Generalplanung Kulturzentrum „Alte Spinnerei Mainleus“

Markt Mainleus

Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Generalplanerleistungen für das Bauvorhaben „Kulturzentrum Alte Spinnerei Mainleus“ – Bauliche Revitalisierung.
Der Generalplaner hat als alleiniger Verantwortlicher Leistungen insbesondere aus folgenden Fachdisziplinen zu erbringen. Im Übrigen wird auf das Dokument „Aufgabenbeschreibung“ verwiesen.
Objektplanung (HOAI Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. HOAI 2013, Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7, Leistungsphasen 3-9)
Tragwerksplanung HOAI Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. HOAI 2013, Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 3-6
Technische Ausrüstung HOAI Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff., Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3, Leistungsphasen 3-9 in Bezug auf die Anlagegruppen:
— Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Wärmeversorgungsanlagen,
— Lufttechnische Anlagen,
— Starkstromanlagen,
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— Förderanlagen,
— Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
— Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Brandschutzplanung soweit diese Spezialwissen erfordert und nicht bereits von den Grundleistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung erfasst ist.
Beratungsleistungen nach Ziff. 1.2. der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI; Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Ziff. 1.2.2. Abs. 2 zu
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
— Bauakustik (Schallschutz),
— Raumakustik
Als besondere Leistungen sind stichpunktartige Überprüfungen der Bauausführung im Rahmen der Leistungsphase 8 Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-30 Auftragsbekanntmachung
2020-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Generalplanerleistungen für das Bauvorhaben „Kulturzentrum Alte Spinnerei Mainleus“ – Bauliche Revitalisierung. Der Generalplaner hat als alleiniger Verantwortlicher Leistungen insbesondere aus folgenden Fachdisziplinen zu erbringen. Im Übrigen wird auf das Dokument „Aufgabenbeschreibung“ verwiesen. Objektplanung (HOAI Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. HOAI 2013, Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7, Leistungsphasen 3-9) Tragwerksplanung HOAI Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. HOAI 2013, Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 3-6 Technische Ausrüstung HOAI Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff., Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3, Leistungsphasen 3-9 in Bezug auf die Anlagegruppen: — Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, — Wärmeversorgungsanlagen, — Lufttechnische Anlagen, — Starkstromanlagen, — Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, — Förderanlagen, — Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, — Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Brandschutzplanung soweit diese Spezialwissen erfordert und nicht bereits von den Grundleistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung erfasst ist. Beratungsleistungen nach Ziff. 1.2. der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI; Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Ziff. 1.2.2. Abs. 2 zu — Wärmeschutz und Energiebilanzierung, — Bauakustik (Schallschutz), — Raumakustik Als besondere Leistungen sind stichpunktartige Überprüfungen der Bauausführung im Rahmen der Leistungsphase 8 Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kulmbach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Mainleus
Postanschrift: Fritz-Hornschuch-Platz 4
Postleitzahl: 95336
Postort: Mainleus
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainleus.de/ 🌏
E-Mail: poststelle@mainleus.de 📧
Telefon: +49 922987831 📞
Fax: +49 922987860 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=184313 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=184313 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 023-051271
ABl. S-Ausgabe: 23

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Generalplanerleistungen für das Bauvorhaben „Kulturzentrum Alte Spinnerei Mainleus“ – Bauliche Revitalisierung.
Der Generalplaner hat als alleiniger Verantwortlicher Leistungen insbesondere aus folgenden Fachdisziplinen zu erbringen. Im Übrigen wird auf das Dokument „Aufgabenbeschreibung“ verwiesen.
Objektplanung (HOAI Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. HOAI 2013, Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7, Leistungsphasen 3-9)
Tragwerksplanung HOAI Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. HOAI 2013, Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 3-6
Technische Ausrüstung HOAI Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff., Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3, Leistungsphasen 3-9 in Bezug auf die Anlagegruppen:
— Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Wärmeversorgungsanlagen,
— Lufttechnische Anlagen,
— Starkstromanlagen,
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— Förderanlagen,
— Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
— Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Brandschutzplanung soweit diese Spezialwissen erfordert und nicht bereits von den Grundleistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung erfasst ist.
Beratungsleistungen nach Ziff. 1.2. der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI; Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Ziff. 1.2.2. Abs. 2 zu
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
— Bauakustik (Schallschutz),
— Raumakustik
Als besondere Leistungen sind stichpunktartige Überprüfungen der Bauausführung im Rahmen der Leistungsphase 8 Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.
Geschätzter Gesamtwert: 2 115 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die zentral gelegene Spinnereibrache ist von herausragender städtebaulicher Bedeutung für die Entwicklung der Marktgemeinde Mainleus. Das ca. 14 Hektar große Gelände der ehemaligen Spinnerei mit zahlreichen Gebäuden unterschiedlichsten Baualters (zwischen 1908 und 1969), darunter ausgedehnte Produktionshallen, befindet sich in Mitten der Ortslage. Wegen Größe und zentralen Lage stellte die Entwicklung des Geländes eine besondere städtebauliche Herausforderung, aber auch ein großes Potenzial für die Marktgemeinde Mainleus dar.
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Aufgrund dessen hat die Marktgemeinde Mainleus die Fläche erworben und hat dazu im Rahmen der Städtebauförderung im Jahr 2018 einen Planungswettbewerb für die zukünftige Gestaltung durchgeführt dessen Siegerentwurf die Grundlage für die Entwicklung des Areals bildet.
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Neben den geplanten (nicht vertragsgegenständlichen) Wohnnutzungen, gewerblichen Nutzungen und Grünflächen bilden gerade die hier gegenständlichen, geplanten öffentlichen und kulturellen Nutzungen einen wichtigen Bestandteil der zukünftigen Entwicklung des Areals. Um ein lebendiges und zukunftsfähiges Quartier zu schaffen, und damit einhergehend auf eine Belegung der Marktgemeinde Mainleus, ist es essentiell die alte Spinnerei mit ihrer hochwertigen und teils denkmalgeschützten Industriearchitektur dauerhaft einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Teile des Geländes sollen deshalb zu einem Kulturzentrum entwickelt werden, in dem ein breites Spektrum kultureller, teils dauerhafter und teils wechselnder Angebote geschaffen wird. Die Installation dieser Nutzung Initialzündung und erster Schritt einer langfristigen Entwicklung des Areals sein.
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Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und eines Kultur- und Betriebskonzeptes Kulturschaffender aus der Region wurden im Rahmen der vorliegenden Konzeption untersucht welchen kulturellen Nutzungen für welchen Hallen geeignet und realisierbar sind und welche baulichen Maßnahmen für die Revitalisierung der betroffenen Fläche zu ergreifen sind. Die dafür geschätzten Kosten beinhalten die zwingend notwendigen Maßnahmen, die seitens der Marktgemeinde Mainleus zu tragen sind, um die Gebäude nutzbar zu machen.
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Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Maßnahmen:
— Reinigungs- und Räumungsarbeiten,
— Sanierung und Abdichtung der Dächer,
— Restaurierung der Fenster,
— statische Sicherungsmaßnahmen soweit bereits ersichtlich,
— Brandschutzmaßnahmen soweit bereits ersichtlich,
— Elektro- und HLS-Grundinstallationen,
— Raumaufteilungen.
Je nach Nutzung sind unter Umständen weitere Ausbauschritte notwendig, die nicht Inhalt der beiliegenden Kostenschätzung sind, bzw. nicht in die Gesamtsumme eingeflossen sind.
Insofern wird auf das beiliegende Dokument „Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung“ verwiesen. Gegenstand dieses Auftrages sind lediglich die in roter Schrift aufgeführten Maßnahmen. Allein diese wurden hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten geschätzt, wie sie auch in der Kostenschätzung enthalten und ersichtlich sind. Die anders farbig markierten Maßnahmen sind nicht Gegenstand des mit diesem Verfahren ausgeschriebenen Vertrages. Die Durchführung dieser Maßnahmen obliegt den späteren Nutzern/Pächtern. Beziehungsweise sind diese Maßnahmen nicht erforderlich.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 115 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Bauvorhaben gliedert sich in bis zu 8 Bauabschnitte. Die Beauftrgung der jeweiligen Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die jeweilige Weiterbeauftragung ist jeweils abhängig von verfügbaren Finanzmitteln.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt Stufenweise. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 der unter Ziffer 1.1 aufgeführten Leistungsbilder sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 der unter Ziffer 1.2. der Aufgabenbeschreibung aufgeführten Leistungen. Dies jeweils bezogen auf die unter den Ziffern 3.1. und 3.2. der Aufgabenbeschreibung aufgeführten Objekte.
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Sie beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere der oben aufgeführten Leistungen -einzeln oder im Ganzen- zu übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen im Falle der Beauftragung zu erbringen, wenn zwischen der Fertigstellung der zunächst beauftragten Leistungen und der Weiterbeauftragung nicht mehr als 24 Monate liegen. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen auch in Bezug auf die unter Ziffer 3 dargestellten Objekte besteht nicht. Der Auftragnehmer ist nicht dazu berechtigt aus der stufenweisen Beauftragung einer Honorarerhöhung abzuleiten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainleus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=184313
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Berufshaftpflichtversicherung (EK-1):
Der Bewerber verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von 2,5 Millionen EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 500 000,00 EUR abschließen.
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§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (EK-2):
Der Bewerber muss bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in seinem gesamten Tätigkeitsbereich einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 500 000,00 EUR netto pro Jahr erwirtschaftet haben.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz (EK-3):
Der Bewerber muss bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags (Generalplanung) einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 250 000,00 EUR netto pro Jahr erwirtschaftet haben.
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Mindeststandards: Bei den aufgeführten Kriterien handelt es sich um Mindeststandarts.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angaben zu den technischen Fachkräften (Planung) (EK-4):
Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen der Planung voraussichtlich eingesetzt werden.
Der mit der Erstellung der Planung betraute Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angaben zu den technischen Fachkräften (Vorbereitung und Durchführung von Vergaben im Rahmen der Umsetzung der Planung) (EK-5):
Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben zur Umsetzung der Planung eingesetzt werden sollen.
Der mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben im Rahmen der Umsetzung der Planung voraussichtlich betraute Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Technische Fachkräfte (Bauüberwachung) (EK-6):
Angaben zu den technischen Fachkräften, die mit der Leistungserbringung im Rahmen der Bauüberwachung zur Umsetzung der Planung voraussichtlich eingesetzt werden sollen.
Der mit der Bauüberwachung im Rahmen der Umsetzung der Planung voraussichtlich betraute Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenz für Planungsleistungen (Leistungsphasen 3 bis 5) (EK-7):
Ausführung von vergleichbaren Planungen der Leistungsphasen 4 bis 5 nach HOAI für die verfahrensgegenständlichen Leistungsbilder.
Von der Vergleichbarkeit der Planungsleistungen kann nur ab Baukosten in Höhe von 10 000 000,00 EUR und einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen ausgegangen werden.
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Planungsleistung der Leistungsphasen 4 bis 5 nach HOAI erbracht haben.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Dies um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenz für Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphase 8 (EK-8):
Ausführung von vergleichbaren Planungen der Leistungsphasen 8 nach HOAI für die verfahrensgegenständlichen Leistungsbilder.
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Bauüberwachungsleistung der Leistungsphase 8 nach HOAI erbracht haben.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (EK-9):
Der Bewerber muss jahresdurchschnittlich über mindestens 5 Mitarbeiter verfügen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV Technische Ausrüstung (EK-10):
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Der Bewerber verfügt über eine CAD-, AVA- und Terminplanungssoftware. Bezüglich der jeweiligen Softwarearten verfügt der Bewerber jeweils über mindestens 4 Stationen bzw. Lizenzen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV Beabsichtigte Unteraufträge (EK-11):
Angaben zu Teilen des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer des Bewerbers vergeben werden sollen:
Der Bewerber erfüllt die Mindeststandards nur dann, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die von ihnen jeweils übernommenen Leistungen/Leistungsteile genügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die, für die Leistung verantwortliche Person, die entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser auszufüllen.
(Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.)
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
EKW-1§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Gewichtung: 15):
Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, im gesamten Tätigkeitsbereich des Bewerbers. Dieser Umsatz wird wie folgt bewertet:
— 3 Punkte: jährlicher Gesamtumsatz von mehr als 600 000,00 EUR,
— 2 Punkte: jährlicher Gesamtumsatz von mehr als 400 000,00 EUR bis 600 000,00 EUR,
— 1 Punkt: jährlicher Gesamtumsatz von mehr als 200 000,00 EUR bis 400 000,00 EUR.
EKW-2§ 45 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Gewichtung 15):
Jährlicher Umsatz des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (Generalplanung). Dieser Umsatz wird wie folgt bewertet:
— 3 Punkte: jährlicher Gesamtumsatz von mehr als 450 000,00 EUR,
— 2 Punkte: jährlicher Gesamtumsatz von mehr als 300 000,00 EUR bis 450 000,00 EUR,
— 1 Punkt: jährlicher Gesamtumsatz von mehr als 200 000,00 EUR bis 300 000,00 EUR.
EKW-3§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Gewichtung: 13):
Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Berufserfahrung der mit der Erstellung der Planung im Rahmen der Planung voraussichtlich betrauten Mitarbeiter. Die Berufserfahrung wird wie folgt bewertet:
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— 3 Punkte: der Mitarbeiter weist eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen auf,
— 2 Punkte: der Mitarbeiter weist eine Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren bis 10 Jahren in Bezug auf solche Leistungen auf,
— 1 Punkt: der Mitarbeiter weist eine Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren in Bezug auf solche Leistungen auf.
EKW-5§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Gewichtung 5):
Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Berufserfahrung der mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben im Rahmen der Planung voraussichtlich betrauten Mitarbeiter. Die Berufserfahrung wird wie folgt bewertet:
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EKW-6§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Gewichtung: 12):
Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Berufserfahrung der mit der Bauüberwachung im Rahmen der Generalplanung voraussichtlich betrauten Mitarbeiter. Die Berufserfahrung wird wie folgt bewertet:
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EKW-7§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Gewichtung: 15):
Ausführung von vergleichbaren Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 5 nach HOAI für Generalplanungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
— 3 Punkte: der Bewerber hat mehr als 6 vergleichbare Referenzen,
— 2 Punkte: der Bewerber hat 4 bis 6 vergleichbare Referenzen,
— 1 Punkt: der Bewerber hat 2 bis 3 vergleichbare Referenzen.
Von der Vergleichbarkeit der Planungsleistungen kann nur ab Baukosten in Höhe von 10 000 000,00 EUR und einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen ausgegangen werden.
EKW-8§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Gewichtung: 10):
Ausführung von vergleichbaren Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
EKW-9§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Gewichtung: 10):
Durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Personalbestand wird wie folgt bewertet:
— 3 Punkte: der Bewerber hat durchschnittlich mehr als 9 Mitarbeiter,
— 2 Punkte: der Bewerber hat durchschnittlich 7 bis 9 Mitarbeiter,
— 1 Punkt: der Bewerber hat durchschnittlich 5 bis 7 Mitarbeiter.
EKW-10§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (Gewichtung 5):
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bewerber verfügt über eine CAD-, AVA- und Terminplanungssoftware. Die Ausstattung wird wie folgt bewertet:
— 3 Punkte: der Bewerber hat eine CAD-, AVA- und Terminplanungssoftware mit mehr als 6 Stationen,
— 2 Punkte: der Bewerber hat eine CAD-, AVA- und Terminplanungssoftware mit 5 bis 6 Stationen,
— 1 Punkt: der Bewerber hat eine CAD-, AVA- und Terminplanungssoftware mit 4 bis 5 Stationen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=184313 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.
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Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationen nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2020/S 023-051271 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Generalplanerleistungen für das Bauvorhaben „Kulturzentrum Alte Spinnerei Mainleus“ – Bauliche Revitalisierung. Der Generalplaner hat als alleiniger Verantwortlicher Leistungen insbesondere aus folgenden Fachdisziplinen zu erbringen. Im Übrigen wird auf das Dokument „Aufgabenbeschreibung“ verwiesen. Objektplanung (HOAI Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. HOAI 2013, Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7, Leistungsphasen 3-9) Tragwerksplanung HOAI Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. HOAI 2013, Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 3-6 Technische Ausrüstung HOAI Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff., Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3, Leistungsphasen 3-9 in Bezug auf die Anlagegruppen: — Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; — Wärmeversorgungsanlagen; — Lufttechnische Anlagen; — Starkstromanlagen; — Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; — Förderanlagen; — Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen; — Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Brandschutzplanung soweit diese Spezialwissen erfordert und nicht bereits von den Grundleistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung erfasst ist. Beratungsleistungen nach Ziff. 1.2. der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI; Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Ziff. 1.2.2. Abs. 2 zu — Wärmeschutz und Energiebilanzierung; — Bauakustik (Schallschutz); — Raumakustik. Als besondere Leistungen sind stichpunktartige Überprüfungen der Bauausführung im Rahmen der Leistungsphase 8 Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.
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Gesamtwert des Auftrags: 3 729 582 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-215079
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 023-051271
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
— Wärmeversorgungsanlagen;
— Lufttechnische Anlagen;
— Starkstromanlagen;
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
— Förderanlagen;
— Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen;
— Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung;
— Bauakustik (Schallschutz);
— Raumakustik.
— Reinigungs- und Räumungsarbeiten;
— Sanierung und Abdichtung der Dächer;
— Restaurierung der Fenster;
— statische Sicherungsmaßnahmen soweit bereits ersichtlich;
— Brandschutzmaßnahmen soweit bereits ersichtlich;
— Elektro- und HLS-Grundinstallationen;
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt Stufenweise. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 der unter Ziffer 1.1 der Aufagbenbeschreibeung aufgeführten Leistungsbilder sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 der unter Ziffer 1.2. der Aufgabenbeschreibung aufgeführten Leistungen. Dies jeweils bezogen auf die in der Aufgabenbeschreibung aufgeführten Objekte.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Mainleus

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prtojektteam
Präsenz vor Ort währned der Leistungserbringung
Kosten-, Qualitäts-, Termins- und Nachtragsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Name: archicult GmbH breuning architekten
Postanschrift: Frankfurter Straße 87
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 931468830 📞
E-Mail: info@archicult.de 📧
Land: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.archicult.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 729 582 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Absatz 1 GWB kann gem. § 135 Absatz 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Quelle: OJS 2020/S 090-215079 (2020-05-05)