Generalübernehmer Parkhaus Pferdemarkt

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH

Der Auftraggeber möchte auf einem Grundstück in 17036 Neubrandenburg mit einer Größe von ca. 7 000 m ein öffentliches Parkhaus mit einer angeschlossenen, öffentlichen Toilette, einem Sozialtrakt und einer Alarmempfangsstelle (nachfolgend „Bauobjekt“ genannt) errichten lassen. Der Auftraggeber überträgt dem Generalübernehmer die Planung und die schlüsselfertige Erstellung des Bauobjektes. Sämtliche behördlichen Abnahmen sind vom Generalübernehmer einzuholen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-29 Auftragsbekanntmachung
2020-10-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Parkhäusern
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber möchte auf einem Grundstück in 17036 Neubrandenburg mit einer Größe von ca. 7 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Parkhäusern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Heidenstr. 6
Postleitzahl: 17034
Postort: Neubrandenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.neuwoges.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@neuwoges.de 📧
Telefon: +49 395/4501-170 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E57338433 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E57338433 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-01 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 125-305497
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[06/20_VST]“. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist; — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; — in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; — in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; — in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wird auf dem Grundstück in der Woldegker Straße in 17036 Neubrandenburg, Flur 11, Flurstück 329/14 mit einer Größe von ca. 7 000 m
Der Generalübernehmer entscheidet über die Art und Weise der Baudurchführung. Es ist ihm überlassen, ob er für die zu erbringenden Bauleistungen einen Generalunternehmer mit der Bauausführung beauftragt oder die Gewerke einzeln vergibt. Es ist Sache des Generalübernehmers, den Inhalt der einzelnen Bau- und Architektenverträge festzulegen und geeignete Unternehmen bzw. Architekten und Ingenieure auszuwählen, vorbehaltlich der Vertragsunterlagen.
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Näherere Informationen sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es ist beabsichtigt, nach dem Vergabeverfahren den als Muster beigefügten Generalübernehmervertrag zu unterzeichnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
3. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124),
4. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234).
Zu 2.
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 2 Mio. EUR für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Teilnahme am Verfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen (Parkhäuser mit mind. 300 Stellflächen) aus den letzten 5 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u. a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Bauherr, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen.
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Alternativ kann vorgelegt werden:
— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder – (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z. B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen („Eignungsleihe“), muss deren Verfügbarkeit für das Projekt sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Sie wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
3. Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Es soll ein Systemparkhaus errichtet werden.
b) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
c) Die Vorgaben des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] müssen erfüllt werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Unternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.neuwoges.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E57338433 🌏
Internetadresse: https://portal.evergabemv.de/E57338433 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[06/20_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
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Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
Mehr anzeigen
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: OJS 2020/S 125-305497 (2020-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 749 029 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-478966
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 125-305497
ABl. S-Ausgabe: 198

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Name: GOLDBECK Nordost GmbH
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 749 029 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2020/S 198-478966 (2020-10-07)