Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow – Entsorgungsleistungen -Entsorgung Spülung und Cuttings- zur Niederbringung einer Injektionsbohrung
3073239”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für die Öl- und Gasindustrie📦
Kurze Beschreibung:
“Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow – Entsorgungsleistungen -Entsorgung Spülung und Cuttings- zur Niederbringung einer Injektionsbohrung.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bohrungen📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geothermie Lankow Sportpark Lankow
Ratzeburger Straße
19057 Schwerin
Beschreibung der Beschaffung:
“Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow – Entsorgungsleistungen -Entsorgung Spülung und Cuttings- zur Niederbringung einer Injektionsbohrung.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-14 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: KLW-15-0028
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“In der vorhergehenden losweisen Ausschreibung wurde für die jetzt veröffentlichten Leistungen kein wertbares Angebot abgegeben. Die weiteren Leistungen der...”
Beschleunigtes Verfahren
In der vorhergehenden losweisen Ausschreibung wurde für die jetzt veröffentlichten Leistungen kein wertbares Angebot abgegeben. Die weiteren Leistungen der gemeinsamen losweisen Ausschreibung sollen beauftragt werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 110-266056
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-15
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-15
13:00 📅
“Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Das Leistungsverzeichnis in der Datei: „20200529 Baubeschreibung und LV Bohrplatz Sportplatz und...”
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Das Leistungsverzeichnis in der Datei: „20200529 Baubeschreibung und LV Bohrplatz Sportplatz und Injektionsbohrung_3073239.pdf“ ist nicht auszufüllen und dient nur zur Information.
Postadresse für Angebotsabgabe per Kurier:
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45, Raum C 014.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe:
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDQX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 170-410449 (2020-08-28)