Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung Anton-Jaumann-Realschule Wemding – 62e Schreinerarbeiten Einbaumöbel Teil 2
621-156/3”
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Sitzbänke, Werkbänke,Schränke,Pinwände, Garderoben, Rammschutz.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkbänke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schränke und Bücherschränke📦
Ort der Leistung: Donau-Ries🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“4 Stk. Sitzbänke mit Seiten- und Rückwand L x T x H 4,5 x 0,5 x 2,7 m 9 lfm; Werkbänke mit Unterkonstruktion 47 lfm; Schränke als Einbauschränke bzw....”
Beschreibung der Beschaffung
4 Stk. Sitzbänke mit Seiten- und Rückwand L x T x H 4,5 x 0,5 x 2,7 m 9 lfm; Werkbänke mit Unterkonstruktion 47 lfm; Schränke als Einbauschränke bzw. freistehend. Tiefe 40-60 cm, Höhe ca. 265 cm, Unterteilungen mit Zwischenwänden/Fachböden/teilweise absperrbar/Sturzblende bis abgehängte Decke h = ca. 55 cm; 3 Stk. Pinnwände 270 x 120 cm 6 lfm; Garderoben mit Kleiderstangen, Kleiderhaken; 2 Stk. Schautafeln ca. 120 x 90 cm verglast 70 lfm; Brüstungsabdeckungen bzw. Fensterbänke d = 30 mm, Tiefe 30-40 cm; 2 Stk. Holz-Glas-Türelemente mit Seitenteil ca. B x H 2,0 x 3,35 cm 200 lfm; Rammschutz beschichtet 18 x 150 mm 10 lfm Konsolregale.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2020-11-13 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 6b Abs. 2 VOB/A-EU). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1) Angaben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; 2) dass wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1 bis 10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; 3) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen; 4) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; 5) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; 6) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 7) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; 8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist/sind und/oder nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern; 9) dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE 1) dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE 1) dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht wurden (Referenzen). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung; 2) dass die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal anzugeben; 3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der bennnten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 EU VOB/A) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1)genannten Bedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-20
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-20
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Es dürfen keine Bieter anwesend sein.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen...”
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3) genannten Link auch unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1) genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Biszur Registrierung müssen sich Bieter selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig; 2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im Bereich „Nachrichten“ bis einschließlich 11.8.2020. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) 1. beschrieben spätestens sechs Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“; 3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 139-340980 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung Anton-Jaumann-Realschule Wemding — 62e Schreinerarbeiten Einbaumöbel Teil 2
621-156/3”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 91881.75 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“4 St. Sitzbänke mit Seiten- und Rückwand L x T x H 4,5 x 0,5 x 2,7 m 9 lfm Werkbänke mit Unterkonstruktion 47 lfm Schränke als Einbauschränke bzw....”
Beschreibung der Beschaffung
4 St. Sitzbänke mit Seiten- und Rückwand L x T x H 4,5 x 0,5 x 2,7 m 9 lfm Werkbänke mit Unterkonstruktion 47 lfm Schränke als Einbauschränke bzw. freistehend. Tiefe 40 -60 cm, Höhe ca. 265 cm, Unterteilungen mit Zwischenwänden/Fachböden/teilweise absperrbar/Sturzblende bis abgehängte Decke h = ca. 55 cm 3 St. Pinnwände 270 x 120 cm 6 lfm Garderoben mit Kleiderstangen, Kleiderhaken 2 St. Schautafeln ca. 120 x 90 cm verglast 70 lfm Brüstungsabdeckungen bzw. Fensterbänke d= 30 mm, Tiefe 30 – 40 cm 2 St. Holz-Glas-Türelemente mit Seitenteil ca. b x h 2,0 x 3,35 cm 200 lfm Rammschutz beschichtet 18 x 150 mm 10 lfm Konsolregale.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 139-340980
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schreinermeister Heinle Christian
Postort: Löpsingen
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Donau-Ries🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91881.75 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 204-495228 (2020-10-15)