Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehr Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
1. § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Generalplaner und Stellvertreter: mindestens 5 Jahre Berufsbefähigung und Berufserfahrung
K.O-Kriterium
2. § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio EUR gegeben ist.
K.O.-Kriterium
3. § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Allgemeiner Jahresumsatz (der letzten 3 Geschäftsjahre) mind. 500 T EUR/Jahr
10 %
4. § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
1. Referenz – Generalplanung betreffend Klinikneubau oder Klinikumbau
Vergleichbarkeit hinsichtlich der Baukosten
Positive Bestätigung durch Referenzschreiben des AG
2. Referenz – Generalplanung betreffend Klinikneubau oder Klinikumbau
Vergleichbarkeit hinsichtlich der Baukosten
Positive Bestätigung durch Referenzschreiben des AG
3. Referenz – Generalplanung betreffend Therapie- oder
Rehabilitationseinrichtungen, Ambulatorien
Vergleichbarkeit hinsichtlich der Baukosten
Positive Bestätigung durch Referenzschreiben des AG
Zu 1. 25 %
Zu 2. 25 %
Zu 3. 25 %
5. § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
? 2 Beschäftigte (einschl. Führungskräfte)
5 %
6. § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner
Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Qualität (Ordnung, Reihenfolge, Struktur)
5 %
7. QM Zerrtifizierung
Nachweislich vollständig nach ISO 9001 oder vergleichbar qualitätsgesichert
5 %
Entspricht: Summe 100 v.H.
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
— 3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt;
— 2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt;
— 1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt;
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt.