Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung Bewerbergemeinschaft Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer gem. § 46 (3) VGV und § 47 VGV (s. Ziff. III. 2.1)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen)
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorliegt § 75, Abs. 1 VgV;
— Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbar;
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeitals Bewerber in Frage stellt, z. B.: Wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgabenwegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ — 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§
242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB),Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung
Im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde
— Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
a) Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten BuchesSozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs.1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit
Einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde oder
b) gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 EUR belegt wurde,
c) aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
— Erklärung, zum Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen u. Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §§ 123 –125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (§ 73 Abs. 3 VgV)