Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, soll im Frühjahr/Sommer 2020 die geophysikalische Untersuchung als Teil der geologischen Vorerkundung für die Flächen N-6.6 und N-6.7 des FEP (2019) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Die Untersuchungen umfassen die Vermessung von ca. 1 100 Profil-km mittels Sedimentecholot sowie hochauflösender Ein- und Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydroakustischen/seismischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/834
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, soll im Frühjahr/Sommer 2020 die geophysikalische Untersuchung als...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, soll im Frühjahr/Sommer 2020 die geophysikalische Untersuchung als Teil der geologischen Vorerkundung für die Flächen N-6.6 und N-6.7 des FEP (2019) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Die Untersuchungen umfassen die Vermessung von ca. 1 100 Profil-km mittels Sedimentecholot sowie hochauflösender Ein- und Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydroakustischen/seismischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.