Geophysikalische Untersuchung (Los 1) und hydrographische Vermessung (Los 2) der FEP-Fläche N-9.1 in 2021 und der FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4 in 2022 innerhalb der deutschen AWZ der Nordsee
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Los 1: Die geophysikalischen Untersuchungen auf den jeweiligen Flächen umfassen die Vermessung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
Los 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer sowie Videountersuchungen mittels ROV. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Die hier beschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und Los 2 können zusätzlich zu einem Angebot auf eines der beiden Lose in Form eines Nebenangebotes als kombinierte Leistung angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/960
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-480405
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 159-388056
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
“Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese...”
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
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Quelle: OJS 2020/S 198-480405 (2020-10-07)
Ergänzende Angaben (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen – verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 – geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermessungsdienste auf See📦
“Anpassungen wurden vorgenommen in:”
Quelle: OJS 2020/S 203-494448 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen - verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 - geophysikalische...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen - verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 - geophysikalische Untersuchungen (Los 1) und hydrographische Vermessungen (Los 2) als Teil der geologischen Vorerkundung im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 04.09.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Jahr 2021 die FEP-Fläche N-9.1 und im Jahr 2022 die FEP-Flächen N-9.3 und N-9.4. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen/geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge