Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“ – in Anlehnung an Teil 3 HOAI Abschnitt 3 (Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, LP 1 bis 9), Anlage 1, Pkt. 1.3 „Geotechnik“ und Pkt. 1.4 „Ingenieurvermessung“ sowie „Ökologische Baubegleitung“, „Naturschutz Fachgutachten“, „Artenschutz“, „Bodenschutzgutachten“ und „Fachbeitrag Wasser“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“
3021124”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“ – in...”
Kurze Beschreibung
Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“ – in Anlehnung an Teil 3 HOAI Abschnitt 3 (Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, LP 1 bis 9), Anlage 1, Pkt. 1.3 „Geotechnik“ und Pkt. 1.4 „Ingenieurvermessung“ sowie „Ökologische Baubegleitung“, „Naturschutz Fachgutachten“, „Artenschutz“, „Bodenschutzgutachten“ und „Fachbeitrag Wasser“.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 165 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Redefin
19230 Redefin
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der Wehranlagen Rotenfurt und Wehr Redefin oberhalb der B 5. Nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahre 2000 wurden im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanung umfangreiche Analysen und Bewertungen der Oberflächengewässer für die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde für den vorliegend betrachteten Abschnitt der Sude (Wasserkörper SUDE-0400) das Erreichen eines „guten ökologischen und eines guten chemischen Zustandes“ als Bewirtschaftungsziel formuliert. Aufgrund der Ausweisung als erheblich veränderte Gewässer wird für die Rotenfurt und den zulaufenden Bresegarder Mühlenbach (Wasserkörper SUDE-1600) als Bewirtschaftungsziel das Erreichen eines „guten ökologischen Potentials“ angestrebt. Der Handlungsbedarf leitet sich jeweils aus den vorgefundenen Defiziten ab. Hier sind im Wesentlichen das Fehlen naturnaher Gewässerstrukturen, das Fehlen standorttypischer Ufervegetation und Arteninventars sowie die potentiellen Nährstoffbelastungen aus Punktquellen und fehlender Gewässerrandstreifen zu nennen.
Daraus leiten sich folgende Entwicklungsziele ab:
— Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit;
— Verbesserung der Gewässerstrukturen;
— Entwicklung gewässertypischer Gemeinschaften.
Für die weitere Maßnahmenentwicklung wurde daraus für den Fließabschnitt der Rotenfurt wie in der Sude oberhalb der B 5 vorrangig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fokus gestellt.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 165 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-20 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bewertung lt. Eignungskriterien in den Unterlagen. Die Wichtung erfolgt gemäß den in der „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ benannten Kriterien. Der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung lt. Eignungskriterien in den Unterlagen. Die Wichtung erfolgt gemäß den in der „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ benannten Kriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nach Losverfahren § 10 (3) VOF zu entscheiden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auch weniger als 3 Bewerber für die 2. Stufe zuzulassen.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Unbekannt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem in der EU zugelassenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme 3 000 000 EUR Personenschäden und mindestens 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen sein. Neben der Bescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe reicht auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers, dass dem Bewerber im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden wird.
Von ausländischen Bewerbern sind gleichwertige Eigenerklärungen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz über vergleichbare Dienstleistungen (nach §45 VgV)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zur technischen Ausstattung des Ingenieurbüros (nach §46 VgV);
— Erklärung der Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zur technischen Ausstattung des Ingenieurbüros (nach §46 VgV);
— Erklärung der Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit Angaben der Namen der Personen und deren berufliche Qualifikation, die die Leistungen tatsächlich erbringen, sowie des vorgesehenen Projektleiters für das Vorhaben (nach §46 VgV) Ingenieure, eingetragen in die bei einer Ingenieurkammer geführten Liste.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gemäß VgV §§ 44-46
Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Gemäß VgV §§ 44-46
Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß VgV § 44-46
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-06-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Anträge dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche...”
Anträge dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Mit den Unterlagen der biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH wird offengelegt, dass dieses Büro vorbefasst i. S. d. Vergaberechts sein könnte.
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen.
— Änderungen am Bewerbungsbogen sind unzulässig;
— Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich bei der unter I.3) benannten Plattform DTVP freiwillig registrieren zu lassen.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDXH
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 086-204735 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“ – in...”
Kurze Beschreibung
Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“ – in Anlehnung an Teil 3 HOAI Abschnitt 3 (Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, LP 1 bis 9), Anlage 1, Pkt. 1.3 „Geotechnik“ und Pkt. 1.4 „Ingenieurvermessung“ sowie „Ökologische Baubegleitung“, „Naturschutz Fachgutachten“, „Artenschutz“, "Bodenschutzgutachten" und „Fachbeitrag Wasser“.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 141893.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der Wehranlagen Rotenfurt und Wehr Redefin oberhalb der B 5. Nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahre 2000 wurden im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanung umfangreiche Analysen und Bewertungen der Oberflächengewässer für die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde für den vorliegend betrachteten Abschnitt der Sude (Wasserkörper SUDE-0400) das Erreichen eines „guten ökologischen und eines guten chemischen Zustandes“ als Bewirtschaftungsziel formuliert. Aufgrund der Ausweisung als erheblich veränderte Gewässer wird für die Rotenfurt und den zulaufenden Bresegarder Mühlenbach (Wasserkörper SUDE-1600) als Bewirtschaftungsziel das Erreichen eines „guten ökologischen Potentials“ angestrebt. Der Handlungsbedarf leitet sich jeweils aus den vorgefundenen Defiziten ab. Hier sind im Wesentlichen das Fehlen naturnaher Gewässerstrukturen, das Fehlen standorttypischer Ufervegetation und Arteninventars sowie die potentiellen Nährstoffbelastungen aus Punktquellen und fehlender Gewässerrandstreifen zu nennen.
Daraus leiten sich folgende Entwicklungsziele ab:
— Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit,
— Verbesserung der Gewässerstrukturen,
— Entwicklung gewässertypischer Gemeinschaften.
Für die weitere Maßnahmenentwicklung wurde daraus für den Fließabschnitt der Rotenfurt wie in der Sude oberhalb der B 5 vorrangig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fokus gestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 086-204735
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ohne
Titel: Auftragsvergabe IPROconsult GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IPROconsult GmbH
Postanschrift: Franz-Jacob-Str. 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10369
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3063499318📞
E-Mail: berlin@iproconsult.com📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 141893.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYD8W
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 217-532078 (2020-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-19) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 217-532078
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 141893.50 💰
Quelle: OJS 2021/S 098-258829 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach"
3021124” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Redefin 19230 Redefin
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der Wehranlagen Rotenfurt und Wehr Redefin oberhalb der B 5. Nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahre 2000 wurden im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanung umfangreiche Analysen und Bewertungen der Oberflächengewässer für die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde für den vorliegend betrachteten Abschnitt der Sude (Wasserkörper SUDE-0400) das Erreichen eines "guten ökologischen und eines guten chemischen Zustandes" als Bewirtschaftungsziel formuliert. Aufgrund der Ausweisung als erheblich veränderte Gewässer wird für die Rotenfurt und den zulaufenden Bresegarder Mühlenbach (Wasserkörper SUDE-1600) als Bewirtschaftungsziel das Erreichen eines "guten ökologischen Potentials" angestrebt. Der Handlungsbedarf leitet sich jeweils aus den vorgefundenen Defiziten ab. Hier sind im Wesentlichen das Fehlen naturnaher Gewässerstrukturen, das Fehlen standorttypischer Ufervegetation und Arteninventars sowie die potentiellen Nährstoffbelastungen aus Punktquellen und fehlender Gewässerrandstreifen zu nennen.
Daraus leiten sich folgende Entwicklungsziele ab:
- Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit,
- Verbesserung der Gewässerstrukturen,
- Entwicklung gewässertypischer Gemeinschaften.
Für die weitere Maßnahmenentwicklung wurde daraus für den Fließabschnitt der Rotenfurt wie in der Sude oberhalb der B 5 vorrangig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fokus gestellt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: unbekannt
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 141893.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 213-672573 (2023-11-01)