Geophysikalische Untersuchung (Los 1) und hydrographische Vermessung (Los 2) der FEP-Fläche N-9.1 in 2021 und der FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4 in 2022 innerhalb der deutschen AWZ der Nordsee
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll. Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen. Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen. Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/960
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-480405
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 159-388056
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Geophysikalische Untersuchung des Untergrundes in den Windpark-Vorhabensflächen N-9.1, N-9.3 und N-9.4 des FEP (2020) in der deutschen AWZ der Nordsee
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstände der Vertragsleistungen für die Untersuchung der FEP-Flächen N-9.1 (in 2021) sowie N-9.3 und N-9.4 (beide in 2022) sind:
— die Akquisition eines vollständigen rasterförmigen hydroakustischen/seismischen Datensatzes zur geophysikalischen Vorerkundung und somit das Schaffen einer Datengrundlage für die späteren Geologischen Berichte bzw. die Geologischen Modelle. Folgende Messungen sind vorgesehen:
— die Akquisition eines vollständigen rasterförmigen hydroakustischen/seismischen Datensatzes zur geophysikalischen Vorerkundung und somit das Schaffen einer Datengrundlage für die späteren Geologischen Berichte bzw. die Geologischen Modelle. Folgende Messungen sind vorgesehen:
— die Aufbereitung der mehrkanalseismischen Daten;
— die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismischen Daten. Diese hat die wichtigsten Bearbeitungsschritte zu umfassen (z.B. Datenbereinigung, Multiplenunterdrückung etc.) und so eine geeignete Datengrundlage für eine mögliche Tiefenkonversion im Prestack-Bereich zu schaffen;
— die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismischen Daten. Diese hat die wichtigsten Bearbeitungsschritte zu umfassen (z.B. Datenbereinigung, Multiplenunterdrückung etc.) und so eine geeignete Datengrundlage für eine mögliche Tiefenkonversion im Prestack-Bereich zu schaffen;
— die (Poststack-) Bearbeitung der aufgezeichneten Daten hinsichtlich ihrer Auswertbarkeit im Zeitbereich;
— eine vorläufige Auswertung der Daten im (Poststack-) Zeitbereich zur Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließende geotechnische Untersuchung;
— Bereitstellung eines Datenprojektes, das die auf die Bathymetrie beschickten Daten aus den SBP- und MCS-Messungen in sich vereint und als Datengrundlage für die Erstellung eines 3D-Modell im Tiefenbereich geeignet ist;
— eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse;
— Dokumentation der Arbeiten und Auswerteergebnisse.
Der Fokus des Projektes liegt auf der Datenakquisition und Datenbearbeitung. Die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismsichen Daten ist für eine spätere Tiefenkonversion der Daten zu optimieren. Ziel ist die Schaffung einer Datengrundlage für ein 3D-Modell im Tiefenbereich.
Der Fokus des Projektes liegt auf der Datenakquisition und Datenbearbeitung. Die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismsichen Daten ist für eine spätere Tiefenkonversion der Daten zu optimieren. Ziel ist die Schaffung einer Datengrundlage für ein 3D-Modell im Tiefenbereich.
Als Ergebnis der Datenauswertung ist ein vorläufiges Baugrundmodell im Zeitbereich zu erstellen, welches einen groben Überblick über die generellen Baugrundverhältnisse (dominante stratigraphische Einheiten, geologische Struktuen etc.) vermittelt. Auf dessen Basis sind Vorschläge zu Bohr- und CPT-Lokationen zu erarbeiten und dem Auftraggeber vorzustellen. Die Bohrlokationen sind so zu wählen, dass der tiefe Baugrund im Untersuchungsgebiet in Kombination aus Geophysik und Geotechnik möglichst umfassend ingenieurgeologisch beschrieben werden kann.
Als Ergebnis der Datenauswertung ist ein vorläufiges Baugrundmodell im Zeitbereich zu erstellen, welches einen groben Überblick über die generellen Baugrundverhältnisse (dominante stratigraphische Einheiten, geologische Struktuen etc.) vermittelt. Auf dessen Basis sind Vorschläge zu Bohr- und CPT-Lokationen zu erarbeiten und dem Auftraggeber vorzustellen. Die Bohrlokationen sind so zu wählen, dass der tiefe Baugrund im Untersuchungsgebiet in Kombination aus Geophysik und Geotechnik möglichst umfassend ingenieurgeologisch beschrieben werden kann.
Die Vorgaben des Standards Baugrund sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen.
Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und bis spätestens zum 15.8. des jeweiligen Untersuchungsjahres durchzuführen.
Etwaige, im aktuellen Fortschreibungsprozesses des FEP begründete Änderungen der Vorhabensflächen können u.U. zu Änderungen in den Untersuchungsflächengeometrie und damit in der Profilgesamtlänge führen.
Geophysikalische Untersuchung der Fläche N-09-01 (2021):
Die Untersuchungsfläche N-09-01 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP („Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee“ vom 4.9.2020) und hat eine Gesamtgröße von ca. 122 km
Die Untersuchungsfläche N-09-01 liegt ca. 8 km bis 19 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore I“ zwischen der Gasleitung „Norpipe“ und der niederländisch-deutschen Seegrenze der AWZ.
Die Wassertiefen betragen 40 bis 42 m (LAT).
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 130 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 180km bis 210km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 130 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 180km bis 210km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Geophysikalische Untersuchung der Fläche N-09-03 (2022):
Die Untersuchungsfläche N-09-03 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP („Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee“ vom 4.9.2020) und hat eine Gesamtgröße von ca. 120 km
Die Untersuchungsfläche N-09-0 3 liegt ca. 10 km bis 24 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“ und „Veja Mate“ zwischen der Gasleitung „Norpipe“ und der niederländisch-deutschen Seegrenze der AWZ.
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 135 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 190 km bis 220km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 150 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 135 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 190 km bis 220km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 150 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Geophysikalische Untersuchung der Fläche N-09-04 (2022):
Die Untersuchungsfläche N-09-04 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP („Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee“ vom 4.9.2020) und hat eine Gesamtgröße von ca. 117 km
Die Untersuchungsfläche N-09-0 4 liegt ca. 16 km bis 33 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Veja Mate“ und „BARD Offshore 1“ zwischen der Gasleitung „Norpipe“ und der niederländisch-deutschen Seegrenze der AWZ.
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 140 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 190km bis 220km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 145 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 140 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 190km bis 220km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 145 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistungen sind abzuschließen 14 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Offshore-Messung, spätestens zum 15.11. des entsprechenden Untersuchungsjahres.
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlich zu einem Hauptangebot auf Los 1 können die Leistungen der Fachlose 1 & 2 in Form eines Nebenangebotes kombiniert angeboten werden.
Zusätzliche Informationen:
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Bezeichnung des Loses: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche in den Windpark-Vorhabensflächen N 9.1, N-9.3 und N-9.4 des FEP (2020) in der deutschen AWZ der Nordsee
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstände der Vertragsleistungen für die Vermessung der FEP-Flächen N-9.1 (in 2021) sowie N-9.3 und N-9.4 (beide in 2022) sind:
— eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologischen Modell.
— eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologischen Modell.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
— Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation;
— die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden;
— Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten;
— nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen;
— nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen;
— Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts;
— Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte.
Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen und die aufgezeichneten Rohdaten bis spätestens zum 01.07. des jeweiligen Untersuchungsjahres zu übergeben. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind bis spätestens 15.9.2021 durchzuführen.
Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen und die aufgezeichneten Rohdaten bis spätestens zum 01.07. des jeweiligen Untersuchungsjahres zu übergeben. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind bis spätestens 15.9.2021 durchzuführen.
Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen:
— IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication N
— Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.04.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt;
— BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz;
— BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014;
— BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013.
Die Untersuchungsflächen N-09-01 (zu vermessen in 2021) sowie N-09-03 und N-09-04 (jeweils zu vermessen in 2022) liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP („Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee“ vom 4.9.2020) ca. 8 km bis 33 km nördlich/nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore I“ zwischen der Gasleitung „Norpipe“ und der niederländisch-deutschen Seegrenze der AWZ. Die Untersuchungsflächen beziehen sich auf die Vorhabensflächen N-9.1, N-9.3 und N-9.4 des FEP, sind jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern gehen über diese hinaus. Die zu vermessenden Gesamtflächen belaufen sich somit jeweils auf ca. 129 km
Die Untersuchungsflächen N-09-01 (zu vermessen in 2021) sowie N-09-03 und N-09-04 (jeweils zu vermessen in 2022) liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP („Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee“ vom 4.9.2020) ca. 8 km bis 33 km nördlich/nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore I“ zwischen der Gasleitung „Norpipe“ und der niederländisch-deutschen Seegrenze der AWZ. Die Untersuchungsflächen beziehen sich auf die Vorhabensflächen N-9.1, N-9.3 und N-9.4 des FEP, sind jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern gehen über diese hinaus. Die zu vermessenden Gesamtflächen belaufen sich somit jeweils auf ca. 129 km
Etwaige, im aktuellen Fortschreibungsprozesses des FEP begründete Änderungen der Vorhabensflächen können u.U. zu Änderungen in den Untersuchungsflächengeometrien und damit in den zu vermessenden Gesamtflächen führen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistungen einer jeden Fläche sind abzuschließen spätestens zum 01.11. des jeweiligen Vermessungsjahres.
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlich zu einem Hauptangebot auf Los 2 können die Leistungen der Fachlose 1 & 2 in Form eines Nebenangebotes kombiniert angeboten werden.
Zusätzliche Informationen:
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der hydrographischen Begleitung in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordsee Offshore
Nordsee-Offshore
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU):
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
b) Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister oder Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
— Los 1: 1 500 000,00 EUR;
— Los 2: 1 300 000,00 EUR.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b) Versicherungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
—— für Personenschäden 10 000 000,00 EUR;
—— Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erbrachte Leistungen:
Los 1:
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterien).
— Es sind mindestens 2 Referenzen zu erbringen, welche die…
… Baugrundvorerkundung mittels Sedimetecholot mit einem Umfang des Profilrasters von ≥ 500 Profil-km in der deutschen AWZ der Nordsee/Ostsee (oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet) umfassen, inkl. Datenakquisition, Bearbeitung und Berichtsstellung.
… Baugrundvorerkundung mittels hochauflösender Mehrkanalseismik mit einem Umfang des Profilrasters von ≥ 500 Profil-km in der deutschen AWZ der Nordsee/Ostsee (oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet) umfassen, inkl. Datenakquisition, Bearbeitung und Berichtsstellung.
… Kartierung geologischer Schichten und eine kombinierte Modellerstellung auf den obersten 100m des Untergrundes zur Baugrundvorerkundung in der deutschen AWZ der Nordsee/Ostsee (oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet) umfassen, basierend auf Sedimentecholotdaten und hochauflösenden Mehrkanalseismikdaten mit einem Umfang des Profilrasters von ≥ 500 Profil-km, inkl. Berichtsstellung sowie unter Einhaltung des Projektzeitfensters/fristgerechte Ausführung (Zeittreue).
Durch eine Referenz können mehrere der aufgelisteten Anforderungen zu den erbrachten Leistungen nachgewiesen werden.
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben.
Los 2:
— Durchführung hydrographischer Untersuchungen in der deutschen AWZ oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Messgebiet mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Magnetometer und Sedimentecholot inkl. Bearbeitung und Berichterstellung mit einem Umfang > 50 km
— Durchführung hydrographischer Untersuchungen in der deutschen AWZ oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Messgebiet mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Magnetometer und Sedimentecholot inkl. Bearbeitung und Berichterstellung mit einem Umfang > 50 km
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben
b) Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer über ein Messschiff verfügen, das mindestens die folgenden Kriterien erfüllt (Ausschlusskriterium):
— Der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien:
—— STCW;
—— Solas;
—— Marpol;
—— Maritime Labour Convention, 2006.
— Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:
—— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz;
—— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie;
—— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie;
—— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen;
—— Verordnung (EG) 336/2006.
Darüberhinaus muss das eingesetzte Schiffe – je nach Los – folgende Kriterien erfüllen
— Das Schiff muss für die Durchführung von marin-reflexionsseismischen/ hydroakustischen Untersuchungen entsprechend den in der Auftragsbekanntmachung unter II.2.4 (Los 1) formulierten Arbeitszielen geeignet sein, insbesondere über folgende Mindesteigenschaften verfügen:
— Das Schiff muss für die Durchführung von marin-reflexionsseismischen/ hydroakustischen Untersuchungen entsprechend den in der Auftragsbekanntmachung unter II.2.4 (Los 1) formulierten Arbeitszielen geeignet sein, insbesondere über folgende Mindesteigenschaften verfügen:
—— achterliches, tiefgelegenes Arbeitsdeck;
—— konstanter Vorschub und Profiltreue von ± 10 m bei Messgeschwindigkeiten von 3-4,5kn durchs Wasser auch bei Witterungsbedingungen, die mit einem Seegang von bis zu 1,5 m signifikanter Wellenhöhe einhergehen;
—— ein-, Zwei- und/oder Dreibett-Kammern für ≥ 20 Personen (inkl. Besatzung);
—— Labor-/Arbeitsraum in adäquatem Umfang;
—— ein die seismische Abbildungsqualität nicht beeinträchtigendes Niveau an Störgeräusch-Emissionen.
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Zertifikate zur Eignung des Messschiffes
— Das Schiff muss für die Durchführung von hydroakustischen Untersuchungen entsprechend den in der Auftragsbekanntmachung unter II.2.4 (Los 2) formulierten Arbeitszielen geeignet sein, insbesondere über folgende Mindesteigenschaften verfügen:
—— Ein die hydrographische Abbildungsqualität nicht beeinträchtigendes Niveau an Störgeräusch-Emissionen.
c) Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Geschwindigkeitslot:
—— Logging-Modus zum Aufzeichen der Geschwindigkeiten durchs Wasser;
—— Abtastrate ≥ 1/60 Hz.
— Wasserschallsonde:
—— vertikales Auflösungsvermögen der Wasserschallverteilung von ≤ 0,5 m.
— Sedimentecholot:
—— Eignung zur Abbildung geologischer Strukturen und Objekte in einem Tiefenbereich von ≥ 6m unterhalb des Meeresbodens bei Wassertiefen von 40 bis 100 m;
—— Vertikales Auflösungsvermögen ≤ 0,25 m;
—— Laterale Abtastrate ≥ 3 Hz;
—— Parametrisches Sedimentecholot mit Schiffsbewegungskompensation (mindestens mit Rollkorrektur).
— Mehrkanalseismik:
—— Eignung zur Abbildung geologischer Strukturen und Objekte in einem Tiefenbereich von ≥ 100 m bei Wassertiefen von 40 bis 100 m;
—— Vertikales Auflösungsvermögen ≤ 1 m;
—— Ein Sparker-System mit Negative-Discharge-Technologie oder vergleichbar insbesondere hinsichtlich Eindringung, Signal-Charakteristik, Frequenzgehalt (Nachweis über Datenbeispiele) und einer Signalenergie von ≥ 1 600 J;
—— Ein Streamer-System mit ≤ 3,2 m Kanalabstand, ≥ 48 Kanälen und Streamer-Endboje (mit integriertem GNSS oder USBL für eine optimierte Georeferenzierung der Einzelkanäle);
—— Sample-Rate bei Datenaufzeichnung: ≥ 4k Hz;
—— Akquisitionsfilter (Anti Alias) mit einer oberen Cut-Off-Frequenz von maximal der halben Sample-Rate;
—— USBL-Positionierungssystem oder Streamer-GPS-Endboje zur direkten Positionierung des Streamerendes;
—— Dynamikumfang der Wandler: ≥ 32 bit.
— GPS-Systeme:
—— sämtliche zur Positionierung der Messgerätschaften (Schiff, geschleppte Geräte etc.) relevanten GPS-Systeme müssen eine Positionierungsgenauigkeit von ≤ 1,5 m (95 %, Sampling ≥ 1Hz) aufweisen.
— Software:
—— Software-Paket Kingdom (2019) von IHS Markit (SQL 2012). Der Auftragnehmer hat über mindestens 2 entsprechende eigene Lizenzen zu verfügen;
—— Software-Packet zur Bearbeitung mehrkanalseismischer Datensätze. Der Auftragnehmer hat über mindestens 2 entsprechende eigene Lizenzen zu verfügen;
—— Software-Paket ArcGIS (10.X) von ESRI zur Visiulisierung und Verarbeitung von Geoinformationen. Der Auftragnehmer hat über mindestens 1 entsprechende eigene Lizenz zu verfügen.
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Technische Datenblätter, Produktbroschüren
Fächerecholot:
Fächerecholotsystem zur hochaufgelösten Aufnahme der bathymetrischen Verhältnisse sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge 0,5 m x 0,5 m (bis 30 m Wassertiefe) sowie Objekte mit einer Kantenlänge von 1,0 m x 1,0 m (ab 30 m Wassertiefe). Mindestanforderungen sind:
Fächerecholotsystem zur hochaufgelösten Aufnahme der bathymetrischen Verhältnisse sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge 0,5 m x 0,5 m (bis 30 m Wassertiefe) sowie Objekte mit einer Kantenlänge von 1,0 m x 1,0 m (ab 30 m Wassertiefe). Mindestanforderungen sind:
— Aufzeichnung der Rückstreusignale (Backscatter);
— Verwendung einer C-Keel Sonde.
Seitensichtsonar:
Seitensichtsonar zur Aufnahme der Rückstreueigenschaften des Meeresbodens sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge > 30 cm. Mindestanforderungen sind:
— Dual-Frequenz-System mit einem Frequenzbereich von 200-900 kHz;
— Auflösung besser 0,1 m quer zur Fahrtrichtung und besser 0,5 m längs zur Fahrtrichtung;
— Verwendung eines Unterwasser-Positionierungssystems mit einer Genauigkeit besser 2 m.
Magnetometer:
Magnetometer zur Überprüfung des Untersuchungsgebietes auf Wracks, aktive und inaktive Kabel, Metallteile und andere Gegenstände. Die Untersuchung dient nicht zur Detektion von Kampfmitteln. Es ist ein Totalfeld-Magnetometer als Schleppfisch (inklusive Drucksensor und Altimeter) zu verwenden. Mindestanforderungen sind:
Magnetometer zur Überprüfung des Untersuchungsgebietes auf Wracks, aktive und inaktive Kabel, Metallteile und andere Gegenstände. Die Untersuchung dient nicht zur Detektion von Kampfmitteln. Es ist ein Totalfeld-Magnetometer als Schleppfisch (inklusive Drucksensor und Altimeter) zu verwenden. Mindestanforderungen sind:
— Einsatzbereich zwischen 20 000 bis 100 000 nT;
— Datenerfassung mit mindestens 10 Hz;
— Absolute Genauigkeit <3nT;
— Sensibilität: 0,02 nT.
Sedimentecholot:
Eignung zur Abbildung geologischer Strukturen und Objekte in einem Tiefenbereich von 0m bis 15m unterhalb des Meeresbodens bei Wassertiefen von 40 bis 100m
— parametrisches Sedimentecholot mit Schiffsbewegungskompensation;
— fest am Schiff installiert.
Bewegungssensor:
Bewegungssensor/Inertialsystem zur Erfassung der Schiffsbewegungen und Echtzeitkorrektur der erfassten Daten. Mindestanforderungen sind:
— pitch/roll/yaw accuracy: 0,01
— heave: 5 cm or 5 %.
Wasserschallsonde:
Wasserschallsonde zur Messung der Wasserschallgeschwindigkeit. Mindestanforderungen sind:
— Wasserschall- oder CTD-Sonde;
— Kalibrierung nicht älter als 2 Jahre (zum Messzeitpunkt);
— Messwertspeicherung mindestens alle 0,1 m.
Positionierungssystem:
Positionierungssystem mit PDGNSS-Genauigkeit (RTK-Modus) zur Positionsbestimmung. Es ist ein Satellitenpositionierungsdienst zu nutzen, der hochpräzise Korrekturdaten in Echtzeit bereitstellt. Ein Redundanzsystem ist vorzuhalten.
Greifer und Video:
Bodengreifer und Unterwasser-Videokamera zur Beprobung und visuellen Erfassung der Meeresbodenoberfläche
ROV:
— ROV zur Videountersuchung identifizierter Objekte:
PC- und Softwareausstattung zur Qualitätskontrolle, Datenaufzeichnung, Datenbearbeitung, Datenauswertung und Dokumentenpflege.
— Einsatz der Software Teledyne Caris Hips & Sips, Chesapeake SonarWIZ sowie eine GIS-Software:
Mindeststandards:
d. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation über die berufliche Befähigung verfügen (Ausschlusskriterium):
Los 1:
— Fachliche Führungskräfte:
Mindestens 2 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen:
—— Abgeschlossenes Fachstudium (MSc./Diplom);
—— 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geophysikalische Untersuchungen im Rahmen von offshore Baugrundvorerkundungen ausführt;
—— Prakt. Erfahrungen im Projektmanagment in projektleitender Position im Rahmen von erfolgreich abgeschlossenen Projekten/Aufträgen zur offshore Baugrundvorerkundung, nachzuweisen über mindestens 2 entsprechende Referenz nicht älter als 5 Jahre;
—— Prakt. Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet;
—— Deutsch oder Englisch Niveaustufe B2.
— Fachkräfte
Mindestens 14 Fachkräfte (ohne Fachliche Führungskräfte) mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen:
—— Qualifikation:
50% des Personals: abgeschlossenes Fachstudium (Diplom/Master/Diplom-Ingenieur)
Die übrigen 50% des Personals: abgeschlossenes Fachstudium (Bachelor) oder abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung
—— Berufserfahrung:
50% des Personals: 2 Jahre Berufserfahrung in Form von praktischer Erfahrung bei der Organisation/ Durchführung marin-seismischer Messkampagnen und/oder praktischen Erfahrungen bei der mehrkanalseismischen Datenbearbeitung/Datenauswertung
Die übrigen 50% des Personals: 3 Monate prakt. Erfahrung bei der Durchführung hydroakustischer oder marin-seismischer Messkampagnen oder in der mehrkanalseismischen Datenbearbeitung und Datenauswertung
—— Sprachqualifikationen:
50% des Personals: Englisch oder Deutsch Niveaustufe B2
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe
Los 2:
— Fachliche Führungskräfte/Projektleiter:
—— Ein abgeschlossenes Fachstudium (Diplom/Master);
—— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt (Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer) oder Praktische Erfahrungen in der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre;
—— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt (Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer) oder Praktische Erfahrungen in der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre;
—— Praktische Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre;
—— Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe B2.
Mindestens 8 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen müssen verfügen über:
—— Ein abgeschlossenes Fachstudium oder fachspezifische Berufsausbildung;
—— 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt;
—— Praktische Erfahrung bei der Durchführung hydrographischer Untersuchungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer oder praktischer Erfahrungen bei der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre;
—— Praktische Erfahrung bei der Durchführung hydrographischer Untersuchungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer oder praktischer Erfahrungen bei der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre;
—— Deutsch- oder Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
— Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.
Insbesondere für Los 2:
— IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication N
— BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz;
— Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt;
— BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1-70
Preis (Gewichtung): 71-100
Die Leitwegs-ID wird Ihnen mittels Bestellung des BSH mitgeteilt, sobald der Auftrag erteilt wurde. Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben;
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept;
— Leistungsverzeichnis;
— Angebotsschreiben zum Nebenangebot;
— Eigenerklärung bzgl. des jeweils anderen Loses;
— Untersuchungskonzept zu beiden Losen;
— Leistungsverzeichnis zum Nebenangebot;
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer;
— Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Zertifikate zur Eignung des Messschiffes;
— Referenzschreiben des Referenzgebers;
— Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie, Geophysik, Vermessung oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrundvorerkundung für OWPs befähigen. Fachstudium Fachkräfte;
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie, Geophysik, Vermessung oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrundvorerkundung für OWPs befähigen. Fachstudium Fachkräfte;
— Studium an einer Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydroakustischer und mehrkanalseismischer Messkampagnen sowie zur Bearbeitung und Auswertung (mehrkanal-) seismischer Daten befähigen;
— Studium an einer Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydroakustischer und mehrkanalseismischer Messkampagnen sowie zur Bearbeitung und Auswertung (mehrkanal-) seismischer Daten befähigen;
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang…
… Vermessung;
… Elektrotechnik, Elektronik, Informatik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur digitalen Signalverarbeitung, Netzwerktechnik und Handhabe hydroakustischer und seismischer Gerätschaften befähigen Fachspezifische Berufsausbildung;
— Ausbildung zum Techniker, Mechaniker oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Wartung, Reparatur und Handhabe seismischer Gerätschaften befähigen.
Qualifikation Los 2: Fachstudium fachliche Führungskräfte
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung, Hydrographie, Geowissenschaften, Geophysik, Geologie, oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrundvorerkundung für OWPs befähigen.
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung, Hydrographie, Geowissenschaften, Geophysik, Geologie, oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrundvorerkundung für OWPs befähigen.
Fachstudium Fachkräfte
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung oder Hydrographie, Geophysik, Geologie oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydroakustischer oder vermessungstechnischer Messungen sowie zur Bearbeitung und Auswertung entsprechend gewonnener Daten befähigen.
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung oder Hydrographie, Geophysik, Geologie oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydroakustischer oder vermessungstechnischer Messungen sowie zur Bearbeitung und Auswertung entsprechend gewonnener Daten befähigen.
Fachspezifische Berufsausbildung
— Ausbildung zum Vermessungstechniker oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Ausführung der anfallenden Arbeiten befähigen.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; - Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung mit Verweis auf das/die jeweilige/n Kriterium/Kriterien - Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto (soweit möglich)
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, — Justitiariat Z11, 20359 Hamburg, Fax: +49 40 3190 5001
Quelle: OJS 2020/S 198-480405 (2020-10-07)
Ergänzende Angaben (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermessungsdienste auf See📦
Anpassungen wurden vorgenommen in:
— Abschnitt III.1.3)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Quelle: OJS 2020/S 203-494448 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen - verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 - geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 04.09.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen - verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 - geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 04.09.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen - verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 - geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 04.09.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen - verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 - geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 04.09.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
— Die Akquisition eines vollständigen rasterförmigen hydroakustischen/seismischen Datensatzes zur geophysikalischen Vorerkundung und somit das Schaffen einer Datengrundlage für die späteren Geologischen Berichte bzw. die Geologischen Modelle. Folgende Messungen sind vorgesehen:
— Die Akquisition eines vollständigen rasterförmigen hydroakustischen/seismischen Datensatzes zur geophysikalischen Vorerkundung und somit das Schaffen einer Datengrundlage für die späteren Geologischen Berichte bzw. die Geologischen Modelle. Folgende Messungen sind vorgesehen:
— die Aufbereitung der mehrkanalseismischen Daten,
— die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismischen Daten. Diese hat die wichtigsten Bearbeitungsschritte zu umfassen (z. B. Datenbereinigung, Multiplenunterdrückung etc.) und so eine geeignete Datengrundlage für eine mögliche Tiefenkonversion im Prestack-Bereich zu schaffen,
— die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismischen Daten. Diese hat die wichtigsten Bearbeitungsschritte zu umfassen (z. B. Datenbereinigung, Multiplenunterdrückung etc.) und so eine geeignete Datengrundlage für eine mögliche Tiefenkonversion im Prestack-Bereich zu schaffen,
— die (Poststack-) Bearbeitung der aufgezeichneten Daten hinsichtlich ihrer Auswertbarkeit im Zeitbereich,
— eine vorläufige Auswertung der Daten im (Poststack-) Zeitbereich zur Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließende geotechnische Untersuchung,
— Bereitstellung eines Datenprojektes, das die auf die Bathymetrie beschickten Daten aus den SBP- und MCS-Messungen in sich vereint und als Datengrundlage für die Erstellung eines 3D-Modell im Tiefenbereich geeignet ist,
— Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse,
Die Wassertiefen betragen 40 bis 42m (LAT).
Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca.…
… 130 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 180 km bis 210 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
… 135 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 190k m bis 220 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 150 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
… 140 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 190 km bis 220 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 145 km ost-süd-östlich der Fläche entfernt gelegen.
Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche in den Windpark-Vorhabensflächen N 9.1, N-9.3 und N-9.4 des FEP (2020) in der deutschen AWZ der Nordsee.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-07 📅
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪 Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: VBW Weigt GmbH
Postort: Ziesendorf
Land: Landkreis Rostock🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, Justitiariat Z11, 20359 Hamburg, Fax: +49 40 3190 5001