Beschreibung der Beschaffung
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit von Flugzeugen müssen die Triebwerke in regelmäßigen Abständen geprüft und gewartet werden. Nach bestimmten Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten sowie nach Störungsfällen ist anschließend ein Probelauf erforderlich, um eine Flugerlaubnis zu erwirken.
Die Prüfungen der Triebwerke werden derzeit in der im Jahr 1990 in Betrieb genommenen Lärmschutzhalle vorgenommen. Diese Lärmschutzhalle befindet sich im nordöstlichen Bereich des Flughafenterminals, in unmittelbarem Anschluss an die Rollfeldringstraße und die Flugbetriebsflächen.
Die bestehende Halle ist in Richtung Start- und Landebahn komplett offen. Aufgrund von verschärften Lärmschutzanforderungen darf der Betrieb in der bestehenden Form während der Nachtstunden nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Seitens des Flughafens Düsseldorf wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. In dieser Machbarkeitsstudie wurde eine Nachrüstung der bestehenden Halle mit Toren sowie der Rückbau und Neubau der Halle untersucht. Auf Basis dieser Studie hat der Flughafen die Entscheidung für einen Neubau getroffen.
Die Planungsleistungen sollen als Generalplanung erbracht werden. Hierbei hat der Generalplaner sämtliche Planungsleistungen zu erbringen, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen zu erbringen:
— Objektplanung;
— Tragwerksplanung;
— Planung der Technischen Gebäudeausrüstung;
— Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf;
— Planung Verkehrsanlagen/Außenanlagen;
— Planung Ingenieurbauwerke;
— Integration und Berücksichtigung der Planung Beleuchtungsmasten;
— Integration und Berücksichtigung der Verkehrs- und Leitungsverlegungsplanung;
— Schallschutztechnisches Gutachten;
— Durchführung von Simulationen und Erstellung von Nachweisen über ausreichende Luftzufuhr bei Triebwerksprobeläufen in der Halle bei unterschiedlichen Windrichtungen sowie Erstellung von Nachweisen über die Ableitung der Abgase;
— Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo);
— Integration weiterer durch den Auftraggeber beauftragter Gutachten für Alternativszenarien in die Antragsunterlagen Das Gebäude wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durch das Umweltamt der Stadt Düsseldorf genehmigt. Hierbei wird der Genehmigungsantrag nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) Anhang 1, Ziffer 10.15.2.2 als Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach §19 BImSchG gestellt. Zu welchen Themen im Antrag Aussagen gemacht werden müssen, ist in der 9. BImSchV geregelt.
Innerhalb des Planungsprozesses sind u. a. folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
— Nutzung der Flächen in unmittelbarer Nähe der Lärmschutzhalle;
— Berücksichtigung der Zufahrten der benachbarten Bauwerke;
— Freihaltung von hindernisfreien Höhen in Bezug auf Flugbetrieb;
— Freihaltung von Hindernisfreiflächen für die An- und Abflugschneise der Polizeihubschrauber;
— Einhaltung des notwendigen Lichtraumprofils des Skytrains.
— Einhaltung des notwendigen Mindestabstandes der in unmittelbarer Nähe vorbeiführenden Autobahn A44 sowie der geplanten Autobahnabfahrt Sämtliche weiteren erforderlichen Planungsleistungen für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben sind durch den Auftragnehmer dieses Vertrages zu erbringen. Die endgültige Planer- und Unternehmereinsatzform wird abschließend unter Berücksichtigung der Projektspezifika, der Marktverhältnisse und der Empfehlungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber festgelegt.
Im Planungsprozess ist zu untersuchen, ob auf dem Hallendach eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann.
Im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen muss eine Funktionsgarantie der Tore und eine Verlängerung der Gewährleistung formuliert werden. Diese Formulierungen sind im Detail mit der Rechtsabteilung des Auftraggebers zu erarbeiten.