Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1) Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet: jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur:
— ≥ 4 Personen = 3 Punkte,
— 3 Personen = 2 Punkte,
— 2 Personen = 1 Punkt.
2) Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen:
2.1) Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen: Wertungskriterium Büro:
— Unternehmen 10 v. H.,
— WK Projektleiter 10 v. H.,
— WK Stv. Projektleiter 10 v. H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
— ≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte,
— = 2 Referenzen je WK = 2 P.,
— = 1 Referenz je WK = 1 P.,
— < 1 Referenz je WK = Ausschluss.
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
2.2) Unterkriterium Qualität der Referenzen:
Wichtung Qualität der Referenzen: Wertungskriterium Büro
— Unternehmen 20 v. H.,
— WK Projektleiter 20 v. H.,
— WK Stv. Projektleiter 20 v. H.
Für das Büro/Unternehmen, für den Projektleiter und den Stv. Projektleiter jeweils:
Wertungskriterium:
Erfahrungen in der Flächenplanung, Leistungsbild Flächennutzungsplan, mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Größenordnung und Komplexität mindestens 1 000 ha Gemeindefläche.
A)
— Vorbereitung der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ≥ 5 000 ha Fläche = 3 Punkte,
— Vorbereitung der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ≥ 3 000 und < 5 000 ha Fläche = 2 Punkte,
— Vorbereitung der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ≥ 1 000 und < 3 000 ha Fläche = 1 Punkte,
— Vorbereitung der Aufstellung eines Flächennutzungsplans < 1 000 ha Fläche = 0 P., keine Wertung.
B) Vergleichbare Anforderungen der Projektreferenz in Bezug auf:
— zentralörtliche Bedeutung und Gemeindestruktur,
— Nutzungsvielfalt und Nutzungsdichte,
— Verkehr und Infrastruktur,
— Klima-, Natur- und Umweltschutz.
—— geringe Anforderungen: 1 Punkt,
—— durchschnittliche Anforderungen: 2 Punkte,
—— überdurchschnittliche Anforderungen: 3 Punkte.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität): Die Punktzahl je Projektreferenz wird durch Addition und Mittelwertbildung von A. und B. gebildet.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Max. 30 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).