Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 1 500 000 EUR/a (5 Punkte);
— Jahresmittel < 1 500 000 EUR/a und ≥ 1 250 000 EUR/a (4 Punkte);
— Jahresmittel < 1 250 000 EUR/a und ≥ 1 000 000 EUR/a (3 Punkte);
— Jahresmittel < 1 000 000 EUR/a und ≥ 750 000 EUR/a (2 Punkte);
— Jahresmittel < 750 000 EUR/a und ≥ 500 000 EUR/a (1 Punkt);
— Jahresmittel < 500 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 15 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 15 Gesamtmitarbeiter und ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (4 Punkte);
— durchschnittlich < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (3 Punkte);
— durchschnittlich < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (2 Punkte);
— durchschnittlich < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (1 Punkte);
— durchschnittlich < 4 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. – Wichtung 90 %
Referenzprojekte, die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollte jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte;
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme als auch um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte;
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte;
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten Kgr. 300 + 400 ≥ 25 Mio. EUR brutto). | max. 5 Punkte interpoliert;
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3–8 gem. § 34 HOAI erbracht. | max. 5 Punkte interpoliert;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Projektkosten in EUR brutto (Kgr. 300 + 400, DIN 276);
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.