Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 200 000 EUR/a (5 Punkte),
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (2,5 Punkt),
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 1 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 1 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt beinhaltet sowohl einen Sanierungs- als auch einen Neubau-/Erweiterungsanteil (max. 4 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 4 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt wurde eine Versammlungsstätte unter Berücksichtigung der VStättV umgesetzt (max. 4 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 440+450+460) ≥ 0,3 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 3 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.