Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg.
Die Stadt Ratzeburg ist seit mehreren Jahrzehnten Standpunkt des Bundesleistungszentrums des Deutschen Ruderverbands, der Ruderakademie am Ratzeburger See. Die Ruderakademie soll nun umgebaut und modernisiert werden. Hierfür sucht die Stadt Ratzeburg einen Generalplaner.
Im Planungsumfang sind die Objektplanung, die Freianlagenplanung, die Tragwerksplanung sowie die Planung der technischen Gebäudeausrüstung enthalten.
Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Aufgrund der angestrebten Förderung ist es zwingend erforderlich, die Leistungsphase 4 bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg
RA-001_2020”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg.
Die Stadt Ratzeburg ist seit mehreren Jahrzehnten Standpunkt des...”
Kurze Beschreibung
Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg.
Die Stadt Ratzeburg ist seit mehreren Jahrzehnten Standpunkt des Bundesleistungszentrums des Deutschen Ruderverbands, der Ruderakademie am Ratzeburger See. Die Ruderakademie soll nun umgebaut und modernisiert werden. Hierfür sucht die Stadt Ratzeburg einen Generalplaner.
Im Planungsumfang sind die Objektplanung, die Freianlagenplanung, die Tragwerksplanung sowie die Planung der technischen Gebäudeausrüstung enthalten.
Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Aufgrund der angestrebten Förderung ist es zwingend erforderlich, die Leistungsphase 4 bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen.
Die Stadt Ratzeburg ist seit mehreren Jahrzehnten Standpunkt des Bundesleistungszentrums des Deutschen Ruderverbands, der Ruderakademie am Ratzeburger See. Als Verbandszentrum werden hier kontinuierlich unmittelbare Wettkampfvorbereitungen für die internationalen Zielwettkämpfe der U23 und offenen Altersklassen durchgeführt. Ebenfalls finden hier Trainingszusammenführungen aller Trainingsgruppen des Bundesstützpunktes Ratzeburg/Hamburg sowie weiterer Disziplingruppen des Deutschen Ruderverbandes statt. In die Ruderakademie ist zudem das Sportinternat Ratzeburg in Trägerschaft des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein integriert.
Die Ruderakademie verfügt aktuell über eine Unterbringungskapazität von 38 Betten, durch zusätzliche Aufbettung kann kurzfristig die Kapazität erhöht werden. Dauerwohnverhältnisse durch das Sportinternat verringern jedoch die zur Verfügung stehende Anzahl an Übernachtungsplätzen.
Der Deutsche Ruderverband erwägt nun seit einigen Jahren die Modernisierung des Ruderleistungszentrums in Ratzeburg. Dieser langjährige Bundesstützpunkt mit intensiver Nutzung für den Hochleistungssport ist von höchster Wertigkeit für den Deutschen Ruderverband und ist ein tragender Baustein in seiner Konzeption für die nächsten Zyklen.
Eine Modernisierung des Standortes ist unumgänglich, sollen weiterhin adäquate Hochleistungsstandards erfüllt und Trainingsgegebenheiten und -umfelder optimiert werden. Aufgrund dessen soll diese Baumaßnahme für den Spitzensport zu hohen Anteilen durch die Bundesrepublik Deutschland (40 %) und das Land Schleswig-Holstein (30 %) finanziell gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Ratzeburg wird zudem noch durch Mittel des Kommunalen Investitionsfonds sowie weiterer Sportfördermittel des Landes vermindert.
Für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie sucht die Stadt Ratzeburg einen Generalplaner.
Aufgrund der angestrebten Förderung sowohl durch den Bund als auch das Land ist es zwingend erforderlich, die Leistungsphase 4 bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen. Der Förderantrag mit den genehmigungsfähigen Plänen und Unterlagen ist bis zum 30. Juni 2020 beim Fördermittelgeber einzureichen. Eine genaue Definition der einzureichenden Pläne und Unterlagen erfolgt nach Auftragsvergabe und nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber Ende Januar 2020.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vegabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vegabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf bis Leistungsphase 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf bis Leistungsphase 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Stadt Ratzeburg für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt Ratzeburg für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Planung des Umbaus oder der Modernisierung von Sportstätten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Stadt Ratzeburg für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt Ratzeburg behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.1.2015). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen betreffend die Planung des Umbaus oder der Modernisierung von Sportstätten mit möglichst allen Leistungsphasen. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen einen qualifizierten Bevollmächtigten benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Die Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben eine Eigenerklärung zur Zahlung eines Vergabemindestlohnes gemäß Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Die Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben eine Eigenerklärung zur Zahlung eines Vergabemindestlohnes gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) abzugeben. Das beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden;
2) Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-21
12:00 📅
“1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.2.2020 über die Vergabeplattform an die Stadt Ratzeburg adressiert werden.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7) Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt Ratzeburg ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDB60
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 016-033725 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam mit persönlichen Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 016-033725
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Generalplanungsleistungen Umbau Ruderakademie
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: streich grage architekten
Postort: Bäk
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert für Dienstleistungen wurde erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDLNE” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB:
— Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB:
— Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 083-196852 (2020-04-23)