Generalplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld

Stadt Laatzen

Die Stadt Laatzen beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren einen Generalplaner mit der Erbringung der für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Bauphysik (§ 3 HOAI i. V. m. Anlage 1), Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI). Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-24 Auftragsbekanntmachung
2021-04-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 33/2020
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laatzen beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren einen Generalplaner mit der Erbringung der für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Bauphysik (§ 3 HOAI i. V. m. Anlage 1), Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI). Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postleitzahl: 30880
Postort: Laatzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.laatzen.de 🌏
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-354720
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage und Planung des Auftraggebers unter der Annahme, dass die Optionen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung (siehe Ziffer II.2.11)) vollständig ausgenutzt werden. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Dies ist vorliegend die Überwachung der Beseitigung der Abnahme-Mängel am Neubau, die Schätzung umfasst mithin die derzeit geplante Bauzeit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bestehende Grundschule Im Langen Feld, Baujahr 1969/70, genügt aus heutiger Sicht nicht mehr den Anforderungen und muss baulich und konzeptionell verändert werden. Eine Studie zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit (Anlage B02) ergab den Beschluss zum Abriss des Schulgebäudes. Der Neubau soll zeitgemäß und mit einem neuen pädagogischen Konzept entstehen.
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Zurzeit ist die Schule eine drei- bis vierzügige verlässliche Grundschule, in der ca. 280 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet werden. Zusätzlich wird eine Sprachlerngruppe für Kinder mit geringen Sprachkenntnissen vorgehalten.
Neben der individuellen Förderung der Kinder hat die Schule einen Schwerpunkt im musisch-kulturellen Bereich; es gibt einen Chor, eine Orchester-, Tanz- und eine Theatergruppe.
Im Rahmen der internen Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass sich ein Abriss und Neubau nur stufenweise bewerkstelligen lässt. Da es keine räumlichen Auslagerungsmöglichkeiten auf einem anderweitigen Grundstück gibt, ist der Abriss und Neubau des Schulgebäudes im laufenden Schulbetrieb und auf begrenzter Fläche zu planen. Lärmbelästigungen, provisorische Übergangslösungen und mehrmaliges Umziehen der Schüler soll so gering wie möglich gehalten werden.
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Die Auftraggeberin hat in den als Anlage B05 beigefügten Entwurfsvarianten mögliche Wege zur Realisierung unter diesen Voraussetzungen entwickelt: Der erste Teil des Neubaus der Grundschule ist mit Klassenräumen und Räume für Inklusion vorgesehen. Die Verwaltung und eine Hortgruppe bleiben im eingeschossigen Teil des Bestandsgebäudes, während der 2-geschossige Gebäudeteil zurückgebaut wird. Auf dieser Fläche wird dann der zweite Teil des Neubaus für Verwaltung, Aula und Mensa geschaffen. Nach dem Umzug der Verwaltung und des Horts wird der restliche Teil des Bestandgebäudes zurückgebaut.
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Die infrastrukturelle Versorgung des geplanten Neubaus soll durch die Anpassung und Optimierung an die bestehenden Versorgungsarten erfolgen. Die Wärmeversorgung des Quartiers und damit auch die des Grundstückes der Grundschule wird aktuell über das Nahwärmenetz der angrenzenden Albert-Einstein-Schule sichergestellt. Ziel ist die Einbindung des neu geschaffenen Gebäudekomplexes in dieses bestehende Netz. Die Stromversorgung wird aktuell komplett konventionell über das öffentliche Netz abgedeckt. Eine bestehende Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung wird auf dem Dach des Schulgebäudes z.Zt. von einer Fremdfirma genutzt und soll beim Neubau an geeigneter Stelle wieder installiert werden.
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Für den Standort des Neubaus ist eine Standortanalyse durchzuführen. Ziel der Standortanalyse soll es sein, auf dem vorhandenen Grundstück den bestmöglichen Standort für den Schulneubau zu finden, der Schulpädagogische Abläufe, Wegbeziehungen auf dem Grundstück, Freiraumbezüge zur Schaffung von Pausenhoffläche und den Bezug der umliegenden bestehenden pädagogischen Einrichtungen berücksichtigt. Es ist zu untersuchen, an welcher Stelle, passend zum pädagogischem Schulkonzept und der umliegenden Bildungseinrichtungen, die Haupterschließung erfolgen soll.
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Grundsätzlich soll das gesamte vorhandene Schulgebäude abgebrochen und ersetzt werden. Der Jugendtreff ist von der Planung ausgenommen, dieses Gebäude soll bestehen bleiben. Die vorhandene Hausmeisterwohnung soll ebenfalls abgerissen, jedoch nicht ersetzt werden. Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens (Anlage B06).
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Die vorhandenen medientechnischen Erschließungsanlagen sind im Bestand aufzunehmen und im Hinblick auf die von der Stadt gewünschte Versorgung des Neubaus über diese Anlagen auf Anpassungsbedarf zu prüfen.
Der Entwurf des Schulneubaus muss zukunftsorientiert entwickelt werden. Die Schülerzahlprognose ergab einen 4-zügigen Bedarf, außerdem soll eine Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung angeboten werden. Es ist geplant, einzelne Hortgruppen aus anderen Einrichtungen zu zentralisieren und in das Raumprogramm einzubinden.
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In der Planung sind die Themen Schulpädagogisches Konzept, vernetzte Schule, Inklusion, barrierefreies Bauen etc. zu integrieren. Ein barrierefreier Zugang muss zu allen Räumen im Gebäude geschaffen werden. Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ der Landeshauptstadt Hannover gilt dabei als Orientierung und ist im Planungsprozess zu beachten.
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Neben der Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes und der städtebaulichen Optimierung wird eine ökologisch nachhaltige Gestaltung gewünscht.
Dauer: 54 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Darstellung der stufenweisen Beauftragung in Ziffer II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt in mehreren Stufen: Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zum Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsstufe 1). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorplanung und der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Auftraggeber anschließend über die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI (Leistungsstufe 2) nach freiem Ermessen entscheiden. Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Beauftragung eines Generalunternehmers erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Leistungsstufe 3) wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel nach freiem Ermessen entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht. Details sind dem Generalplanervertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage und Planung des Auftraggebers unter der Annahme, dass die Optionen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung (siehe Ziffer II.2.11)) vollständig ausgenutzt werden. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Dies ist vorliegend die Überwachung der Beseitigung der Abnahme-Mängel am Neubau, die Schätzung umfasst mithin die derzeit geplante Bauzeit.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grundschule im Langen Feld
Im Langen Feld 49
30880 Laatzen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2017 bis 2019 (insgesamt und aus Planungsleistungen für Schulbauvorhaben). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
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2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer berufsüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Bezeichnung des Projekts, Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon/E-Mail, Ort/Zeitraum Leistungserbringung, Art des Objekts, Art und Umfang der Baumaßnahmen, Abgeschlossene Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI, Gesamtbauwerkskosten). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
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4. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2017 bis 2019, gegliedert nach Büroinhaber/Geschäftsführer/in, Architekten/Ingenieure/innen und Kaufmännische/technische Mitarbeiter/innen.
5. Angabe der Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
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Mindeststandards:
Zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen nachfolgende Merkmale kumulativ vorliegen:
— Neubau einer Kindertagesstätte, Schule, oder eines anderen Gebäudes für Bildungszwecke,
— Gesamtbauwerkskosten (Summe aus KG 300 und 400) mindestens 2 Mio. EUR (netto);
— Abgeschlossene Leistungen mindestens entsprechend Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung gemäß § 34 HOAI;
— Leistungsbeginn des Bewerbers frühestens 1.1.2017.
Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, die diese Anforderungen erfüllen, weniger als 3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.laatzen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Ziffer III.1) – Weiteres Eignungskriterium:
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7DFQQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de 📧
Internetadresse: www.laatzen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 144-354720 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laatzen beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren einen Generalplaner mit der Erbringung der für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Bauphysik (§ 3 HOAI i. V. m. Anlage 1), Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI). Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung.
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Gesamtwert des Auftrags: 790 145 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 081-209257
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 144-354720
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage und Planung des Auftraggebers unter der Annahme, dass die Optionen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung (siehe Ziffer II.2.11) vollständig ausgenutzt werden. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Dies ist vorliegend die Überwachung der Beseitigung der Abnahme-Mängel am Neubau, die Schätzung umfasst mithin die derzeit geplante Bauzeit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bestehende Grundschule Im Langen Feld, Baujahr 1969/70, genügt aus heutiger Sicht nicht mehr den Anforderungen und muss baulich und konzeptionell verändert werden. Eine Studie zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit (Anlage B 02) ergab den Beschluss zum Abriss des Schulgebäudes. Der Neubau soll zeitgemäß und mit einem neuen pädagogischen Konzept entstehen.
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Zurzeit ist die Schule eine 3 - bis vierzügige verlässliche Grundschule, in der ca. 280 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet werden. Zusätzlich wird eine Sprachlerngruppe für Kinder mit geringen Sprachkenntnissen vorgehalten.
Die Auftraggeberin hat in den als Anlage B 05 beigefügten Entwurfsvarianten mögliche Wege zur Realisierung unter diesen Voraussetzungen entwickelt: Der erste Teil des Neubaus der Grundschule ist mit Klassenräumen und Räume für Inklusion vorgesehen. Die Verwaltung und eine Hortgruppe bleiben im eingeschossigen Teil des Bestandsgebäudes, während der 2-geschossige Gebäudeteil zurückgebaut wird. Auf dieser Fläche wird dann der zweite Teil des Neubaus für Verwaltung, Aula und Mensa geschaffen. Nach dem Umzug der Verwaltung und des Horts wird der restliche Teil des Bestandgebäudes zurückgebaut.
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Die infrastrukturelle Versorgung des geplanten Neubaus soll durch die Anpassung und Optimierung an die bestehenden Versorgungsarten erfolgen. Die Wärmeversorgung des Quartiers und damit auch die des Grundstückes der Grundschule wird aktuell über das Nahwärmenetz der angrenzenden Albert-Einstein-Schule sichergestellt. Ziel ist die Einbindung des neu geschaffenen Gebäudekomplexes in dieses bestehende Netz. Die Stromversorgung wird aktuell komplett konventionell über das öffentliche Netz abgedeckt. Eine bestehende Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung wird auf dem Dach des Schulgebäudes z. Zt. von einer Fremdfirma genutzt und soll beim Neubau an geeigneter Stelle wieder installiert werden.
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Grundsätzlich soll das gesamte vorhandene Schulgebäude abgebrochen und ersetzt werden. Der Jugendtreff ist von der Planung ausgenommen, dieses Gebäude soll bestehen bleiben. Die vorhandene Hausmeisterwohnung soll ebenfalls abgerissen, jedoch nicht ersetzt werden. Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens (Anlage B 06).
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Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt in mehreren Stufen: Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zum Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsstufe 1). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorplanung und der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Auftraggeber anschließend über die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI (Leistungsstufe 2) nach freiem Ermessen entscheiden. Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Beauftragung eines Generalunternehmers erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Leistungsstufe 3) wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel nach freiem Ermessen entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht. Details sind dem Generalplanervertrag (Anlage B 01) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage und Planung des Auftraggebers unter der Annahme, dass die Optionen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung (siehe Ziffer II.2.11) vollständig ausgenutzt werden. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Dies ist vorliegend die Überwachung der Beseitigung der Abnahme-Mängel am Neubau, die Schätzung umfasst mithin die derzeit geplante Bauzeit.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Honorar
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-16 📅
Name: Architektur- und TGA-Planungsbüro Carsten Grobe Passivhaus
Postanschrift: Boulevard der EU 11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5114006490 📞
E-Mail: info@passivhaus.de 📧
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: https://www.passivhaus.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 790 140 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RYYT.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 081-209257 (2021-04-22)