Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 6 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6 AT nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
a) für diese die unter Ziff. III.1.1) und Ziff. III.1.3) geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstigen Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen oder auf sonstige Weise nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung stehen.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 6 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Diese Beurteilung erfolgt anhand der Referenzangaben im Teilnahmeantrag:
Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (2012 - heute) betrachtet, welche Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume betreffen und folgende Kriterien erfüllen:
— Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2-5 erbracht, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2012) erbracht wurden,
— Leistungen betreffen eine fertig gestellte Maßnahme mit Baukosten (KG 300 +400) von mind. 1,5 Mio. EUR netto.
Die Referenzen werden im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen wie folgt bepunktet:
a) Referenz betrifft eine Sanierungsmaßnahme: 20 Punkte;
b) Referenz betrifft ein Objekt mit Denkmalschutz: 15 Punkte;
c) Referenz betrifft eine Umnutzung/Umwidmung: 10 Punkte;
d) Auftrag enthält auch Leistungsbild TGA (Tätigkeit als Generalplaner): 25 Punkte;
e) Baukosten (KG 300 +400) > 2,5 Mio. EUR netto: 15 Punkte;
f) Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A: 15 Punkte.
Je Referenz sind damit max. 100 Punkte erzielbar. Bewertet werden auch die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) benannten Referenzen. Es werden nur die 5 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.