Gerät zur Hochleistungs-Fluoreszenzspektroskopie

Universität Bayreuth

Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines wissenschaftlichen Forschungsgroßgerätes zur Hochleistungs-Fluoreszenzspektroskopie.
Transiente Fluoreszenzspektroskopie ist eine wichtige Methode zur spektroskopischen Untersuchung emittierender Zustände in Halbleitern und Molekühlen und deren Lebenszeiten.
Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für Halbleiteroxide, Koordinationsverbindungen und Proteine. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für flüssige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein.
Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares, modulares System benötigt. Die hohe Qualität der spektroskopischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-03 Auftragsbekanntmachung
2020-04-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spektrometer
Referenznummer: 2020ZV000005
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines wissenschaftlichen Forschungsgroßgerätes zur Hochleistungs-Fluoreszenzspektroskopie. Transiente Fluoreszenzspektroskopie ist eine wichtige Methode zur spektroskopischen Untersuchung emittierender Zustände in Halbleitern und Molekühlen und deren Lebenszeiten. Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für Halbleiteroxide, Koordinationsverbindungen und Proteine. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für flüssige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares, modulares System benötigt. Die hohe Qualität der spektroskopischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Bayreuth
Postanschrift: Universitätsstr. 30
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de 📧
Telefon: +49 921550 📞
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ia%252f0p83JwK8%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 045-106089
ABl. S-Ausgabe: 45

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines wissenschaftlichen Forschungsgroßgerätes zur Hochleistungs-Fluoreszenzspektroskopie.
Transiente Fluoreszenzspektroskopie ist eine wichtige Methode zur spektroskopischen Untersuchung emittierender Zustände in Halbleitern und Molekühlen und deren Lebenszeiten.
Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für Halbleiteroxide, Koordinationsverbindungen und Proteine. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für flüssige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein.
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Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares, modulares System benötigt. Die hohe Qualität der spektroskopischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen.
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Geschätzter Gesamtwert: 227731.09 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 227731.09 EUR 💰
Dauer: 1 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Der Bieter hat ein technisches Büro in deutscher oder englischer Sprache.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: De Zanet, Stefan
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ia%252f0p83JwK8%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 045-106089 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 213092.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Spektrometer 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 082-193275
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 045-106089
ABl. S-Ausgabe: 82

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Name: PicoQuant
Postanschrift: Rudower Chaussee 29
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 213092.39 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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Quelle: OJS 2020/S 082-193275 (2020-04-22)