Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging – Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9
Die Erzdiözese München und Freising als Auftraggeber und Bauherr plant für das Pfarrheim und die Kirchenstiftung St. Johann Baptist in Töging, vertreten durch die Erzdiözese München und Freising, für die Kindertagesstätte in der Erhartinger Straße 11 in 84513 Töging die energetische Generalsanierung. Das bestehende Gebäude umfasst aktuell die Kindertagesstätte im EG und das Pfarrheim im OG. Der Ursprungsbau stammt aus den 1970er Jahren. Bisher wurde keine vollumfängliche Sanierung durchgeführt, lediglich Teilbereiche wurden ausgebessert. Die Baumaßnahme umfasst neben der Generalsanierung des Bestandsgebäudes (u. a. Dach- und Außendämmung, Dämmung der Bodenplatte, Austausch der Fenster, Erneuerung der Heizung und Elektroinstallation, Telefonanlage, Errichtung einer Blitzschutzanlage, Erneuerung der Nassräume, Sanierung des Pfarrsaal und pfarrliche genutzte Räume), eine Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Kindergruppe mit separatem Zugang zum Gebäude und die Verlagerung einer Kindergartengruppe ins OG. Es soll eine räumliche Trennung und Trennung der Eingänge von Kindertagesstätte und Pfarrheim geschaffen werden. Die Kinderkrippe soll im EG des Gebäudes einen eigenen Bereich erhalten. Es ist eine Containeranlage als Provisorium für die Kindertagesstätte vorgesehen und mit zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Region: Altötting🏙️ Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18449267🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging – Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT),...”
Titel
Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging – Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Erzdiözese München und Freising als Auftraggeber und Bauherr plant für das Pfarrheim und die Kirchenstiftung St. Johann Baptist in Töging, vertreten...”
Kurze Beschreibung
Die Erzdiözese München und Freising als Auftraggeber und Bauherr plant für das Pfarrheim und die Kirchenstiftung St. Johann Baptist in Töging, vertreten durch die Erzdiözese München und Freising, für die Kindertagesstätte in der Erhartinger Straße 11 in 84513 Töging die energetische Generalsanierung. Das bestehende Gebäude umfasst aktuell die Kindertagesstätte im EG und das Pfarrheim im OG. Der Ursprungsbau stammt aus den 1970er Jahren. Bisher wurde keine vollumfängliche Sanierung durchgeführt, lediglich Teilbereiche wurden ausgebessert. Die Baumaßnahme umfasst neben der Generalsanierung des Bestandsgebäudes (u. a. Dach- und Außendämmung, Dämmung der Bodenplatte, Austausch der Fenster, Erneuerung der Heizung und Elektroinstallation, Telefonanlage, Errichtung einer Blitzschutzanlage, Erneuerung der Nassräume, Sanierung des Pfarrsaal und pfarrliche genutzte Räume), eine Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Kindergruppe mit separatem Zugang zum Gebäude und die Verlagerung einer Kindergartengruppe ins OG. Es soll eine räumliche Trennung und Trennung der Eingänge von Kindertagesstätte und Pfarrheim geschaffen werden. Die Kinderkrippe soll im EG des Gebäudes einen eigenen Bereich erhalten. Es ist eine Containeranlage als Provisorium für die Kindertagesstätte vorgesehen und mit zu planen.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Maßnahme: PRJ-2012-0493 (Pfarrheim), PRJ-2012-0494 (Kindertagesstätte); Vergabe-Nr. 123983 (Pfarrheim) und 123982 (Kindertagesstätte).
Es liegt eine Machbarkeitsstudie für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte und des Pfarrheims vor, welche allen Bewerbern zur Vergügung gestellt wird.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Zeitlicher Ablauf: Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im November 2020. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Baubeginn/Sanierung ist voraussichtlich im 2. Quartal 2022. Fertigstellung voraussichtlich im 2. Quartal 2024.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 38
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 37
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann oder es...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann oder es Projektverzögerungen gibt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-3, gem. § 55 f HOAI 2013;
— Stufe 2: LPH 4-5, gem. § 55 f HOAI...”
Beschreibung der Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-3, gem. § 55 f HOAI 2013;
— Stufe 2: LPH 4-5, gem. § 55 f HOAI 2013;
— Stufe 2: LPH 6-9, gem. § 55 f HOAI 2013.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH und Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail od....”
Zusätzliche Informationen
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel dieser 3 Jahre) von 40 000 EUR brutto in Summe im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT),
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 1 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ der Fachrichtung Elektrotechnik od. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild Techn. Gebäudeausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 4, 5, 6, (ELT). Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen (Ref 1+2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.8.2010-31.7.2020 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten als Mindestanforderung erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE;
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer;
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN;
— Projektbezeichnung/-beschreibung;
— Generalsanierung eines Hochbauprojektes;
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5, 6): Ref.1: mind. 170 000 EUR, Ref. 2: mind. 125 000 EUR;
— Beauftragte u. vollständig erbrachte LPH des Bewerbers;
— Beauftragte u. vollständig erbrachte ALG des Bewerbers;
— Erneuerung/Erweiterung einer Elektroanlage;
— Planung einer Türoffneranlage mit Zutrittssteuerung (nur Ref.1);
— Errichtung einer Blitzschutzanlage (nur Ref.2).
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-29
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-29
11:30 📅
“a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen...”
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird;
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen;
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss;
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 168-407343 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging — Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT),...”
Titel
Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging — Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-3, gem. § 55 f HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 4-5, gem. § 55 f HOAI...”
Beschreibung der Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-3, gem. § 55 f HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 4-5, gem. § 55 f HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 6-9, gem. § 55 f HOAI 2013.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH und Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 168-407343
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Brundobler GmbH
Postort: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kelheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen...”
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 031-077842 (2021-02-10)