Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen und der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in den Ziffern III.1.1) - III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen, werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgaben von § 57 VGV. Aus den danach verbleibenden Bewerbern werden auf Grundlage der wertungsrelevanten Eignungskriterien und deren Bewertung sowie der getätigten Angaben der teilnehmenden Bewerber die 5 bestgeeignesten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
Jedes Eignungskriterium (nachfolgend 1) bis 4)) fließt zu 25 % in die Wertung ein.
1. Nachweis über einen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2017-2019 (Anlage 1 – Erklärung über den Gesamtumsatz):
— jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 660 000,00 EUR netto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen in Höhe von mindestens 400 000,00 EUR netto – 1 Punkt;
— jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 850 000,00 EUR netto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen in Höhe von mindestens 600 000,00 EUR netto – 2 Punkte;
— jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 1 000 000,00 EUR netto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen in Höhe von mindestens 750 000,00 EUR netto – 3 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziffer III.1.2)2) aufgeführten Anforderungen.
2. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
— 12 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 1 Punkt;
— 13 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 2 Punkte;
— 14 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 3 Punkte;
— 15 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 4 Punkte;
— 16 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 5 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziffer III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
3. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) durchschnittlich tätigen Objektplaner für Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume
— 4 Objektplaner – 1 Punkt;
— 5 Objektplaner – 2 Punkte;
— 6 Objektplaner – 3 Punkte.
Fachplaner für Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung
— 4 Fachplaner – 1 Punkt;
— 5 Fachplaner – 2 Punkte;
— 6 Fachplaner – 3 Punkte.
Fachplaner für Tragwerksplanungsleistungen
— 2 Fachplaner – 1 Punkt;
— 3 Fachplaner – 2 Punkte.
Objektplaner für Frei- und Verkehrsanlagen
— 2 Objektplaner – 1 Punkt;
— 3 Objektplaner – 2 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziffer III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
4) Weiterhin (hinsichtlich der nachfolgenden Besonderheit im dritten Spiegelstrich zusätzlich zu der im Hinblick auf die Mindestanforderungen unter Ziffer III 1.3)2) bereits benannten Referenz) seit dem 31.12.2017 fertiggestellte (Baufertigstellung oder Inbetriebnahme) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistungen. (Zusätzliche Referenz!)
— Eine Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphase 2-8 für den Neubau einer Kindertagesstätte oder vergleichbares Bauvorhaben — 5 Punkte und maximal 5 Punkte
— Eine Referenz für Planungsleistungen in der Tragwerksplanung über Leistungsphase 2-8 für den Neubau einer Kindertagesstätte oder vergleichbares Bauvorhaben – 5 Punkte und maximal 5 Punkte;
— Eine Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen als Generalplaner über Leistungsphasen 2-8 — 5 Punkte und maximal 5 Punkte;
— Eine Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen der Freianlagenplanung über Leistungsphase 2-8 für den Neubau einer Kindertagesstätte oder vergleichbares Bauvorhaben — 5 Punkte und maximal 5 Punkte.
Die Angabe von mehr vergleichbaren Referenzen als gefordert, führt nicht zu einer höheren Bewertung.
Für die Nachweiserbringung nutzen Sie die Anlage 4 – zusätzliche Referenzen.