HOAI (1. Stufe),
— Leistungsphase 5-7 gem. § 34 HOAI (2. Stufe),
— Leistungsphase 8-9 gem. § 34 HOAI (3. Stufe).
Leistungen der Tragwerksplanung gem. §51 HOAI Honorarzone III unten:
— Leistungsphase 1-4 gem. § 51 HOAI (1.Stufe),
— Leistungsphase 5-6 gem. § 51 HOAI (2. Stufe),
— Leistungsphase 7-9 entfällt.
Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI Anlagengruppen 1-8:
—— Anlagengruppe 1: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional),
—— Anlagegruppe 2: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional),
—— Anlagengruppe 3: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional),
—— Anlagengruppe 4: Honorarzone II Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8,
—— Anlagegruppe 5:: Honorarzone III Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8,
—— Anlagegruppe 6: Honorarzone I Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8,
—— Anlagegruppe 7: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional),
—— Anlagengruppe 8: Honorarzone III Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8.
— Leistungsphase 1-4 gem. § 55 HOAI (1. Stufe),
— Leistungsphase 5-7 gem. § 55 HOAI (2. Stufe),
— Leistungsphase 8-9 gem. § 55 HOAI (3. Stufe).
Leistungsbild Brandschutz Planungs- und Beratungsleistungen eines staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes gem. AHO Heft 17:
Nutzungsbeiwert n = 1,5 gem. physikalische Labore, Projektschwierigkeit 0,3, Teilfläche Schwierigkeitsbeiwert = 0,3
— Leistungsphase 1-4 gem. AHO Heft 17 (1. Stufe),
— Leistungsphase 5 gem. AHO Heft 17 (2. Stufe),
— Leistungsphase 8 -9 gem. AHO Heft 17 (3. Stufe).
Kostenobergrenze Die Baukosten wurden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 2016 ermittelt. Diese Kosten wurden inflationsbereinigt. Die unvorhergesehenen Kosten in der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie wurden anteilsmäßig auf die Kostengruppen 300 und 400 verteilt. Insgesamt entfallen auf die Kostengruppen anteilig:
— KGR 300: 2 746 460 EUR netto,
— KGR 400: 4 123 400 EUR netto.
Terminplanung:
— Entwurf Fertigstellung: 28. KW 2021,
— Bauantrag Fertigstellung: 36. KW 2021,
— Baubeginn: 22. KW 2022,
— Baufertigstellung: 04. KW 2023
Beauftragung und Planungsbeginn:
Ca. Oktober/November 2020 (unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens) Fertigstellung der Vorplanung:
— 04 Monate nach Auftragserteilung Fertigstellung der Entwurfsplanung,
— 03 Monate nach Freigabe des Vorentwurfs durch den AG Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Bauantragsstellung) sowie der vollständigen Antrags- und Bauunterlagen,
— 02 Monate nach Freigabe des Entwurfs durch den AG Fertigstellung der Ausführungsplanung,
— 03 Monate nach Einreichung des Bauantrages Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Erstellung der Antrags- und Bauunterlagen nach RZBau-Verfahren als besondere Leistung in Leistungsphase 2 und 3 (s. Anlage 6 – Anlagen zum Vertragsentwurf).
Die Genehmigung erfolgt von der Stadt Jülich und der Bezirksregierung Düsseldorf. In diesem Verfahren werden Gutachter von den Behörden eingesetzt. Auflagen der Bauaufsicht und Ergänzungen/Korrekturen der Sachverständigen sind vom AN in den Entwurf einzuarbeiten. Diese Leistungen sind als Nebenleistung vom AN zu erbringen.