Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich. Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder: — Objektplanung gem. § 34 HOAI; — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI; — Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (AG 1-8); — Brandschutz gem. AHO Heft 17. Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten. Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt. Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: B30/42244843
Kurze Beschreibung:
Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich.
Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI;
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (AG 1-8);
— Brandschutz gem. AHO Heft 17. Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt.
Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich.
Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI;
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (AG 1-8);
— Brandschutz gem. AHO Heft 17. Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt.
Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist möglich, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll, die Aufteilung ist anzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich.
Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich.
Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI;
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (AG 1-8);
— Brandschutz gem. AHO Heft 17. Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
— Brandschutz gem. AHO Heft 17. Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt.
Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt.
Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Das Forschungszentrum Jülich ist ein internationales und interdisziplinäres Kompetenzzentrum in der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren und arbeitet im Rahmen der Forschungsbereiche:
1. Energie und Umwelt 2. Information und Gehirn 3. Schlüsseltechnologien für Morgen.
Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Informationen zu diesem Verfahren:
Der AG überträgt dem AN zunächst die Generalplanerleistungen zur Projektstufe 1 für die im Folgenden genannten Leistungsbilder. Die Vergabe der weiteren Leistungen richtet sich nach den Ziffern 4.2 ff. des Generalplanervertrages.
Leistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI Honorarzone V unten:
— Leistungsphase 1-4 gem. § 34 HOAI (1. Stufe);
— Leistungsphase 5-7 gem. § 34 HOAI (2. Stufe);
— Leistungsphase 8-9 gem. § 34 HOAI (3. Stufe) Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI Honorarzone III unten:
Anlagengruppe 1: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 2: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagengruppe 3: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagengruppe 4: Honorarzone II Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8 Anlagegruppe 5:: Honorarzone III Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8 Anlagegruppe 6: Honorarzone I Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8 Anlagegruppe 7: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagengruppe 8: Honorarzone III Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8
— Leistungsphase 1-4 gem. § 55 HOAI (1. Stufe);
— Leistungsphase 5-7 gem. § 55 HOAI (2. Stufe);
— Leistungsphase 8-9 gem. § 55 HOAI (3. Stufe)
Leistungsbild Brandschutz Planungs- und Beratungsleistungen eines staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes gem. AHO Heft 17:
Kostenobergrenze Die Baukosten wurden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 2016 ermittelt. Diese Kosten wurden inflationsbereinigt. Die unvorhergesehenen Kosten in der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie wurden anteilsmäßig auf die Kostengruppen 300 und 400 verteilt. Insgesamt entfallen auf die Kostengruppen anteilig:
Kostenobergrenze Die Baukosten wurden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 2016 ermittelt. Diese Kosten wurden inflationsbereinigt. Die unvorhergesehenen Kosten in der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie wurden anteilsmäßig auf die Kostengruppen 300 und 400 verteilt. Insgesamt entfallen auf die Kostengruppen anteilig:
— Baufertigstellung: 04. KW 2023 Beauftragung und Planungsbeginn:
Ca. Oktober/ November 2020 (unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens) Fertigstellung der Vorplanung:
04 Monate nach Auftragserteilung Fertigstellung der Entwurfsplanung 03 Monate nach Freigabe des Vorentwurfs durch den AG Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Bauantragsstellung) sowie der vollständigen Antrags- und Bauunterlagen 02 Monate nach Freigabe des Entwurfs durch den AG Fertigstellung der Ausführungsplanung 03 Monate nach Einreichung des Bauantrages Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Erstellung der Antrags- und Bauunterlagen nach RZBau-Verfahren als besondere Leistung in Leistungsphase 2 und 3 (s. Anlage 6// Anlagen zum Vertragsentwurf).
04 Monate nach Auftragserteilung Fertigstellung der Entwurfsplanung 03 Monate nach Freigabe des Vorentwurfs durch den AG Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Bauantragsstellung) sowie der vollständigen Antrags- und Bauunterlagen 02 Monate nach Freigabe des Entwurfs durch den AG Fertigstellung der Ausführungsplanung 03 Monate nach Einreichung des Bauantrages Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Erstellung der Antrags- und Bauunterlagen nach RZBau-Verfahren als besondere Leistung in Leistungsphase 2 und 3 (s. Anlage 6// Anlagen zum Vertragsentwurf).
Die Genehmigung erfolgt von der Stadt Jülich und der Bezirksregierung Düsseldorf. In diesem Verfahren werden Gutachter von den Behörden eingesetzt. Auflagen der Bauaufsicht und Ergänzungen/ Korrekturen der Sachverständigen sind vom AN in den Entwurf einzuarbeiten. Diese Leistungen sind als Nebenleistung vom AN zu erbringen.
Die Genehmigung erfolgt von der Stadt Jülich und der Bezirksregierung Düsseldorf. In diesem Verfahren werden Gutachter von den Behörden eingesetzt. Auflagen der Bauaufsicht und Ergänzungen/ Korrekturen der Sachverständigen sind vom AN in den Entwurf einzuarbeiten. Diese Leistungen sind als Nebenleistung vom AN zu erbringen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI. Der AG behält sich vor, einzelne Anlagengruppen der 3. Projektstufe (im folgenden aufgeführt) nicht weiter zu beauftragen Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI Anlagengruppen 1-8:
Anlagegruppe 1: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 2: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 3: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 7: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Stufenweise Beauftragung der Leistungen des AN Die Generalplanerleistungen des AN werden nach den inhaltlichen Vorgaben zu § 5 des Generalplanervertrages von dem AG wie folgt – stufenweise – in Auftrag gegeben:
Anlagegruppe 1: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 2: Honorarzone II Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 3: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Anlagegruppe 7: Honorarzone III Mittelsatz LP 1-9 (LP 9 optional) Stufenweise Beauftragung der Leistungen des AN Die Generalplanerleistungen des AN werden nach den inhaltlichen Vorgaben zu § 5 des Generalplanervertrages von dem AG wie folgt – stufenweise – in Auftrag gegeben:
Projektstufen Der AG überträgt dem AN zunächst die Generalplanerleistungen zur nachstehenden Projektstufe 1 für die im Folgenden genannten Leistungsbilder. Die Vergabe der weiteren Leistungen richtet sich nach den Ziffern 4.2 ff. des Generalplanervertrages.
Projektstufen Der AG überträgt dem AN zunächst die Generalplanerleistungen zur nachstehenden Projektstufe 1 für die im Folgenden genannten Leistungsbilder. Die Vergabe der weiteren Leistungen richtet sich nach den Ziffern 4.2 ff. des Generalplanervertrages.
Der AG verpflichtet sich, den AN mit der Erbringung der Generalplanerleistungen zu den Projektstufen 2 und 3 gemäß Ziffer 4.1.2 bis 4.1.3 des Vertrages weiter zu beauftragen, wenn und soweit das Bauvorhaben über die bereits zuvor beauftragten Projektstufen hinaus von dem AG tatsächlich fortgeführt wird.
Der AG verpflichtet sich, den AN mit der Erbringung der Generalplanerleistungen zu den Projektstufen 2 und 3 gemäß Ziffer 4.1.2 bis 4.1.3 des Vertrages weiter zu beauftragen, wenn und soweit das Bauvorhaben über die bereits zuvor beauftragten Projektstufen hinaus von dem AG tatsächlich fortgeführt wird.
Die in den Anlagen 06a /06b/06c/06d1-06d8 als „optional“ gekennzeichnete Leistungen werden nur mit der jeweiligen Projektstufe beauftragt, wenn der AG dies bei oder nach der Weiterbeauftragung ausdrücklich schriftlich erklärt. Wesentliche faktische Voraussetzung für die tatsächliche Fortführung durch den AG – jedoch keine zusätzliche rechtsverbindliche Bedingung für den Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung – ist der Erhalt des Zuwendungsbescheides des Zuwendungsgebers für das Vorhaben, sowie die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen entsprechend DIN 276-1:2008-12.
Die in den Anlagen 06a /06b/06c/06d1-06d8 als „optional“ gekennzeichnete Leistungen werden nur mit der jeweiligen Projektstufe beauftragt, wenn der AG dies bei oder nach der Weiterbeauftragung ausdrücklich schriftlich erklärt. Wesentliche faktische Voraussetzung für die tatsächliche Fortführung durch den AG – jedoch keine zusätzliche rechtsverbindliche Bedingung für den Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung – ist der Erhalt des Zuwendungsbescheides des Zuwendungsgebers für das Vorhaben, sowie die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen entsprechend DIN 276-1:2008-12.
Zusätzliche Informationen:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist möglich, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll, die Aufteilung ist anzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forschungszentrum Jülich GmbH, 52428 Jülich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die folgenden Leistungsbereiche wird mindestens die angegebene Anzahl an Mitarbeitern mit der jeweils genannten Befähigug/Erlaubnis zur Berufsausübung vorausgesetzt:
— Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV
Für die Leistungen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 Nachweis (Urkunde/ Zeugnis o. Ä.):
Mind. 1 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss im Bereich Architektur sowie Nachweis der Eignung für Kontrollbereiche nach Strahlenschutzverordnung (strahlenschutzüberwacht*) bzw. Bereitschaft den Nachweis im Rahmen der Generalplanung zu erlangen, sofern die Eignung noch nicht vorliegt.
Mind. 1 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss im Bereich Architektur sowie Nachweis der Eignung für Kontrollbereiche nach Strahlenschutzverordnung (strahlenschutzüberwacht*) bzw. Bereitschaft den Nachweis im Rahmen der Generalplanung zu erlangen, sofern die Eignung noch nicht vorliegt.
— Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV
Für die Leistungen Technische Ausrüstung (HLS und ELT) gem. § 55 HOAI Nachweis (Urkunde/ Zeugnis o. Ä.):
Mind. 2 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss im Bereich Ingenieur sowie Nachweis der Eignung für Kontrollbereiche nach Strahlenschutzverordnung (strahlenschutzüberwacht*) bzw. Bereitschaft den Nachweis im Rahmen der Generalplanung zu erlangen, sofern die Eignung noch nicht vorliegt.
Mind. 2 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss im Bereich Ingenieur sowie Nachweis der Eignung für Kontrollbereiche nach Strahlenschutzverordnung (strahlenschutzüberwacht*) bzw. Bereitschaft den Nachweis im Rahmen der Generalplanung zu erlangen, sofern die Eignung noch nicht vorliegt.
— Bauingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV
Für die Leistungen Tragwerkplanung gem. § 51 HOAI Nachweis (Urkunde/ Zeugnis o.Ä.):
Mind. 1 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss im Bereich Tragwerksplanung – Beratender Ingenieur gem. § 75 (2) VgV
Für die Planungs- und Beratungsleistungen und Fachbauleitung Brandschutz Nachweis (Urkunde/Zeugnis o. Ä.):
Mind. 1 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit einem Nachweis als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes sowie Nachweis der Eignung für Kontrollbereiche nach Strahlenschutzverordnung (sicherheitsüberwacht) *Strahlenschutzüberwacht:
Mind. 1 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit einem Nachweis als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes sowie Nachweis der Eignung für Kontrollbereiche nach Strahlenschutzverordnung (sicherheitsüberwacht) *Strahlenschutzüberwacht:
Strahlenschutzausweis und ein Dosimeter notwendig ** Sicherheitsüberwacht:
Bestätigung der Zuverlässigkeit durch eine Behörde Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: mind. 2 000 000 EUR;
— sonstige Schäden: mind. 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Somit benötigen wir eine Bestätigung der Versicherung, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den o. a. Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— sonstige Schäden: mind. 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Somit benötigen wir eine Bestätigung der Versicherung, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den o. a. Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben erforderlich.
Die Auftraggeber behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen mit der Bewerbung insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftraggeber behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen mit der Bewerbung insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen.
Der Nachweis muss gültig sein und nicht älter als 12 Monate (Stichtag ist der Tag des Eröffnungstermins der Teilnahmeanträge).
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Jährlicher Mindestumsatz gem. § 45 (1), S.1 VgV:
Für die folgenden Leistungsbereiche wird mindestens ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/ 2018/ 2017) vorausgesetzt:
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer in den jeweiligen Leistungsbereichen zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer in den jeweiligen Leistungsbereichen zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV):
Angabe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019, 2018, 2017) Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren erbrachten Leistungen gem. § 46 (3), S.1. VgV. (vgl. Bewerbungsbogen) im Bereich Objektplanung und Technische Ausrüstung:
Angabe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019, 2018, 2017) Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren erbrachten Leistungen gem. § 46 (3), S.1. VgV. (vgl. Bewerbungsbogen) im Bereich Objektplanung und Technische Ausrüstung:
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen acht Jahre (Stichtag 01.01.2012),
Bearbeitet worden sein.
Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
Für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 Objektplanung Gebäude sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
1. Mindestens ein Projekt aus dem Bereich „heiße Zellen“ mit durchgängiger und abgeschlossener Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 Für die Leistungen gem. § 55 HOAI 2013 § 55 HOAI 2013 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
1. Mindestens ein Projekt aus dem Bereich „heiße Zellen“ mit durchgängiger und abgeschlossener Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 Für die Leistungen gem. § 55 HOAI 2013 § 55 HOAI 2013 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
2. Mindestens ein Projekt mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 500 000 EUR in Honorarzone II oder höher und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2-8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein). Für die Leistungen gem. § 55 HOAI 2013 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8 sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
2. Mindestens ein Projekt mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 500 000 EUR in Honorarzone II oder höher und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2-8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein). Für die Leistungen gem. § 55 HOAI 2013 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8 sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
3. Mindestens ein Projekte mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 500 000 EUR in Honorarzone II oder höher und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein). Für die Leistungen gem. § 55 HOAI 2013 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
3. Mindestens ein Projekte mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 500 000 EUR in Honorarzone II oder höher und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein). Für die Leistungen gem. § 55 HOAI 2013 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend nachzuweisen:
4. Mindestens ein Projekte mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 500 000 EUR in Honorarzone I oder höher und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein),
5. Mindestens eine Referenz von einem öffentlichen Bauherrn. Es ist keine Bewertung des öffentlichen Bauherren notwendig/Angabe des Eckdaten des ausgeführten Projektes sind ausreichend — Ausführungszeitraum/Anrechenbare Kosten/Leistungsphasen usw.
Hinweise:
Die Mindestanforderungen können sowohl mit einem oder mehreren Projekten erfüllt werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien gewertet werden. Eine Mehrfachnennung in der Leistungsübersicht ist dafür nicht erforderlich.
Entsprechende Referenzen sind unter Angabe der folgenden Daten in den Bewerbungsbogen einzutragen:
— Projektbeschreibung;
— Projekttyps;
— Bauaufgabe;
— Honorarzone;
— Leistungszeitraum;
— anrechenbaren Baukosten;
— beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen;
— Anlagengruppen;
— Referenzschreiben (keine Bewertung notwendig, Angabe der wichtigsten Eckdaten ist ausreichend);
— Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabe der Generalplanung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. §74 VgV i. V. m. § 17 (1) VgV.
Das Verfahren gliedert sich in die folgenden zwei Stufen auf:
1. Auswahlphase/Teilnahmewettbewerb 2. Angebotsphase/Verhandlungsphase Bereits in der 1. Stufe werden die Vergabeunterlagen mit allen relevanten Informationen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage erfolgt seitens interessierter Planungsbüros die Abgabe von Teilnahmeanträgen, die die entsprechenden Angaben für die Eignungsprüfung enthalten müssen (vgl. hierzu Anlage 2 „Bewerbungsbogen“). Die Teilnahmeanträge (ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. EEE und geforderter Nachweise) werden vom AG geprüft, sodass zwischen geeigneten und nicht geeigneten Bietern für die Generalplanung differenziert werden kann.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlphase/Teilnahmewettbewerb 2. Angebotsphase/Verhandlungsphase Bereits in der 1. Stufe werden die Vergabeunterlagen mit allen relevanten Informationen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage erfolgt seitens interessierter Planungsbüros die Abgabe von Teilnahmeanträgen, die die entsprechenden Angaben für die Eignungsprüfung enthalten müssen (vgl. hierzu Anlage 2 „Bewerbungsbogen“). Die Teilnahmeanträge (ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. EEE und geforderter Nachweise) werden vom AG geprüft, sodass zwischen geeigneten und nicht geeigneten Bietern für die Generalplanung differenziert werden kann.
Im Zuge der 2. Stufe werden eine gewissen Anzahl (3-5) an geeigneten Bewerbern vom Auftraggeber zur Abgabe eines Erstangebotes und zur Teilnahme an einem Präsentationstermin aufgefordert.
Die Auswahl zwischen den geeigneten Bewerbern wird im Vorfeld anhand der im Bewerbungsbogen angegebenen Referenzen und der entsprechenden Punkteverteilung getroffen.
Die Präsentationen werden in Anlehnung an die zuvor veröffentlichten Zuschlagskriterien (vgl. hierzu Anlage 3 „Bewertungsmatrix“) bewertet. Zum Abschluss der 2. Stufe erfolgt für jeden Bieter eine Gesamtbewertung, die auf dem Angebotspreis und der Präsentation basiert. Über den endgültigen Angebotspreis wird ggf. in einer weiteren Stufe im Rahmen von Verhandlungsgesprächen verhandelt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Präsentationen werden in Anlehnung an die zuvor veröffentlichten Zuschlagskriterien (vgl. hierzu Anlage 3 „Bewertungsmatrix“) bewertet. Zum Abschluss der 2. Stufe erfolgt für jeden Bieter eine Gesamtbewertung, die auf dem Angebotspreis und der Präsentation basiert. Über den endgültigen Angebotspreis wird ggf. in einer weiteren Stufe im Rahmen von Verhandlungsgesprächen verhandelt.
In dem Präsentationstermin sollen unter anderem das Projektteam, die Arbeitsstruktur und das geplante Qualitäten, Termin- und Kostenmanagement der Bieter entsprechend der Bewertungsmatrix vorgestellt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45488912🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Auswahlphase Eignungskriterien = Mindestanforderungen Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Zunächst werden alle Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auf Grundlage der zugesandten Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber fordert der AG eine gewisse Anzahl (3-5) an Planungsbüros zur Abgabe eines Erstangebotes und zur Teilnahme an einem Präsentationstermin auf.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Projekte aus dem Bewerbungsbogen (vgl. Anlage 2) gemäß den bekanntgemachten Kriterien entsprechend vorgesehener Wichtung für die folgenden Leistungsbereiche:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI. Mit den Angaben in den Referenzübersichten (Teil 1 des Bewerbungsbogens) sind insgesamt 33 Punkte zu erreichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es sind nur Teilnahmeanträge mit vollständig aufgefülltem Bewerbungsbogen (Anlage 2), den beigefügten Vordrucken und die darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.
Alle Unterlagen sind an den gekennzeichneten Unterschriftsstellen mindestens mit den folgenden Daten zu versehen:
— Unternehmensangabe (Klarschrift);
— Angabe des Vor- und Nachnamens des Kompetenzträgers (Klarschrift). Zusätzlich kann die Unterschrift des Kompetenzträgers und ein Firmenstempel ergänzt werden, indem das jeweils vollständige Dokument im pdf-Format eingescannt wird.
Mehrfachbewerbungen in personell identischer Form (auch als Sub- oder Nachunternehmer) werden nicht zugelassen. Solche Bewerbungen werden aus Gründen der Geheimhaltung im Wettbewerb vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsfrist ist dringend einzuhalten. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist möglich, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll, die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Die Bewerbungsfrist ist dringend einzuhalten. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist möglich, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll, die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Auswahl des Auftragnehmers aus dem Kreis der Verhandlungsteilnehmer Verhandlungsphase In der 2. Stufe des Vergabeverfahrens werden einige geeignete Bewerber (3-5) zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu einem Präsentationstermin eingeladen.
Die zur Vorbereitung zum Präsentationstermin erforderlichen Informationen werden den jeweiligen Planungsbüros nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Bewertung der Bieter erfolgt zur folgenden Gewichtung:
— Honorarangebot/Preis 50 %;
— Präsentationstermin 50 %.
Im Rahmen des Präsentationstermins werden folgende Kriterien bewertet (vgl. Bewertungsmatrix):
Bewertungskriterium Gewichtung die Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams 40 % Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags (TGA) 45 % Einhaltung der Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen 15 %. Zur allseitigen Erleichterung bei der Erstellung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich der beiliegende Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie die beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung „EEE“ (Anlage 4) zu verwenden und auszufüllen. Die Zustellung soll als pdf und (für den Bewerbungsbogen) zusätzlich als Excel-Datei erfolgen.
Bewertungskriterium Gewichtung die Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams 40 % Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags (TGA) 45 % Einhaltung der Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen 15 %. Zur allseitigen Erleichterung bei der Erstellung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich der beiliegende Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie die beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung „EEE“ (Anlage 4) zu verwenden und auszufüllen. Die Zustellung soll als pdf und (für den Bewerbungsbogen) zusätzlich als Excel-Datei erfolgen.
Es werden nur Teilnahmeanträge in elektronischer Form gewertet, die fristgerecht über Subreport eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
e) Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 134-329895 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich.
Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI,
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (AG 1-8),
— Brandschutz gem. AHO Heft 17 Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt.
Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Vergabegegenstand ist die Generalplanung für den Ausbau des Hochtemperaturmateriallabors HML-3 im Gebäude 01.5 zur Qualifizierung von Wandkomponenten für ITER (kurz: „heiße Zellen“). Das Gebäude befindet sich im Sicherheitsbereich JEN auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich.
Der Leistungsumfang der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI,
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (AG 1-8),
— Brandschutz gem. AHO Heft 17 Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
Das Hochtemperatur-Materiallabor (HML) soll zur Qualifizierung von Wandkomponenten und Charakterisierung von toxischen (Beryllium) und neutronengeschädigten Materialien für das Fusionsexperiment ITER ausgebaut werden. Diese Arbeiten finden im Rahmen des HGF-Programms „Fusion“ statt.
Der Ausbau des HML stellt sicher, dass im Forschungszentrum Jülich die für einen optimalen und sicheren Betrieb von ITER notwendigen Qualifizierungen von Wandmaterialien und Komponenten durchgeführt werden können. Diese Arbeiten sind durch Aufträge von F4E, ITER und das EUROfusion Konsortium drittmittel-finanziert. Es besteht weltweit keine Alternative für derartige Untersuchungen von neutronenbestrahlten Wandmaterialien und -komponenten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau
— Brandschutz gem. AHO Heft 17 Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
— Brandschutz gem. AHO Heft 17 Im Rahmen der Generalplanung sollen „Heiße Zellen“ und die dazugehörenden Versorgungs- und Kontrollräume errichtet werden. Hierbei gilt es Planungsvorgaben für Radionuklidlaboratorien mit einer atomrechtlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
— Leistungsphase 1-4 gem. § 34 HOAI (1. Stufe),
— Leistungsphase 5-7 gem. § 34 HOAI (2. Stufe),
— Leistungsphase 8-9 gem. § 34 HOAI (3. Stufe).
Leistungen der Tragwerksplanung gem. §51 HOAI Honorarzone III unten:
—— Anlagengruppe 8: Honorarzone III Mindestsatz LP 1-3, LP 5-8.
— Leistungsphase 1-4 gem. § 55 HOAI (1. Stufe),
— Leistungsphase 5-7 gem. § 55 HOAI (2. Stufe),
— Leistungsphase 8-9 gem. § 55 HOAI (3. Stufe).
— Leistungsphase 1-4 gem. AHO Heft 17 (1. Stufe),
— Leistungsphase 5 gem. AHO Heft 17 (2. Stufe),
— KGR 300: 2 746 460 EUR netto,
— KGR 400: 4 123 400 EUR netto.
Terminplanung:
— Entwurf Fertigstellung: 28. KW 2021,
— Bauantrag Fertigstellung: 36. KW 2021,
— Baubeginn: 22. KW 2022,
— Baufertigstellung: 04. KW 2023
Beauftragung und Planungsbeginn:
Ca. Oktober/November 2020 (unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens) Fertigstellung der Vorplanung:
— 04 Monate nach Auftragserteilung Fertigstellung der Entwurfsplanung,
— 03 Monate nach Freigabe des Vorentwurfs durch den AG Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Bauantragsstellung) sowie der vollständigen Antrags- und Bauunterlagen,
— 02 Monate nach Freigabe des Entwurfs durch den AG Fertigstellung der Ausführungsplanung,
— 03 Monate nach Einreichung des Bauantrages Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Erstellung der Antrags- und Bauunterlagen nach RZBau-Verfahren als besondere Leistung in Leistungsphase 2 und 3 (s. Anlage 6 – Anlagen zum Vertragsentwurf).
— 03 Monate nach Einreichung des Bauantrages Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Erstellung der Antrags- und Bauunterlagen nach RZBau-Verfahren als besondere Leistung in Leistungsphase 2 und 3 (s. Anlage 6 – Anlagen zum Vertragsentwurf).
Die Genehmigung erfolgt von der Stadt Jülich und der Bezirksregierung Düsseldorf. In diesem Verfahren werden Gutachter von den Behörden eingesetzt. Auflagen der Bauaufsicht und Ergänzungen/Korrekturen der Sachverständigen sind vom AN in den Entwurf einzuarbeiten. Diese Leistungen sind als Nebenleistung vom AN zu erbringen.
Die Genehmigung erfolgt von der Stadt Jülich und der Bezirksregierung Düsseldorf. In diesem Verfahren werden Gutachter von den Behörden eingesetzt. Auflagen der Bauaufsicht und Ergänzungen/Korrekturen der Sachverständigen sind vom AN in den Entwurf einzuarbeiten. Diese Leistungen sind als Nebenleistung vom AN zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI Der AG behält sich vor, einzelne Anlagengruppen der 3. Projektstufe (im folgenden aufgeführt) nicht weiter zu beauftragen Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI Anlagengruppen 1-8:
Stufenweise Beauftragung der Leistungen des AN Die Generalplanerleistungen des AN werden nach den inhaltlichen Vorgaben zu § 5 des Generalplanervertrages von dem AG wie folgt – stufenweise – in Auftrag gegeben:
Die in den Anlagen 06a/06b/06c/06d1-06d8 als „optional“ gekennzeichnete Leistungen werden nur mit der jeweiligen Projektstufe beauftragt, wenn der AG dies bei oder nach der Weiterbeauftragung ausdrücklich schriftlich erklärt. Wesentliche faktische Voraussetzung für die tatsächliche Fortführung durch den AG – jedoch keine zusätzliche rechtsverbindliche Bedingung für den Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung – ist der Erhalt des Zuwendungsbescheides des Zuwendungsgebers für das Vorhaben, sowie die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen entsprechend DIN 276-1:2008-12.
Die in den Anlagen 06a/06b/06c/06d1-06d8 als „optional“ gekennzeichnete Leistungen werden nur mit der jeweiligen Projektstufe beauftragt, wenn der AG dies bei oder nach der Weiterbeauftragung ausdrücklich schriftlich erklärt. Wesentliche faktische Voraussetzung für die tatsächliche Fortführung durch den AG – jedoch keine zusätzliche rechtsverbindliche Bedingung für den Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung – ist der Erhalt des Zuwendungsbescheides des Zuwendungsgebers für das Vorhaben, sowie die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen entsprechend DIN 276-1:2008-12.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
— Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI Mit den Angaben in den Referenzübersichten (Teil 1 des Bewerbungsbogens) sind insgesamt 33 Punkte zu erreichen.
— Unternehmensangabe (Klarschrift),
— Angabe des Vor- und Nachnamens des Kompetenzträgers (Klarschrift) Zusätzlich kann die Unterschrift des Kompetenzträgers und ein Firmenstempel ergänzt werden, indem das jeweils vollständige Dokument im pdf-Format eingescannt wird.
— Honorarangebot/Preis 50 %,
Bewertungskriterium Gewichtung die Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams 40 % Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags (TGA) 45 % Einhaltung der Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen 15 % Zur allseitigen Erleichterung bei der Erstellung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich der beiliegende Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie die beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung „EEE“ (Anlage 4) zu verwenden und auszufüllen. Die Zustellung soll als pdf und (für den Bewerbungsbogen) zusätzlich als Excel-Datei erfolgen.
Bewertungskriterium Gewichtung die Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams 40 % Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags (TGA) 45 % Einhaltung der Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen 15 % Zur allseitigen Erleichterung bei der Erstellung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich der beiliegende Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie die beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung „EEE“ (Anlage 4) zu verwenden und auszufüllen. Die Zustellung soll als pdf und (für den Bewerbungsbogen) zusätzlich als Excel-Datei erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2021/S 035-087241 (2021-02-15)