Um das Überflutungsrisiko bei zukünftigen Hochwasserextremereignissen der Elbe zu minimieren, sind gezielte Deichsanierungsmaßnahmen notwendig. In Fortführung der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption beabsichtigt der LHW nunmehr Planungsleistungen für eine DIN gerechte Sanierung des rechtsseitigen Elbedeiches Mauken-Klöden 2. BA zu vergeben. Der zu planende Deichabschnitt befindet sich zwischen den Ortslagen Mauken und Klöden im Landkreis Wittenberg und hat eine Länge von 2 500 m. Als Bemessungshochwasser wird das BHW + 1,00 m festgelegt. Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellung sind die im Folgenden aufgeführten Planungsleistungen durch den AN zu erbringen. Die Gesamtbaukosten werden auf 2 500 000 EUR netto geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 19/N/0719/WB
Kurze Beschreibung:
Um das Überflutungsrisiko bei zukünftigen Hochwasserextremereignissen der Elbe zu minimieren, sind gezielte Deichsanierungsmaßnahmen notwendig.
In Fortführung der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption beabsichtigt der LHW nunmehr Planungsleistungen für eine DIN gerechte Sanierung des rechtsseitigen Elbedeiches Mauken-Klöden 2. BA zu vergeben.
Der zu planende Deichabschnitt befindet sich zwischen den Ortslagen Mauken und Klöden im Landkreis Wittenberg und hat eine Länge von 2 500 m. Als Bemessungshochwasser wird das BHW + 1,00 m festgelegt.
Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellung sind die im Folgenden aufgeführten Planungsleistungen durch den AN zu erbringen.
Die Gesamtbaukosten werden auf 2 500 000 EUR netto geschätzt.
Um das Überflutungsrisiko bei zukünftigen Hochwasserextremereignissen der Elbe zu minimieren, sind gezielte Deichsanierungsmaßnahmen notwendig.
In Fortführung der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption beabsichtigt der LHW nunmehr Planungsleistungen für eine DIN gerechte Sanierung des rechtsseitigen Elbedeiches Mauken-Klöden 2. BA zu vergeben.
Der zu planende Deichabschnitt befindet sich zwischen den Ortslagen Mauken und Klöden im Landkreis Wittenberg und hat eine Länge von 2 500 m. Als Bemessungshochwasser wird das BHW + 1,00 m festgelegt.
Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellung sind die im Folgenden aufgeführten Planungsleistungen durch den AN zu erbringen.
Die Gesamtbaukosten werden auf 2 500 000 EUR netto geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als MUSTER zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6) Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
17) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als MUSTER zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6) Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
Um das Überflutungsrisiko bei zukünftigen Hochwasserextremereignissen der Elbe zu minimieren, sind gezielte Deichsanierungsmaßnahmen notwendig.
In Fortführung der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption beabsichtigt der LHW nunmehr Planungsleistungen für eine DIN gerechte Sanierung des rechtsseitigen Elbedeiches Mauken-Klöden 2. BA zu vergeben.
Der zu planende Deichabschnitt befindet sich zwischen den Ortslagen Mauken und Klöden im Landkreis Wittenberg und hat eine Länge von 2 500 m. Als Bemessungshochwasser wird das BHW + 1,00 m festgelegt.
Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellung sind die im Folgenden aufgeführten Planungsleistungen durch den AN zu erbringen.
Die Gesamtbaukosten werden auf 2 500 000 EUR netto geschätzt.
Die Auftragserteilung erfolgt in 2 Stufen. Zunächst wird vom AG für die folgenden Planungsleistungen die Leistungsstufe 1 (LS1) beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LS2) erfolgt optional.
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 1 (Lph. 1-4) und LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 3 HOAI 2013 § 43 i. V. m. Anlage 12 sowie Besondere Leistungen,
(2) Flächenplanung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, alle Grundleistungen Leistungsphasen LS 1 (Lph. 1-4) gemäß Abschnitt 2 HOAI 2013 § 26 i. V. m. Anlage 7,
(3) Objektplanung Freianlagenplanung, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 2 HOAI 201 3 § 39 i. V. m. Anlage 11 (A +E Maßnahmen):
— weitere Beratungsleistungen gem. HOAI: LS 1 Beratungsleitungen Geotechnik Teilleistungen a bis c gem. Anlage 1 Punkt 1.3.3 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 1 Planungsgegleitende Vermessung Lph. 1-3 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 2 Bauvermessung Lph. 2-5 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.7 HOAI 2013 und Besondere Leistungen;
— weitere Beratungsleistungen gem. HOAI: LS 1 Beratungsleitungen Geotechnik Teilleistungen a bis c gem. Anlage 1 Punkt 1.3.3 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 1 Planungsgegleitende Vermessung Lph. 1-3 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 2 Bauvermessung Lph. 2-5 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.7 HOAI 2013 und Besondere Leistungen;
— weitere freiberufliche Leistungen in der LS 2 zur Qualitätssicherung, Erstellung digitales Deichbuch/Datencontainer, Koordinierungs- und Vergabeaufgaben, Besondere Leistungen zur naturschutzfachlichen Planung wie faunistische Kartierungen, artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung.
— weitere freiberufliche Leistungen in der LS 2 zur Qualitätssicherung, Erstellung digitales Deichbuch/Datencontainer, Koordinierungs- und Vergabeaufgaben, Besondere Leistungen zur naturschutzfachlichen Planung wie faunistische Kartierungen, artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung.
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4: Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphase.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4: Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphase.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER-HWS 620119000014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des Auftraggebers: Halle, Planungsraum: Mauken und Klöden im Flussbereich Wittenberg, Sitz der zuständigen Behörden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Mit dem Teilnahmeantrag sind alle die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Zu diesem Zweck ist das Bewerbungsformular auszufüllen und alle gem. Bewerbungsformular und Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen einzureichen.
— Mit dem Teilnahmeantrag sind alle die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Zu diesem Zweck ist das Bewerbungsformular auszufüllen und alle gem. Bewerbungsformular und Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen einzureichen.
— Hinweis: Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Bewerbungsformular sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sowie bei der Nutzung der Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. den Nachunternehmer beizubringen.
— Hinweis: Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Bewerbungsformular sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sowie bei der Nutzung der Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. den Nachunternehmer beizubringen.
— Eigenerklärungen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
—— Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister bzw. Begründung, weshalb dies nicht zutreffend ist.
— Weitere Eigenerklärungen:
—— Allgemeine Erklärungen zum Bieter, falls zutreffend zu eignungsleihenden Nachunternehmern bzw. zu den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft;
—— Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 (3) VgV;
—— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 sowie, falls zutreffend § 125 GWB;
—— Erklärung zur Bewerbergemeinschaften inkl. Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung, zum bevollmächtigten Vertreter gegenüber dem Auftraggeber, zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall (falls zutreffend);
—— Benennung von Leistungsteilen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen (falls zutreffend);
—— bei Eignungsleihe Benennung von Nachunternehmern und deren auszuführenden Leistungen sowie Benennung der Eignungskriterien und Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (insofern zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mindestumsätze des Bieters für vergleichbare Leistungen;
— Berufshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Gesamtumsatz für die Erbringung von Ingenieurleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Umsatz mindestens 159 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre);
— Gesamtumsatz für die Erbringung von Ingenieurleistungen Fachbereich Freianlagenplanung gem. § 39 und Anlage 11 HOAI 2013 und LBP gemäß Anlage 7 zu § 26 HOAI 2013 (Umsatz mindestens 16 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre);
— Gesamtumsatz für die Erbringung von Ingenieurleistungen Fachbereich Freianlagenplanung gem. § 39 und Anlage 11 HOAI 2013 und LBP gemäß Anlage 7 zu § 26 HOAI 2013 (Umsatz mindestens 16 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre);
— Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden: min. 1 500 000 EUR, Sach- und Sonstige Schäden: min. 300 000 EUR, Maximierung: 2-fach maximiert) bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen des Bieters für vergleichbare Leistungen;
— Nachweise zur fachlichen Eignung des zur Projektbearbeitung vorgesehenen Personals.
Mindeststandards:
— Nachweis der fachlichen Eignung des Projektleiters durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Studiennachweis eines technischen Studiums und durch Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Erbringung von Ingenieurleistungen nach HOAI im Tief- und/oder Wasserbau sowie durch mindestens eine vergleichbare Referenz (Mitwirkung in leitender Funktion bei der Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3‐7 Grundleistungen) bei einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Deichsanierung oder Deichneubau, Deichklasse 1 gemäß DIN 19712, in vergleichbarer Länge mind. ≥ 1,5 km, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben (Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung) oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
— Nachweis der fachlichen Eignung des Projektleiters durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Studiennachweis eines technischen Studiums und durch Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Erbringung von Ingenieurleistungen nach HOAI im Tief- und/oder Wasserbau sowie durch mindestens eine vergleichbare Referenz (Mitwirkung in leitender Funktion bei der Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3‐7 Grundleistungen) bei einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Deichsanierung oder Deichneubau, Deichklasse 1 gemäß DIN 19712, in vergleichbarer Länge mind. ≥ 1,5 km, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben (Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung) oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
— Nachweis der fachlichen Eignung des stellvertretenden Projektleiters durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Studiennachweis eines technischen Studiums und durch Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Erbringung von Ingenieurleistungen nach HOAI im Tief- und/oder Wasserbau.
— Nachweis der fachlichen Eignung des stellvertretenden Projektleiters durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Studiennachweis eines technischen Studiums und durch Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Erbringung von Ingenieurleistungen nach HOAI im Tief- und/oder Wasserbau.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung mit Teilnahmeantrag, dass Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (BG) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hinaus. Ein Bevollmächtigter ist als Vertreter der BG zu benennen. Bei Änderung der Zusammensetzung der BG, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig (siehe Bewerbungsformular).
— Erklärung mit Teilnahmeantrag, dass Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (BG) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hinaus. Ein Bevollmächtigter ist als Vertreter der BG zu benennen. Bei Änderung der Zusammensetzung der BG, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig (siehe Bewerbungsformular).
— Bei wirtschaftlicher oder finanzieller Eignungsleihe Abgabe Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers mit Teilnahmeantrag, über gemeinsame Haftung mit dem Hauptauftragnehmer für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (siehe Bewerbungsformular).
— Bei wirtschaftlicher oder finanzieller Eignungsleihe Abgabe Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers mit Teilnahmeantrag, über gemeinsame Haftung mit dem Hauptauftragnehmer für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (siehe Bewerbungsformular).
— Mit dem Angebot sind Erklärungen zu §§ 10, 12, 13, 17 und 18 LVG LSA einzureichen (siehe VGU Teil A).
— Vor Auftragserteilung sind weitere Verpflichtungen und Erklärungen zu Interessenskollisionen einzureichen (siehe VGU Teil C).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung und im Bewerbungsformular benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in 2 Schritten:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung und im Bewerbungsformular benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in 2 Schritten:
1. Schritt – formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Teilnahmebedingungen (Anlage 1 zum Bewerbungsformular – Ausschlusskriterien) nicht erfüllen, werden formal ausgeschlossen,
Die weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 2 zum Bewerbungsformular — Auswahlkriterien), wobei pro Auswahlkriterium 0, 1, 2 oder 3 Pkt. vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es können max. 300 Pkt. erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 2 zum Bewerbungsformular — Auswahlkriterien), wobei pro Auswahlkriterium 0, 1, 2 oder 3 Pkt. vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es können max. 300 Pkt. erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
— Auswahlkriterien gem. Anlage 2 zum Bewerbungsformular (Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV):
1) Fachliche Eignung – vergleichbare Referenzen der letzten 10 Jahre bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestellte Vorhaben, Wichtung gesamt 64 %, davon:
1.1) Referenz 1 – Nachweis Erfahrung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI Deichsanierung/-neubau, 34 %,
1.2) Referenz 2 – Nachweis Erfahrung im Bereich Geotechnik/Standsicherheitsnachweis Erdbau Deichbauwerke, 15 %,
1.4) Referenz 3 – Nachweis Erfahrung im Bereich Flächenplanung LBP sowie weiterer Besonderer Leistungen im Zusammenhang mit einer Deichsanierung oder einem Deichneubau, 15 %.
2.1) Berufspraxis des Projektleiters in der Planung von Deichbauwerken 8 %,
2.2) Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion bei der Planung von Ingenieurbauwerken bei einer vergleichbaren Referenz in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben 12 % (davon Funktion des Projektleiters 8 % und Länge des Bauwerks 4 %),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.2) Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion bei der Planung von Ingenieurbauwerken bei einer vergleichbaren Referenz in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben 12 % (davon Funktion des Projektleiters 8 % und Länge des Bauwerks 4 %),
3.1) Berufspraxis stellv. Projektleiters in der Planung von Deichbauwerken 6 %,
3.2) Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion bei der Planung von Ingenieurbauwerken bei einer vergleichbaren Referenz in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben 10 % (davon Funktion des stellv. Projektleiters 7 % und Länge des Bauwerks 3 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.2) Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion bei der Planung von Ingenieurbauwerken bei einer vergleichbaren Referenz in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben 10 % (davon Funktion des stellv. Projektleiters 7 % und Länge des Bauwerks 3 %).
— Detailliertere Angaben zu den Auswahlkriterien sowie Unterkriterien und die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) sind der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 2 des Bewerbungsformulars) zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-18 📅
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
2) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als MUSTER zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als MUSTER zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6) Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
6) Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
11) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
12) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
13) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
14) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 109-264682 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 222762.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2. Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3. Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4. Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per "Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z.B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8. Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12. Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16. Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
17. Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
1. Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2. Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3. Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4. Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per "Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z.B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8. Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12. Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16. Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 1 (Lph. 1 -4) und LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 3 HOAI 2013 § 43 i. V. m. Anlage 12 sowie Besondere Leistungen,
2. Flächenplanung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, alle Grundleistungen Leistungsphasen LS 1 (Lph. 1-4) gemäß Abschnitt 2 HOAI 2013 § 26 i. V. m. Anlage 7,
3. Objektplanung Freianlagenplanung, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 2 HOAI 201 3 § 39 i. V. m. Anlage 11 (A +E Maßnahmen).
— weitere Beratungsleistungen gem. HOAI: LS 1 Beratungsleitungen Geotechnik Teilleistungen a bis c gem. Anlage 1 Punkt 1.3.3 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 1 Planungsgegleitende Vermessung Lph. 1-3 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 2 Bauvermessung Lph. 2-5 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.7 HOAI 2013 und Besondere Leistungen,
— weitere Beratungsleistungen gem. HOAI: LS 1 Beratungsleitungen Geotechnik Teilleistungen a bis c gem. Anlage 1 Punkt 1.3.3 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 1 Planungsgegleitende Vermessung Lph. 1-3 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 2 Bauvermessung Lph. 2-5 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.7 HOAI 2013 und Besondere Leistungen,
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4): Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphase.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4): Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphase.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des Auftraggebers: Halle, Planungsraum: Mauken und Klöden im Flussbereich Wittenberg, Sitz der zuständigen Behörden
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1.1. Bürointerne Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1.2. Projektkoordination und Kommunikation mit den Projektbeteiligten
1.1.3. Kapazitätsplanung zur Erreichung der Projektziele
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2.1. Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1.1. Präsentationsfähigkeiten Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.2.1. Gesamteindruck Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.2.2. Zeitmanagement Präsentation
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH
Postanschrift: Am Steigenberg 2
Postort: Bad Liebenwerda
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland 🇩🇪 Elbe-Elster
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 222762.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
1. Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2. Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
2. Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3. Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
3. Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4. Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per "Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z.B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
4. Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per "Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z.B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
6. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8. Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
8. Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
11. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12. Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
12. Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
13. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
14. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16. Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber / Teilnehmer / Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog“ (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6) Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge / Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- / Angebotsunterlagen werden Bewerbern / Bietern keine Kosten erstattet.
16) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
17) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber / Teilnehmer / Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog“ (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6) Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge / Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- / Angebotsunterlagen werden Bewerbern / Bietern keine Kosten erstattet.
16) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
Die Auftragserteilung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird vom AG für die folgenden Planungsleistungen die Leistungsstufe 1 (LS1) beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LS2) erfolgt optional.
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 1 (Lph. 1 -4) und LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 3 HOAI 2013 § 43 i. V. m. Anlage 12 sowie Besondere Leistungen,
(3) Objektplanung Freianlagenplanung, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 2 HOAI 201 3 § 39 i. V. m. Anlage 11 (A +E Maßnahmen),
— weitere freiberufliche Leistungen in der LS 2 zur Qualitätssicherung, Erstellung digitales Deichbuch / Datencontainer, Koordinierungs- und Vergabeaufgaben, Besondere Leistungen zur naturschutzfachlichen Planung wie faunistische Kartierungen, artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung.
— weitere freiberufliche Leistungen in der LS 2 zur Qualitätssicherung, Erstellung digitales Deichbuch / Datencontainer, Koordinierungs- und Vergabeaufgaben, Besondere Leistungen zur naturschutzfachlichen Planung wie faunistische Kartierungen, artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 187195.59 EUR 💰
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber / Teilnehmer / Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber / Teilnehmer / Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
3) Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog“ (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per „Fragen-Anworten-Informationen-Katalog“ (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge / Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
8) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge / Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
15) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- / Angebotsunterlagen werden Bewerbern / Bietern keine Kosten erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.