Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau Ernst-Thälmann-Straße, Straße Am Wasserturm und Röthiger Weg mit Umfahrung Platz" Deutzen/Neukieritzsch
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7.000 Einwohnern. Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte. Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden. Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5.000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen. In Neukieritzsch selbst leben ca. 3.000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte. Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern. Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen. Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln. Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen. Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar. Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten. Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 02/2020
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7.000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5.000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3.000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7.000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5.000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3.000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184451
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf, die grobe Kostenschätzung für die Planungs- und Baukosten sowie die Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land und der Lageplan u. a. stehen unter eVergabe zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern/Bietern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber/Bieter hat die Möglichkeit, das vorstehend beschriebene Baugrundstück nach telefonischer Terminabsprache zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land voraussichtlich durch Frau Herr Tino Köhler (Tel. 034342 80329) durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass seitens des Herrn Köhler u. a. keine Fragestellungen der Bewerber/Bieter beantwortet werden können. Die Fragestellungen können ausschließlich schriftlich über das Portal eVergabe erfolgen.
Wie bereits mitgeteilt, hat das Ingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, Niederlassung Groitzsch im Vorfeld eine grobe Kostenschätzung für die Baukosten und die Planungskosten erstellt und im Übrigen die Generalentwässerungsplanung Ortslage Deutzen erarbeitet. Da sämtliche Ergebnisse der Tätigkeit dieses Büros im Rahmen der Ausschreibung allen potentiellen Bietern zur Kenntnis gegeben werden bzw. zur Kenntnis genommen werden können, ist es auch diesem Ingenieurbüro wieder möglich, sich an der hier gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern möglich ist und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem eigentlichen Bieter und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bieter/Bewerber oder das Mitglied der Bietergemeinschaft oder den die Leistung erbringenden Nachunternehmer gebracht werden können.
Sollten sich Bietergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf, die grobe Kostenschätzung für die Planungs- und Baukosten sowie die Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land und der Lageplan u. a. stehen unter eVergabe zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern/Bietern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber/Bieter hat die Möglichkeit, das vorstehend beschriebene Baugrundstück nach telefonischer Terminabsprache zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land voraussichtlich durch Frau Herr Tino Köhler (Tel. 034342 80329) durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass seitens des Herrn Köhler u. a. keine Fragestellungen der Bewerber/Bieter beantwortet werden können. Die Fragestellungen können ausschließlich schriftlich über das Portal eVergabe erfolgen.
Wie bereits mitgeteilt, hat das Ingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, Niederlassung Groitzsch im Vorfeld eine grobe Kostenschätzung für die Baukosten und die Planungskosten erstellt und im Übrigen die Generalentwässerungsplanung Ortslage Deutzen erarbeitet. Da sämtliche Ergebnisse der Tätigkeit dieses Büros im Rahmen der Ausschreibung allen potentiellen Bietern zur Kenntnis gegeben werden bzw. zur Kenntnis genommen werden können, ist es auch diesem Ingenieurbüro wieder möglich, sich an der hier gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern möglich ist und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem eigentlichen Bieter und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bieter/Bewerber oder das Mitglied der Bietergemeinschaft oder den die Leistung erbringenden Nachunternehmer gebracht werden können.
Sollten sich Bietergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7.000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5.000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5.000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3.000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3.000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Gemeinde Neukieritzsch schreibt die Planungsleistungen für den Straßenbau sowie die Planungsleistungen für den Bau der Kanal- und Trinkwasserleitung einschließlich der erforderlichen Besonderen Leistungen für die Maßnahme grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges mit Umfahrung des Platzes in Deutzen aus, wobei auch die Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung erfolgen soll.
Die Gemeinde Neukieritzsch schreibt die Planungsleistungen für den Straßenbau sowie die Planungsleistungen für den Bau der Kanal- und Trinkwasserleitung einschließlich der erforderlichen Besonderen Leistungen für die Maßnahme grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges mit Umfahrung des Platzes in Deutzen aus, wobei auch die Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung erfolgen soll.
Insofern ist zunächst auf die vorstehende Beschreibung der Leistungen zu verweisen und im Übrigen sind die nachfolgend benannten Grundleistungen der HOAI für folgende Punkte im Rahmen einer Generalplanung zu erbringen:
Als Besondere Leistungen sind Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchungen, SiGeKo, die Untersuchung Munition- und Kampfmittel sowie die Projektsteuerung (Koordination mit allen TÖB, Nachtragsprüfungen u. a.) anzubieten. Es ist insbesondere im Vorfeld des Beginns der Baumaßnahme ein Verkehrs- und Umleitungskonzept zu erstellen, das berücksichtigt, dass die anliegenden Siedlungsbereiche mit der Caritas-Sozialstation an das Baugebiet jederzeit erreichbar sind. Weiterhin sind abfallrechtliche Erkundungen, Bewertungen, Zwischenlagerkonzepte sowie die Entsorgung von überschüssigem Aushub vorzusehen.
Als Besondere Leistungen sind Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchungen, SiGeKo, die Untersuchung Munition- und Kampfmittel sowie die Projektsteuerung (Koordination mit allen TÖB, Nachtragsprüfungen u. a.) anzubieten. Es ist insbesondere im Vorfeld des Beginns der Baumaßnahme ein Verkehrs- und Umleitungskonzept zu erstellen, das berücksichtigt, dass die anliegenden Siedlungsbereiche mit der Caritas-Sozialstation an das Baugebiet jederzeit erreichbar sind. Weiterhin sind abfallrechtliche Erkundungen, Bewertungen, Zwischenlagerkonzepte sowie die Entsorgung von überschüssigem Aushub vorzusehen.
Die Ausschreibung erfolgt jeweils optional (LP 1-3; 4; 5-7 und 8-9) und die Beauftragung der Optionen ist von der zusätzlichen Bewilligung von Fördermitteln und Erteilung der Baugenehmigung abhängig.
Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG nach DIN 276 -4/2018) ca. 2,7 Mio. EUR netto veranschlagt.
Der Planer sollte auch Erfahrungen bei der Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln einschließlich deren Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber haben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 440 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Zunächst werden nur die LPH 1-3 beauftragt.
Die spätere Beauftragungen von LPH 4 und jeweils anschließend LPH 5-7 und LPH 8-9 HOAI erfolgen optional.
Die weitere Beauftragung ist insbesondere abhängig von der Fördermittelgewährung und der Baugenehmigung.
Zusätzliche Informationen:
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf, die grobe Kostenschätzung für die Planungs- und Baukosten sowie die Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land und der Lageplan u. a. stehen unter eVergabe zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf, die grobe Kostenschätzung für die Planungs- und Baukosten sowie die Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land und der Lageplan u. a. stehen unter eVergabe zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern/Bietern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber/Bieter hat die Möglichkeit, das vorstehend beschriebene Baugrundstück nach telefonischer Terminabsprache zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land voraussichtlich durch Frau Herr Tino Köhler (Tel. 034342 80329) durchgeführt.
Jeder Bewerber/Bieter hat die Möglichkeit, das vorstehend beschriebene Baugrundstück nach telefonischer Terminabsprache zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land voraussichtlich durch Frau Herr Tino Köhler (Tel. 034342 80329) durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass seitens des Herrn Köhler u. a. keine Fragestellungen der Bewerber/Bieter beantwortet werden können. Die Fragestellungen können ausschließlich schriftlich über das Portal eVergabe erfolgen.
Wie bereits mitgeteilt, hat das Ingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, Niederlassung Groitzsch im Vorfeld eine grobe Kostenschätzung für die Baukosten und die Planungskosten erstellt und im Übrigen die Generalentwässerungsplanung Ortslage Deutzen erarbeitet. Da sämtliche Ergebnisse der Tätigkeit dieses Büros im Rahmen der Ausschreibung allen potentiellen Bietern zur Kenntnis gegeben werden bzw. zur Kenntnis genommen werden können, ist es auch diesem Ingenieurbüro wieder möglich, sich an der hier gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Wie bereits mitgeteilt, hat das Ingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, Niederlassung Groitzsch im Vorfeld eine grobe Kostenschätzung für die Baukosten und die Planungskosten erstellt und im Übrigen die Generalentwässerungsplanung Ortslage Deutzen erarbeitet. Da sämtliche Ergebnisse der Tätigkeit dieses Büros im Rahmen der Ausschreibung allen potentiellen Bietern zur Kenntnis gegeben werden bzw. zur Kenntnis genommen werden können, ist es auch diesem Ingenieurbüro wieder möglich, sich an der hier gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern möglich ist und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem eigentlichen Bieter und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bieter/Bewerber oder das Mitglied der Bietergemeinschaft oder den die Leistung erbringenden Nachunternehmer gebracht werden können.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern möglich ist und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem eigentlichen Bieter und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bieter/Bewerber oder das Mitglied der Bietergemeinschaft oder den die Leistung erbringenden Nachunternehmer gebracht werden können.
Sollten sich Bietergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Sollten sich Bietergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neukieritzsch
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Bewerberunternehmen, Bietergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Bewerberunternehmen, Bietergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und Vordruck-EEE; Unterlagen stehen unter eVergabe zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung desselben/derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung desselben/derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen:
a) Erklärung zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019), Erklärungen zum durchschnittlichen Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen insgesamt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019); die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen der Bewerber oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019), Erklärungen zum durchschnittlichen Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen insgesamt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019); die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen der Bewerber oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 5 000 000,00 EUR Personenschäden und über 3 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 5 000 000,00 EUR Personenschäden und über 3 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmen ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmen ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE; Unterlagen stehen unter eVergabe zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindeststandards:
— durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz insgesamt 700 000,00 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019);
— durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen insgesamt 500 000,00 EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019);
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000,00 EUR für Personenschäden und 3 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
— ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter eVergabe zur Verfügung;
— Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
a) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die jeweilige Anzahl der Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. Als Architekten und Ingenieure sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.,
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die jeweilige Anzahl der Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. Als Architekten und Ingenieure sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.,
c) Angabe des Projektleiters. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
c) Angabe des Projektleiters. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
d) Angabe des stellvertretenden Projektleiters., Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder des „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
d) Angabe des stellvertretenden Projektleiters., Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder des „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
e) Angaben der jeweiligen Fachplaner Kanalbau, Trinkwasserleitungsbau, Straßenbau, Elektrotechnik, Fachingenieurs Geologie/Umweltschutz und Bauüberwachung Straßen- und Leitungsbau. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation der jeweiligen Fachplaner gemäß § 75 VgV. Die Fachplaner erfüllen die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Fachplanungen zu führen.
e) Angaben der jeweiligen Fachplaner Kanalbau, Trinkwasserleitungsbau, Straßenbau, Elektrotechnik, Fachingenieurs Geologie/Umweltschutz und Bauüberwachung Straßen- und Leitungsbau. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation der jeweiligen Fachplaner gemäß § 75 VgV. Die Fachplaner erfüllen die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Fachplanungen zu führen.
In Bezug auf die jeweiligen Anforderungen unter c, d, e gilt allgemein: Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben.
In Bezug auf die jeweiligen Anforderungen unter c, d, e gilt allgemein: Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben.
f) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners Kanalbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners Trinkwasserleitungsbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners Straßenbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
k) Die Berufserfahrung des Fachplaners Elektrotechnik ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
l) Die Berufserfahrung des Fachingenieur Geologie/Umweltschutz ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
m) Die Berufserfahrung des Bauüberwachers Straßen- und Leitungsbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von insgesamt mindestens 5 Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und/oder der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen. Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehenden Referenzen nicht mehrfach eingereicht werden.
Angabe von insgesamt mindestens 5 Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und/oder der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen. Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehenden Referenzen nicht mehrfach eingereicht werden.
Angabe von mindestens 1 Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019). Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehende Referenz nicht mehrfach eingereicht werden.
Angabe von mindestens 1 Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019). Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehende Referenz nicht mehrfach eingereicht werden.
Die Leistungserbringung muss durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
— 5 Referenzen für gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8 nach §§ 44,48,56 HOAI) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen,
— 5 Referenzen für gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8 nach §§ 44,48,56 HOAI) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen,
— 1 Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019).
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
— ggf. Benennung des Nachunternehmers,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters
— Name des stellvertretenden Projektleiters
— Projektlaufzeit
— Projektvolumen brutto insgesamt,
— beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
— beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer
— Honorar,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
— Länge der Planungs- und Bauzeit:
— Benennung der Fördermittel (Fördermittelgeber Bund/Land u.a.)
— Kontaktdaten Auftraggeber
Sonstiges:
Die zusätzlichen Unterlagen zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A3/A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zusätzlich zu dem zu verwendenden Formular des Teilnahmeantrages zu beschränken.
Die zusätzlichen Unterlagen zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A3/A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zusätzlich zu dem zu verwendenden Formular des Teilnahmeantrages zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter eVergabe zur Verfügung; Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindeststandards:
— durchschnittliche jährliche Anzahl von mindestens…
… 12 Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019);
… 5 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieure (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019);
— 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter;
— 7 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter;
— 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Kanalbau;
— 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner- Trinkwasserleitungsbau;
— 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner-Straßenbau;
— 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner-Elektrotechnik;
— 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachingenieur Geologie/Umweltschutz;
— 5Jahre Berufserfahrung für den Bauüberwacher Straßen- und Leitungsbau;
— 5 Referenzen für gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8 nach §§ 44,48,56 HOAI) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen;
— 5 Referenzen für gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen (mindestens LPH 2-8 nach §§ 44,48,56 HOAI) bei der Planung und dem Bau von Bauvorhaben mit der Auswechselung von Trinkwasserleitungen und der Auswechselung von Mischwasserkanälen und von Straßen und Gehwegen und der Projektsteuerung bei Bauvorhaben bei denen Trinkwasser- und/oder Mischwasserkanälen und/oder Straßen und Gehwege umgesetzt worden sind in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019) wovon jedenfalls 2 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein müssen;
— 1 Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung in den vergangenen 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2019).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Einzelheiten ist den mit veröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Wertung der eingehenden Bewerbung erfolgt unter folgenden objektiven Kriterien und werden, wie folgt, bewertet. Die Kriterien bilden: durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in der vergangenen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (max. 5 Punkte erreichbar); der durchschnittliche Umsatz für einschlägige Leistungen insgesamt in den vergangenen 3 Jahren (2017,2018,2019) (max. 5 Punkte erreichbar) die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (max. 5 Punkte erreichbar); die durchschnittliche jährliche Anzahl der Architekten und Ingenieure der vergangenen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektleiters (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektstellvertreters (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners Kanalbau (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners Trinkwasserleitungsbau (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners Straßenbau (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners ELT (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachingenieurs Geologie/Umweltschutz (max. 5 Punkte); Berufserfahrung Bauüberwachung Straßen- und Leitungsbau (max.5 Punkte); Anzahl der Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen in den vergangenen 7 Jahren (2013-2019) (max. 5 Punkte erreichbar); Anzahl der Referenzen für Generalentwässerungsplanungen in den vergangenen 7 Jahren (2013-2019) (max. 5 Punkte erreichbar).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung der eingehenden Bewerbung erfolgt unter folgenden objektiven Kriterien und werden, wie folgt, bewertet. Die Kriterien bilden: durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in der vergangenen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (max. 5 Punkte erreichbar); der durchschnittliche Umsatz für einschlägige Leistungen insgesamt in den vergangenen 3 Jahren (2017,2018,2019) (max. 5 Punkte erreichbar) die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (max. 5 Punkte erreichbar); die durchschnittliche jährliche Anzahl der Architekten und Ingenieure der vergangenen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektleiters (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektstellvertreters (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners Kanalbau (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners Trinkwasserleitungsbau (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners Straßenbau (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachplaners ELT (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Fachingenieurs Geologie/Umweltschutz (max. 5 Punkte); Berufserfahrung Bauüberwachung Straßen- und Leitungsbau (max.5 Punkte); Anzahl der Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen in den vergangenen 7 Jahren (2013-2019) (max. 5 Punkte erreichbar); Anzahl der Referenzen für Generalentwässerungsplanungen in den vergangenen 7 Jahren (2013-2019) (max. 5 Punkte erreichbar).
Die Gewichtung differenziert zwischen 1, 3 und 5 Punkten, wobei die jeweiligen gestellten Mindestanforderungen immer mit 1 Punkt bewertet sind.
Die Bewertungsübersicht bzw. -matrix steht wie der Teilnahmeantrag u. a. auf eVergabe zur Verfügung.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt.
Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
a) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag nebst Anlagen und der EEE-Vordruck sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei eVergabe einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen bei eVergabe werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Das Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
a) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag nebst Anlagen und der EEE-Vordruck sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei eVergabe einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen bei eVergabe werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Das Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler Form an die Auftraggeberin unter eVergabe spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter eVergabe bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht,
c) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt,
d) geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Der Teilnehmer/der Bewerber verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter wurde der Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 4 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Der Teilnehmer/der Bewerber verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter wurde der Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 4 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dies der Auftraggeberin bis zum Ende der Teilnahmefrist auf eVergabe, mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist der Auftraggeberin vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist der Auftraggeberin vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und der derzeitige Planungsstand zum Bebauungsplan der Gemeinde Neukieritzsch stehen unter eVergabe zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht (§ 56 VgV). Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht (§ 56 VgV). Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern/Bietern werden ebenfalls eingestellt werden, wobei diese anonymisiert sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 493419971049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 078-184451 (2020-04-17)
Ergänzende Angaben (2020-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7 000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7 000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Einzelheiten ist den mitveröffnetlichten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die verlängerung der Teilnahmefrist erfolgt unter Berücksichtigung der Corona-Situation.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7 000 Einwohnern.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Quelle: OJS 2020/S 098-235312 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7 000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7 000 Einwohnern.
Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.
Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.
Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.
Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.
Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.
Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgt aufgrund einer Unklarheit im Bekanntmachungstext, die von einer Teilnehmerin im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen gerügt wurde. Es liegt ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vor.
Da eine Rückversetzung in das Stadium der Ausschreibungsbekanntmachung nicht möglich ist, wird die Ausschreibung aufgehoben und zeitnah neu veröffentlicht.
Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgt aufgrund einer Unklarheit im Bekanntmachungstext, die von einer Teilnehmerin im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen gerügt wurde. Es liegt ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vor.
Da eine Rückversetzung in das Stadium der Ausschreibungsbekanntmachung nicht möglich ist, wird die Ausschreibung aufgehoben und zeitnah neu veröffentlicht.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für eine Kommune
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept mit kurzer Darstellung der konkreten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Herangehensweise an die Kostenplanung und die Kostensicherung
Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung/Terminplanung/Terminsicherung/Vorlage eines möglichen konkreten Zeitplane sin Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen
Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten
Erfahrungen bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln
Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/Präsentation des Projektteams
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot – Darstellung der Berechnungsgrundlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot – Höhe
Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgt aufgrund einer Unklarheit im Bekanntmachungstext, die von einer Teilnehmerin im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen gerügt wurde. Es liegt ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vor.
Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgt aufgrund einer Unklarheit im Bekanntmachungstext, die von einer Teilnehmerin im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen gerügt wurde. Es liegt ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vor.
Da eine Rückversetzung in das Stadium der Ausschreibungsbekanntmachung nicht möglich ist, wird die Ausschreibung aufgehoben und zeitnah neu veröffentlicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3419970📞
Fax: +49 3419971049 📠
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen der Bieter*innen, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos über eVergabe.de an die Auftraggeberin zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der/die Bieter*in einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen der Bieter*innen, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos über eVergabe.de an die Auftraggeberin zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der/die Bieter*in einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.