Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die jeweilige Anzahl der Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. Als Architekten und Ingenieure sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.,
c) Angabe des Projektleiters. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
d) Angabe des stellvertretenden Projektleiters., Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder des „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
e) Angaben der jeweiligen Fachplaner Kanalbau, Trinkwasserleitungsbau, Straßenbau, Elektrotechnik, Fachingenieurs Geologie/Umweltschutz und Bauüberwachung Straßen- und Leitungsbau. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation der jeweiligen Fachplaner gemäß § 75 VgV. Die Fachplaner erfüllen die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Fachplanungen zu führen.
In Bezug auf die jeweiligen Anforderungen unter c, d, e gilt allgemein: Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben.
f) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners Kanalbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners Trinkwasserleitungsbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners Straßenbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
k) Die Berufserfahrung des Fachplaners Elektrotechnik ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
l) Die Berufserfahrung des Fachingenieur Geologie/Umweltschutz ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
m) Die Berufserfahrung des Bauüberwachers Straßen- und Leitungsbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von insgesamt mindestens 5 Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und/oder der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen. Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehenden Referenzen nicht mehrfach eingereicht werden.
Angabe von mindestens 1 Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019). Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehende Referenz nicht mehrfach eingereicht werden.
Die Leistungserbringung muss durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
— 5 Referenzen für gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8 nach §§ 44,48,56 HOAI) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen,
— 1 Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019).
Die Leistungserbringung muss durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
— ggf. Benennung des Nachunternehmers,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters
— Name des stellvertretenden Projektleiters
— Projektlaufzeit
— Projektvolumen brutto insgesamt,
— beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
— beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer
— Honorar,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
— Länge der Planungs- und Bauzeit:
— Benennung der Fördermittel (Fördermittelgeber Bund/Land u.a.)
— Kontaktdaten Auftraggeber
Sonstiges:
Die zusätzlichen Unterlagen zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A3/A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zusätzlich zu dem zu verwendenden Formular des Teilnahmeantrages zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter eVergabe zur Verfügung; Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.