Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH betreibt in Fröndenberg-Warmen an der Ruhr ein Wasserwerk, in dem durch künstliche Grundwasseranreicherung zurzeit jährlich etwa 12,5 Mio. Kubikmeter Trinkwasser gewonnen werden. Mit dem Trinkwasser werden die Stadt Hamm sowie ein anderes Versorgungsunternehmen zur Weiterverteilung versorgt. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beabsichtigt, die Aufbereitungsanlagen am Wasserwerk Hamm im Hinblick auf die neuen Anforderungen, die an die Wasseraufbereitungstechnik gestellt werden, zu erweitern und Teile der technischen Einrichtungen zu modernisieren. Dies soll auf der Grundlage einer Studie des IWW Mülheim erfolgen. Neben der Erweiterung der Wasseraufbereitungstechnik soll als weiteres Ziel ein dauerhaft wirtschaftlicher Betrieb unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung des Energieverbrauchs erreicht werden. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind die Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 5711/18
Kurze Beschreibung:
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH betreibt in Fröndenberg-Warmen an der Ruhr ein Wasserwerk, in dem durch künstliche Grundwasseranreicherung zurzeit jährlich etwa 12,5 Mio. Kubikmeter Trinkwasser gewonnen werden. Mit dem Trinkwasser werden die Stadt Hamm sowie ein anderes Versorgungsunternehmen zur Weiterverteilung versorgt. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beabsichtigt, die Aufbereitungsanlagen am Wasserwerk Hamm im Hinblick auf die neuen Anforderungen, die an die Wasseraufbereitungstechnik gestellt werden, zu erweitern und Teile der technischen Einrichtungen zu modernisieren. Dies soll auf der Grundlage einer Studie des IWW Mülheim erfolgen. Neben der Erweiterung der Wasseraufbereitungstechnik soll als weiteres Ziel ein dauerhaft wirtschaftlicher Betrieb unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung des Energieverbrauchs erreicht werden. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind die Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH betreibt in Fröndenberg-Warmen an der Ruhr ein Wasserwerk, in dem durch künstliche Grundwasseranreicherung zurzeit jährlich etwa 12,5 Mio. Kubikmeter Trinkwasser gewonnen werden. Mit dem Trinkwasser werden die Stadt Hamm sowie ein anderes Versorgungsunternehmen zur Weiterverteilung versorgt. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beabsichtigt, die Aufbereitungsanlagen am Wasserwerk Hamm im Hinblick auf die neuen Anforderungen, die an die Wasseraufbereitungstechnik gestellt werden, zu erweitern und Teile der technischen Einrichtungen zu modernisieren. Dies soll auf der Grundlage einer Studie des IWW Mülheim erfolgen. Neben der Erweiterung der Wasseraufbereitungstechnik soll als weiteres Ziel ein dauerhaft wirtschaftlicher Betrieb unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung des Energieverbrauchs erreicht werden. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind die Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer schuldet als Generalplaner sämtliche für das oben beschriebene Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 nach der HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe hierzu Abschnitt II.2.11). Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder nach HOAI:
Der Auftragnehmer schuldet als Generalplaner sämtliche für das oben beschriebene Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 nach der HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe hierzu Abschnitt II.2.11). Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder nach HOAI:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI i. V. m. Anlage 12 zur HOAI),
— Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI),
— Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphase 3 bis einschließlich zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphase 3 bis einschließlich zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fröndenberg/Ruhr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.). Zum Nachweis der Berufsqualifikation ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von Ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt die Vorlage einer entsprechenden Kopie, das Original ist nur auf Verlangen vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.). Zum Nachweis der Berufsqualifikation ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von Ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt die Vorlage einer entsprechenden Kopie, das Original ist nur auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt B00.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt B00.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen (nicht älter als 10 Jahre, Stichtag: 1.1.2011) des Bewerbers für den Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Wasserwerkes oder einer vergleichbaren wassertechnischen Anlage mit einem Baukostenvolumen (Kostengruppen 300 bis 500 entspr. DIN 276) von mind. 2 500 000 EUR (ohne MwSt.), bei denen die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (Honorarzone III oder höher) und des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 7 (jeweils Honorarzone II oder höher) erbracht wurden, wobei sich das Vorhaben in der Bauausführung befinden muss oder fertiggestellt ist. Zur Nachweisführung genügen Angaben im Formular Referenzformular B00-2.
1. Referenzen (nicht älter als 10 Jahre, Stichtag: 1.1.2011) des Bewerbers für den Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Wasserwerkes oder einer vergleichbaren wassertechnischen Anlage mit einem Baukostenvolumen (Kostengruppen 300 bis 500 entspr. DIN 276) von mind. 2 500 000 EUR (ohne MwSt.), bei denen die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (Honorarzone III oder höher) und des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 7 (jeweils Honorarzone II oder höher) erbracht wurden, wobei sich das Vorhaben in der Bauausführung befinden muss oder fertiggestellt ist. Zur Nachweisführung genügen Angaben im Formular Referenzformular B00-2.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in in den Bereichen Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt B00.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in in den Bereichen Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt B00.
Mindeststandards:
Zu 1: Die vom Bewerber nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Zu 1: Die vom Bewerber nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Zu 2: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Ingenieur/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf jeweils in den Bereichen Ingenieurbauwerke wie auch Technische Ausrüstung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zu 2: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Ingenieur/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf jeweils in den Bereichen Ingenieurbauwerke wie auch Technische Ausrüstung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die im verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die im verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD7U0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 250-626357 (2020-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer schuldet als Generalplaner sämtliche für das oben beschriebene Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 nach der HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder nach HOAI:
Der Auftragnehmer schuldet als Generalplaner sämtliche für das oben beschriebene Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 nach der HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder nach HOAI:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI i.V.m. Anlage 12 zur HOAI),
— Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI),
— Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-09 📅
Name: H2U aqua.plan.Ing-GmbH
Postanschrift: Pascalstr. 10
Postort: Neukirchen-Vluyn
Postleitzahl: 47506
Land: Deutschland 🇩🇪 Wesel
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.