Das Schulgebäude des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen soll saniert und erweitert werden. Das Gebäude besteht aus den Teilobjekten A, B und C. Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte gegliedert. Der 1. Bauabschnitt umfasst die Aufstockung des Teilobjekts C um ein zusätzliches Geschoss im Bereich der derzeitigen Dachterrasse. Bauabschnitt 2 betrifft die Sanierung der darunterliegenden Räume. Im 3. Bauabschnitt ist die Sanierung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Teilobjekten A und B geplant. Da alle Leistungen am und im Gymnasium während des Schulbetriebes erfolgen, sind entsprechende Provisorien herzustellen. Diese Ausschreibung umfasst u. a. die Leistungen im Bereich Sanitärinstallationen für alle 3 Bauabschnitte. — Demontage und Schachtarbeiten; — Entwässerung SW und RW; — Dezentrale Warmwasserbereitung; — Trinkwasserinstallationen und Bewässerung; — Sanitäre Objekte und Zubehör; — Gasinstallationen; — Anschlüsse für Küchen und Fachräume; — Fettabscheideranlage; Sowie Wartungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserinstallationsarbeiten
Referenznummer: 2020-101
Kurze Beschreibung:
Das Schulgebäude des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen soll saniert und erweitert werden.
Das Gebäude besteht aus den Teilobjekten A, B und C. Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte gegliedert.
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Aufstockung des Teilobjekts C um ein zusätzliches Geschoss im Bereich der derzeitigen Dachterrasse. Bauabschnitt 2 betrifft die Sanierung der darunterliegenden Räume.
Im 3. Bauabschnitt ist die Sanierung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Teilobjekten A und B geplant. Da alle Leistungen am und im Gymnasium während des Schulbetriebes erfolgen, sind entsprechende Provisorien herzustellen.
Diese Ausschreibung umfasst u. a. die Leistungen im Bereich Sanitärinstallationen für alle 3 Bauabschnitte.
— Demontage und Schachtarbeiten;
— Entwässerung SW und RW;
— Dezentrale Warmwasserbereitung;
— Trinkwasserinstallationen und Bewässerung;
— Sanitäre Objekte und Zubehör;
— Gasinstallationen;
— Anschlüsse für Küchen und Fachräume;
— Fettabscheideranlage;
Sowie Wartungsleistungen.
Das Schulgebäude des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen soll saniert und erweitert werden.
Das Gebäude besteht aus den Teilobjekten A, B und C. Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte gegliedert.
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Aufstockung des Teilobjekts C um ein zusätzliches Geschoss im Bereich der derzeitigen Dachterrasse. Bauabschnitt 2 betrifft die Sanierung der darunterliegenden Räume.
Im 3. Bauabschnitt ist die Sanierung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Teilobjekten A und B geplant. Da alle Leistungen am und im Gymnasium während des Schulbetriebes erfolgen, sind entsprechende Provisorien herzustellen.
Diese Ausschreibung umfasst u. a. die Leistungen im Bereich Sanitärinstallationen für alle 3 Bauabschnitte.
— Demontage und Schachtarbeiten;
— Entwässerung SW und RW;
— Dezentrale Warmwasserbereitung;
— Trinkwasserinstallationen und Bewässerung;
— Sanitäre Objekte und Zubehör;
— Gasinstallationen;
— Anschlüsse für Küchen und Fachräume;
— Fettabscheideranlage;
Sowie Wartungsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserinstallationsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Sanitäreinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-06 📅
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2022-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 047-109864
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Mit der Angebotsabgabe ist zwingend ein verpreistes Leistungs-verzeichnis im PDF-Format mit dem Auftragsschreiben (Fbl. 213) einzustellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schulgebäude des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen soll saniert und erweitert werden.
Das Gebäude besteht aus den Teilobjekten A, B und C. Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte gegliedert.
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Aufstockung des Teilobjekts C um ein zusätzliches Geschoss im Bereich der derzeitigen Dachterrasse. Bauabschnitt 2 betrifft die Sanierung der darunterliegenden Räume.
Im 3. Bauabschnitt ist die Sanierung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Teilobjekten A und B geplant. Da alle Leistungen am und im Gymnasium während des Schulbetriebes erfolgen, sind entsprechende Provisorien herzustellen.
Diese Ausschreibung umfasst u. a. die Leistungen im Bereich Sanitärinstallationen für alle 3 Bauabschnitte.
— Demontage und Schachtarbeiten;
— Entwässerung SW und RW;
— Dezentrale Warmwasserbereitung;
— Trinkwasserinstallationen und Bewässerung;
— Sanitäre Objekte und Zubehör;
— Gasinstallationen;
— Anschlüsse für Küchen und Fachräume;
— Fettabscheideranlage;
Sowie Wartungsleistungen.
Zusätzliche Informationen:
Mit der Angebotsabgabe ist zwingend ein verpreistes Leistungs-verzeichnis im PDF-Format mit dem Auftragsschreiben (Fbl. 213) einzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Köpenicker Straße 2b
15711 Königs Wusterhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eignungsnachweise gemäß § 6a i. V. m. § 6b VOB/A sind mittels des entsprechenden Formblattes 124 oder mit dem Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) zu erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird anerkannt. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, ob diese PQ oder ULV registriert sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird anerkannt. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, ob diese PQ oder ULV registriert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis für die Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit umfasst folgende Angaben:
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt;
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), DEUTSCHLAND
Zusätzliche Informationen: — elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 047-109864 (2020-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schulgebäude des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen soll saniert und erweitert werden.
Das Gebäude besteht aus den Teilobjekten A, B und C. Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte gegliedert.
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Aufstockung des Teilobjekts C um ein zusätzliches Geschoss im Bereich der derzeitigen Dachterrasse. Bauabschnitt 2 betrifft die Sanierung der darunterliegenden Räume.
Im 3. Bauabschnitt ist die Sanierung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Teilobjekten A und B geplant. Da alle Leistungen am und im Gymnasium während des Schulbetriebes erfolgen, sind entsprechende Provisorien herzustellen.
Diese Ausschreibung umfasst u. a. die Leistungen im Bereich Sanitärinstallationen für alle 3 Bauabschnitte.
— Demontage und Schachtarbeiten,
— Entwässerung SW und RW,
— Dezentrale Warmwasserbereitung,
— Trinkwasserinstallationen und Bewässerung,
— Sanitäre Objekte und Zubehör,
— Gasinstallationen,
— Anschlüsse für Küchen und Fachräume,
— Fettabscheideranlage.
Das Schulgebäude des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen soll saniert und erweitert werden.
Das Gebäude besteht aus den Teilobjekten A, B und C. Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte gegliedert.
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Aufstockung des Teilobjekts C um ein zusätzliches Geschoss im Bereich der derzeitigen Dachterrasse. Bauabschnitt 2 betrifft die Sanierung der darunterliegenden Räume.
Im 3. Bauabschnitt ist die Sanierung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Teilobjekten A und B geplant. Da alle Leistungen am und im Gymnasium während des Schulbetriebes erfolgen, sind entsprechende Provisorien herzustellen.
Diese Ausschreibung umfasst u. a. die Leistungen im Bereich Sanitärinstallationen für alle 3 Bauabschnitte.
— Demontage und Schachtarbeiten,
— Entwässerung SW und RW,
— Dezentrale Warmwasserbereitung,
— Trinkwasserinstallationen und Bewässerung,
— Sanitäre Objekte und Zubehör,
— Gasinstallationen,
— Anschlüsse für Küchen und Fachräume,
— Fettabscheideranlage.
Gesamtwert des Auftrags: 347446.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald🏙️
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Scholze Haustechnik GmbH
Postanschrift: Wittichenauer Straße 20B
Postort: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland 🇩🇪 Bautzen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 347446.45 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE406
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Gebäude- und Immoblienmanagement
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim N´ministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2020/S 119-288372 (2020-06-18)