Die Angebote werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
Oberkriterium: Preis, Gewichtung: 40 %
Oberkriterium: Leistung: 60 %
Unterkriterium: Konzept: „Projektanalyse und BIM", Gewichtung: 20 %
Unterkriterium: Konzept „Projektorganisation", Gewichtung: 20 %
Unterkriterium: Konzept „Gemeinsame Planungsphase mit Bauunternehmen", Gewichtung: 20 %
Weitere Konkretisierungen zur Zuschlagswertung der Angebote sind dem Verfahrensbrief zur Angebotsphase zu entnehmen, der den aufgeforderten Bewerbern nach dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einreichen (Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung" (A.04)).
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und / oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) beruft (sog. Eignungsleihe, § 47 SektVO), muss er im Formblatt „Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen (Eignungs-leihe)" (A.05) angeben, welche Unternehmen einbezogen werden sollen sowie wofür er die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch nehmen will. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Drittunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, hat der Bewerber mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung des eingesetzten Drittunternehmens (Eignungsleihe)" (A.06) eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieses Drittunternehmens vorzulegen.
Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, für die die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch genommen werden, sind für das Drittunternehmen Nachweise in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss das Drittunternehmen das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (A.03) einreichen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird der Auftraggeber prüfen, ob das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB bei dem vom Bewerber benannten Unternehmen vorliegt oder das Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium, für das es benannt wurde, nicht erfüllt, wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 47 Abs. 2 SektVO vorschreiben, das Unternehmen zu ersetzen. Sofern ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bewerber das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der Auftraggeber den Bewerbern eine Frist setzen.
Unterauftragnehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden.
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP).
Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter) finden sich unter
www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter
https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bitter betreffen, sind zu beachten.
Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es den Bietern, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
Ausschreibungs-ID des DTVP:
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYD6