Beschreibung der Beschaffung
Fachplanung Technische Ausrüstung analog HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, Anlagengruppe 6, Förderanlagen — Personen- und Lastenaufzüge zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Weiterbeauftragung, stufenweise Beauftragung von weiteren Leistungsphasen 5-9, erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
— AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m;
— AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Es ist die Anlage 1 zum Ingenieurvertrag zur Erstellung des Honorarangebotes zu verwenden.
Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 53 ff. i. V. m. Anlage 15.
Das Bauvorhaben besteht aus dem Sanierungsobjekt Stadthalle und dem Anbau als Neubauobjekt. Die Realisierung ist abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln.
Gemäß Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (AZ C-377/17) ist die Bindung an die Mindest-/ Höchstsätze der HOAI 2013 aufgehoben worden. Die Vergleichsrechnung zur Honorarermittlung soll sich jedoch an der Berechnungssystematik der HOAI 2013 auf Basis der Grundleistungen analog Anlage 15.1 orientieren, um die Nachvollziehbarkeit von Preis und Leistung zu gewährleisten. Die angewendete Berechnungssystematik stellt lediglich eine Vergleichsberechnung zur HOAI dar. Die für die Baumaßnahme maßgeblichen besonderen Leistungen sind im Folgenden aufgezeigt.
Die Honorierung der Leistungsvorstufe erfolgt ausschließlich als Pauschale auf Basis der vorgegebenen Leistungsbeschreibung (siehe Absatz Besondere Leistungen). Das Honorar ab Leistungsphase 5 wird nachfolgend auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der aktualisierten Kostenberechnung ermittelt. Für die Erstellung des Honorarangebotes der Lp 5-9 wird vorerst auf die vorgegebenen anrechenbaren Kosten abgestellt.
Die folgenden Bedingungen sind für die Erstellung des Honorarangebotes zu beachten:
Das Honorar für das Sanierungsobjekt Stadthalle und das Neubauobjekt Anbau wird aus der Summe der anrechenbaren Kosten beider Objekte bzw. beider Aufzugsanlagen ermittelt.
Vom AG ermittelte anrechenbare Kosten (netto) je Anlagengruppe sind vorläufig und betragen:
Sanierungsobjekt Stadthalle und Neubauobjekt Anbau:
— AZ 1 91 429 EUR;
— AZ 3 45 294 EUR;
— Summe anrechenbare Kosten: 136 723 EUR.
Die vorgegebenen anrechenbaren Kosten stellen lediglich die Grundlage für das Honorarangebot dar.
Grundleistungsumfang:
Es ist das gesamte Leistungsspektrum entsprechend der Grundleistungen LP 5 bis LP 9 HOAI unter der Beachtung der nachfolgenden Hinweise anzubieten.
Das Honorarangebot entsprechend Anlage 1 zum Ingenieurvertrag bietet die Möglichkeit Zu-/Abschläge auf die Teilleistungen der Grundleistungen vorzunehmen.
Die folgenden Grundleistungen der HOAI werden vom AG erbracht:
— LP 6- f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen;
— LP 7- a) Einholen von Angeboten.
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung
LP 8- n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
Die folgenden Grundleistungen der HOAI entfallen:
LP 5- c) Anfertigen von Schlitz- u. Durchbruchsplänen.
Sollte im Planungsprozess festgestellt werden, dass die Grundleistungen aus der LP 5-c) -Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen erforderlich werden, wird die Leistung nachträglich vereinbart.
Nach Ermittlung des Honorars für die Grundleistungen ist ein prozentualer Ab-/Zuschlag möglich.
Honorarzuschläge:
Es entfallen sämtliche Honorarzuschläge hinsichtlich Umbauzuschlägen und der mit zu verarbeitenden Bau-/Techniksubstanz. Besondere Aufwendungen die damit im Zusammenhang stehen, sind im Gesamthonorar einzukalkulieren und werden nicht nachträglich vereinbart.
Besondere Leistungen:
— Leistungsvorstufe (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar).
Die vorliegende Entwurfsplanung der „Basisvariante mit Anbau“ stellte 2012 bereits ein funktionierendes Sanierungs- und Nutzungskonzept dar, welches auch durch den Stadtrat der Stadt Görlitz bestätigt wurde. Aufgrund des Voranschreitens technischer Regelwerke, baurechtlicher Änderungen und den konjunkturellen Gegebenheiten, bedarf es einer Aktualisierung, die unter anderem folgende Leistungen beinhaltet: Einarbeitung in die bestehende Entwurfsplanung von 2012 „Basisvariante mit Anbau“ (Unterlagen werden vom Bauherr zur Verfügung gestellt); Aktualisierung der Kostenberechnung; Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bzgl. baurechtliche Genehmigung, insbesondere die Belange von Behörden sind zu berücksichtigen (bspw. Denkmalpflege, Städtebau, Umweltamt, Bauaufsicht); Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. regelkonforme Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; Prüfung und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. abnahme-, nutzungs- und funktionsfähige Umsetzbarkeit (Brandschutz-, Standsicherheitsabnahme, bauaufsichtliche Abnahme); Prüfen und Einarbeiten von Funktionalitätsoptimierungen für die Nutzung der Stadthalle mit Schwerpunkt Konzerthalle insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Akustikgutachtens vom August 2012 sowie weiterer Anregungen, z. B. zur Gestaltung der Bühne des Großen Saales (Optimierung Bühnenarchitektur unter Berücksichtigung des bestehenden Brandschutzkonzeptes von 2012); sämtliche Grundleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 4.
— Nutzungskostenermittlung gemäß DIN 18960 (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar);
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Die Angabe erfolgt als Honorar in v. H.- Sätzen).
Nebenkosten:
Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (außer Kosten für Baustellenbüro) werden als Pauschalvergütung in v.H. des Nettohonorars angeboten, z. B. keine gesonderten km- Pauschalen o.dgl. Die Planungsunterlagen werden elektronisch und in Papierform 1-fach geliefert. Ausnahmen bilden Unterlagen zum Fördermittelantrag, 5-fach und Ausführungsunterlagen, 3-fach. Des Weiteren erfolgt die Übergabe jeglicher Zeichnungsunterlagen, die von den Fachplanern erstellt und im Anschluss an das Bauvorhaben dem Bauherrn übergeben werden, digital als Datensatz im Übergabeformat für den Bereich Hochbau: IFC4 (als Austauschformat für die Gebäudedatenmodellierung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen). Der Austausch zwischen AN und AG auf der Basis GAEB 2000 wird sichergestellt. Es ist ein problemloser Datenaustausch mit der Stadtverwaltung Görlitz sicherzustellen.
Stundensätze:
Die Angabe erfolgt getrennt für:
— Auftragnehmer und Partner;
— Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker);
— sonst. Mitarbeiter (z. B. Zeichner)n.