Kurze Beschreibung
Es werden folgende Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI:
— Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen)
— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7-9:
—— Leistungsphase 7: Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,
—— Leistungsphase 8: Kostenkontrolle,
—— Leistungsphase 8: Prüfen von Nachträgen,
—— Leistungsphase 8: Erstellen eines Bauwerksbuchs,
—— Leistungsphase 8: Erstellen von Bestandsplänen,
—— Leistungsphase 8: Örtliche Bauüberwachung,
—— Leistungsphase 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI:
— Leistungsphasen 1 bis 6 (Grundleistungen),
— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 2-5:
Leistungsphase 2:
— Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile,
— Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung,
Leistungsphase 3:
— Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile,
— Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung,
— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails,
Leistungsphase 4:
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung),
— Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden),
Leistungsphase 5:
— Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau,
— Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten,
— Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen,
Fachplanung für Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI:
— Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen),
— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3-8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung:
Leistungsphase 3:
— Erstellen eines R&I Schemas und Aufnahme der verbauten Maschinen- und Anlagentechnik nach DIN EN 62424 für die gesamte Anlage (Bestandsaufnahme mit anschließender Einarbeitung der Planung)
— Erstellen der Messstellen- und Antriebsliste gemäß Vorgabe des AG sowie einer Anlagenfunktionsbeschreibung für den Neubau
Leistungsphase 5:
— Überarbeitung des R&I Schemas nach DIN EN 62424 aus der LPH 3,
— Überarbeitung der Messstellen- und Antriebsliste aus der LPH 3,
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz-und Durchbruchsplanung,
Leistungsphase 6:
— Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation,
Leistungsphase 7:
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
Leistungsphase 8:
— Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen,
— Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computeraides Facility Management-Konzepte.