Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe sowie Einreichung einer schriftlichen Ausarbeitung zu bestimmten Zuschlagkriterien und zur Teilnahme an Bietergesprächen aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
1. Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) (10 %),
2. Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte (10 %),
3. Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte (10 %),
4. Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann/-frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte (10 %),
5. Maximal 5 Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft (60 %) über in den letzten 5 Jahren (2015, 2016, 2017, 2018 und 2019) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2015, 2016, 2017, 2018 und 2019) fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
(a) Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme
(b) Mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. 6 Mio. EUR (netto)
(c) Im Bereich Kindertagesstätte, Kinderhort, Kindergarten, Schule oder vergleichbar,
(d) Für einen öffentlichen Auftraggeber,
(e) Unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land) und
(f) Mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. 6 Mio. EUR netto.
Mindestbedingung für die Wertung einer Referenz ist, dass der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2015, 2016, 2017, 2018 und 2019) fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.