Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalübernehmerleistungen (Planung, schlüsselfertige Errichtung) Neubau Exin-Förderschule Zehdenick
FSZI.01.OV012.20”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Neubau der Exin-Förderschule in Zehdenick als Generalübernehmer.
Neubau einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in unmittelbarer Nähe des bestehenden Oberstufenzentrums und der Oberschule Zehdenick.
Das Bauvorhaben ist in Modularer Bauweise zu realisieren.
Das Gebäude ist als ein kompakter maximal zweigeschossiger Baukörper gedacht. Es ist eine geeignete Dachform zur Aufnahme einer Photovoltaikanlage zu wählen mit nach außen liegender Niederschlagswasserableitung.
Ein genehmigtes Raumprogramm mit einer BGF von ca. 3 106 m liegt vor und dient gemeinsam mit den entsprechenden Vorschriften als Grundlage für die Planung.
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Einhaltung der Form der eingereichten Unterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der Kompetenz des angebotenen Projektleiters
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architektonische Qualität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitlicher Ablauf laut gewählter Konstruktion und Bauweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Fabrikate
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Endes: 2022-08-05 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner (Vor-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner (Vor- und Nachname der erklärenden Person, die die Erklärung abgibt) mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
2. Vorlage eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung, u. a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
3. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen,
4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist auf besondere Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen,
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB/§ 6e EU Abs. 1 VOB/A,
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB/§ 6e EU Abs. 6 VOB/A,
7. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB/§ 6f EU VOB/A,
8. Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt,
9. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG),
10. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
11. Erklärung zur Eignungsleihe.
Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtmindestumsatz von 5 000 000 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr im gesamten Tätigkeitsbereich (Planung und Ausführung) (Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
2. Eigenerklärung und Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden;
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Ein Bewerber muss mit dem Angebot einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) eingereichen.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
— Erklärung zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 EstG vom zuständigen Finanzamt.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
“— Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR (netto) je abgeschlossenen Geschäftsjahr, im gesamten Tätigkeitsbereich (Planung und Ausführung);
—...”
— Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR (netto) je abgeschlossenen Geschäftsjahr, im gesamten Tätigkeitsbereich (Planung und Ausführung);
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
—— mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden;
—— mindestens 1,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert im Versicherungsjahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
1. Angaben zur technischen Ausstattung mit Auto-Cad 2011 oder gleichwertig die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
1. Angaben zur technischen Ausstattung mit Auto-Cad 2011 oder gleichwertig die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen,
2. Darstellung Projektteam mit Benennung der/des Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Verantwortlichen für die örtlichen Bauüberwachung für den Auftragsfall mit jeweils Angabe des Namens, der Qualifikation, Angaben zur Berufserfahrung in Jahren,
3. mindestens 2 bei LPH 3-8 oder mindestens 4 bei LPH 5-8 abgeschlossene Referenzen, maximal 5 abgeschlossene Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 10 Jahren.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— schlüsselfertige Bauausführung in Modulbauweise;
— durchgängige Bearbeitung der LPH 5-8 (mind. 4 Stück) oder durchgängige Bearbeitung der LPH 3-8 (mind. 2 Stück) gem. HOAI 2013 inkl. der dazugehörigen Bauleistung (Roh- und Ausbau);
— die Nutzungsart des Gebäudes muss sich auf Schulen, sonstige Bildungs- oder Kindertagesstätten, Gesundheits- oder Verwaltungsbau beziehen;
— die Bruttogeschossfläche muss mindestens 1 000 m betragen und
— der Zeitpunkt des Abschlusses der Referenzleistung darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen.
Weiterhin sind zu den Referenzen nachfolgende Angaben zu machen:
a) Kurzbeschreibung des Bauvorhabens (inklusive Fotos des Gebäudes),
b) öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Kontaktdaten (Ansprechpartner mit Telefonnummer und Email-Adresse),
c) Darstellung der Planungsaufgabe und des beauftragten Leistungsumfangs,
d) Gesamtbaukosten brutto in Euro/m BGF,
e) der Bauzeit (Vorfertigung, BE, Montage, Ausbau, Übergabe).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu Nr. 2 und 3 von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— die Mitglieder des Projektteams müssen in der jeweils vorgesehenen Funktion über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen,
— mindestens 2 bei LPH 3-8...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— die Mitglieder des Projektteams müssen in der jeweils vorgesehenen Funktion über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen,
— mindestens 2 bei LPH 3-8 oder mindestens 4 bei LPH 5-8 abgeschlossene Referenzen, maximal 5 abgeschlossene Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 10 Jahren, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
—— durchgängige Bearbeitung der LPH 5-8 (mind. 4 Stück) oder durchgängige Bearbeitung der LPH 3-8 (mind. 2 Stück) gem. HOAI 2013 inkl. der dazugehörigen Bauleistung (Roh- und Ausbau);
—— die Nutzungsart des Gebäudes muss sich auf Schulen, sonstige Bildungs- oder Kindertagesstätten, Gesundheits- oder Verwaltungsbau beziehen;
—— die Bruttogeschossfläche muss mindestens 1 000 m betragen und
—— der Zeitpunkt des Abschlusses der Referenzleistung darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen;
—— technischen Ausstattung mit Auto-Cad 2011 (oder höher) oder gleichwertig.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geschaftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geschaftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage
Des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 10,68 EUR brutto (Ab dem Jahr 2021 erhöht sich das Mindestentgelt nach Maßgabe des § 7 Absatz 1 jeweils mit dem Prozentsatz, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739, 2743) geändert worden ist, erhöht. Für die erstmalige Erhöhung ist der Mindestlohn am 1. Januar 2020 maßgebend), so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 10,68 EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-15
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-15
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A);
— die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A);
— die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 6.10.2020 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine...”
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 6.10.2020 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Es handelt sich um ein einstufiges (offenes) Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Es finden keine Verhandlungen statt. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter bereits ein „finales“ Angebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RYXP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (…)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern:
Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3301/601-3500📞
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de📧
Fax: +49 3301/601-3519 📠
Quelle: OJS 2020/S 182-436192 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Dez. IV, FB Finanzen und Liegenschaften/Kämmerei, FD Zentrale Vergabe und Liegenschaften”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7 874 800 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Industriestraße 4a
16792 Zehdenick
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-436192
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kleusberg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wisserhof 5
Postort: Wissen
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Altenkirchen (Westerwald)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 874 800 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R5DR
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(…)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 255-639427 (2020-12-28)