Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt. Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen: — AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m; — AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 44 - 80/20
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten.
Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
— AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m;
— AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten.
Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
— AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m;
— AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-30 📅
Datum des Beginns: 2020-07-20 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 085-201820
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten.
Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
— AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m;
— AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Fachplanung Technische Ausrüstung analog HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, Anlagengruppe 6, Förderanlagen — Personen- und Lastenaufzüge zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen besteht nicht.
Fachplanung Technische Ausrüstung analog HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, Anlagengruppe 6, Förderanlagen — Personen- und Lastenaufzüge zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Weiterbeauftragung, stufenweise Beauftragung von weiteren Leistungsphasen 5-9, erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Es ist die Anlage 1 zum Ingenieurvertrag zur Erstellung des Honorarangebotes zu verwenden.
Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 53 ff. i. V. m. Anlage 15.
Das Bauvorhaben besteht aus dem Sanierungsobjekt Stadthalle und dem Anbau als Neubauobjekt. Die Realisierung ist abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln.
Gemäß Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (AZ C-377/17) ist die Bindung an die Mindest-/ Höchstsätze der HOAI 2013 aufgehoben worden. Die Vergleichsrechnung zur Honorarermittlung soll sich jedoch an der Berechnungssystematik der HOAI 2013 auf Basis der Grundleistungen analog Anlage 15.1 orientieren, um die Nachvollziehbarkeit von Preis und Leistung zu gewährleisten. Die angewendete Berechnungssystematik stellt lediglich eine Vergleichsberechnung zur HOAI dar. Die für die Baumaßnahme maßgeblichen besonderen Leistungen sind im Folgenden aufgezeigt.
Gemäß Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (AZ C-377/17) ist die Bindung an die Mindest-/ Höchstsätze der HOAI 2013 aufgehoben worden. Die Vergleichsrechnung zur Honorarermittlung soll sich jedoch an der Berechnungssystematik der HOAI 2013 auf Basis der Grundleistungen analog Anlage 15.1 orientieren, um die Nachvollziehbarkeit von Preis und Leistung zu gewährleisten. Die angewendete Berechnungssystematik stellt lediglich eine Vergleichsberechnung zur HOAI dar. Die für die Baumaßnahme maßgeblichen besonderen Leistungen sind im Folgenden aufgezeigt.
Die Honorierung der Leistungsvorstufe erfolgt ausschließlich als Pauschale auf Basis der vorgegebenen Leistungsbeschreibung (siehe Absatz Besondere Leistungen). Das Honorar ab Leistungsphase 5 wird nachfolgend auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der aktualisierten Kostenberechnung ermittelt. Für die Erstellung des Honorarangebotes der Lp 5-9 wird vorerst auf die vorgegebenen anrechenbaren Kosten abgestellt.
Die Honorierung der Leistungsvorstufe erfolgt ausschließlich als Pauschale auf Basis der vorgegebenen Leistungsbeschreibung (siehe Absatz Besondere Leistungen). Das Honorar ab Leistungsphase 5 wird nachfolgend auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der aktualisierten Kostenberechnung ermittelt. Für die Erstellung des Honorarangebotes der Lp 5-9 wird vorerst auf die vorgegebenen anrechenbaren Kosten abgestellt.
Die folgenden Bedingungen sind für die Erstellung des Honorarangebotes zu beachten:
Das Honorar für das Sanierungsobjekt Stadthalle und das Neubauobjekt Anbau wird aus der Summe der anrechenbaren Kosten beider Objekte bzw. beider Aufzugsanlagen ermittelt.
Vom AG ermittelte anrechenbare Kosten (netto) je Anlagengruppe sind vorläufig und betragen:
Sanierungsobjekt Stadthalle und Neubauobjekt Anbau:
— AZ 1 91 429 EUR;
— AZ 3 45 294 EUR;
— Summe anrechenbare Kosten: 136 723 EUR.
Die vorgegebenen anrechenbaren Kosten stellen lediglich die Grundlage für das Honorarangebot dar.
Grundleistungsumfang:
Es ist das gesamte Leistungsspektrum entsprechend der Grundleistungen LP 5 bis LP 9 HOAI unter der Beachtung der nachfolgenden Hinweise anzubieten.
Das Honorarangebot entsprechend Anlage 1 zum Ingenieurvertrag bietet die Möglichkeit Zu-/Abschläge auf die Teilleistungen der Grundleistungen vorzunehmen.
Die folgenden Grundleistungen der HOAI werden vom AG erbracht:
— LP 6- f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen;
— LP 7- a) Einholen von Angeboten.
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung
LP 8- n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
Die folgenden Grundleistungen der HOAI entfallen:
LP 5- c) Anfertigen von Schlitz- u. Durchbruchsplänen.
Sollte im Planungsprozess festgestellt werden, dass die Grundleistungen aus der LP 5-c) -Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen erforderlich werden, wird die Leistung nachträglich vereinbart.
Nach Ermittlung des Honorars für die Grundleistungen ist ein prozentualer Ab-/Zuschlag möglich.
Honorarzuschläge:
Es entfallen sämtliche Honorarzuschläge hinsichtlich Umbauzuschlägen und der mit zu verarbeitenden Bau-/Techniksubstanz. Besondere Aufwendungen die damit im Zusammenhang stehen, sind im Gesamthonorar einzukalkulieren und werden nicht nachträglich vereinbart.
Es entfallen sämtliche Honorarzuschläge hinsichtlich Umbauzuschlägen und der mit zu verarbeitenden Bau-/Techniksubstanz. Besondere Aufwendungen die damit im Zusammenhang stehen, sind im Gesamthonorar einzukalkulieren und werden nicht nachträglich vereinbart.
Besondere Leistungen:
— Leistungsvorstufe (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar).
Die vorliegende Entwurfsplanung der „Basisvariante mit Anbau“ stellte 2012 bereits ein funktionierendes Sanierungs- und Nutzungskonzept dar, welches auch durch den Stadtrat der Stadt Görlitz bestätigt wurde. Aufgrund des Voranschreitens technischer Regelwerke, baurechtlicher Änderungen und den konjunkturellen Gegebenheiten, bedarf es einer Aktualisierung, die unter anderem folgende Leistungen beinhaltet: Einarbeitung in die bestehende Entwurfsplanung von 2012 „Basisvariante mit Anbau“ (Unterlagen werden vom Bauherr zur Verfügung gestellt); Aktualisierung der Kostenberechnung; Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bzgl. baurechtliche Genehmigung, insbesondere die Belange von Behörden sind zu berücksichtigen (bspw. Denkmalpflege, Städtebau, Umweltamt, Bauaufsicht); Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. regelkonforme Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; Prüfung und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. abnahme-, nutzungs- und funktionsfähige Umsetzbarkeit (Brandschutz-, Standsicherheitsabnahme, bauaufsichtliche Abnahme); Prüfen und Einarbeiten von Funktionalitätsoptimierungen für die Nutzung der Stadthalle mit Schwerpunkt Konzerthalle insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Akustikgutachtens vom August 2012 sowie weiterer Anregungen, z. B. zur Gestaltung der Bühne des Großen Saales (Optimierung Bühnenarchitektur unter Berücksichtigung des bestehenden Brandschutzkonzeptes von 2012); sämtliche Grundleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 4.
Die vorliegende Entwurfsplanung der „Basisvariante mit Anbau“ stellte 2012 bereits ein funktionierendes Sanierungs- und Nutzungskonzept dar, welches auch durch den Stadtrat der Stadt Görlitz bestätigt wurde. Aufgrund des Voranschreitens technischer Regelwerke, baurechtlicher Änderungen und den konjunkturellen Gegebenheiten, bedarf es einer Aktualisierung, die unter anderem folgende Leistungen beinhaltet: Einarbeitung in die bestehende Entwurfsplanung von 2012 „Basisvariante mit Anbau“ (Unterlagen werden vom Bauherr zur Verfügung gestellt); Aktualisierung der Kostenberechnung; Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bzgl. baurechtliche Genehmigung, insbesondere die Belange von Behörden sind zu berücksichtigen (bspw. Denkmalpflege, Städtebau, Umweltamt, Bauaufsicht); Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. regelkonforme Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; Prüfung und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. abnahme-, nutzungs- und funktionsfähige Umsetzbarkeit (Brandschutz-, Standsicherheitsabnahme, bauaufsichtliche Abnahme); Prüfen und Einarbeiten von Funktionalitätsoptimierungen für die Nutzung der Stadthalle mit Schwerpunkt Konzerthalle insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Akustikgutachtens vom August 2012 sowie weiterer Anregungen, z. B. zur Gestaltung der Bühne des Großen Saales (Optimierung Bühnenarchitektur unter Berücksichtigung des bestehenden Brandschutzkonzeptes von 2012); sämtliche Grundleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 4.
— Nutzungskostenermittlung gemäß DIN 18960 (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar);
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Die Angabe erfolgt als Honorar in v. H.- Sätzen).
Nebenkosten:
Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (außer Kosten für Baustellenbüro) werden als Pauschalvergütung in v.H. des Nettohonorars angeboten, z. B. keine gesonderten km- Pauschalen o.dgl. Die Planungsunterlagen werden elektronisch und in Papierform 1-fach geliefert. Ausnahmen bilden Unterlagen zum Fördermittelantrag, 5-fach und Ausführungsunterlagen, 3-fach. Des Weiteren erfolgt die Übergabe jeglicher Zeichnungsunterlagen, die von den Fachplanern erstellt und im Anschluss an das Bauvorhaben dem Bauherrn übergeben werden, digital als Datensatz im Übergabeformat für den Bereich Hochbau: IFC4 (als Austauschformat für die Gebäudedatenmodellierung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen). Der Austausch zwischen AN und AG auf der Basis GAEB 2000 wird sichergestellt. Es ist ein problemloser Datenaustausch mit der Stadtverwaltung Görlitz sicherzustellen.
Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (außer Kosten für Baustellenbüro) werden als Pauschalvergütung in v.H. des Nettohonorars angeboten, z. B. keine gesonderten km- Pauschalen o.dgl. Die Planungsunterlagen werden elektronisch und in Papierform 1-fach geliefert. Ausnahmen bilden Unterlagen zum Fördermittelantrag, 5-fach und Ausführungsunterlagen, 3-fach. Des Weiteren erfolgt die Übergabe jeglicher Zeichnungsunterlagen, die von den Fachplanern erstellt und im Anschluss an das Bauvorhaben dem Bauherrn übergeben werden, digital als Datensatz im Übergabeformat für den Bereich Hochbau: IFC4 (als Austauschformat für die Gebäudedatenmodellierung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen). Der Austausch zwischen AN und AG auf der Basis GAEB 2000 wird sichergestellt. Es ist ein problemloser Datenaustausch mit der Stadtverwaltung Görlitz sicherzustellen.
Stundensätze:
Die Angabe erfolgt getrennt für:
— Auftragnehmer und Partner;
— Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker);
— sonst. Mitarbeiter (z. B. Zeichner)n.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die stufenweise Weiterbeauftragung von weiteren Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Beschreibung der Optionen:
Die Weiterbeauftragung, stufenweise Beauftragung von weiteren Leistungsphasen 5-9, erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Görlitz, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss wie folgt eingereicht werden:
a) Alle Formulare als im Original rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Ausdrucke (Ausschlusskriterium),
b) Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, bestehend aus ausgefülltem und unterschriebenem Formblatt einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen,
c) Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium),
d) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers, diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Geforderte Angaben und Nachweise sind:
1. Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt,
1. Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt,
2. bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich die Erklärung aller Mitglieder über die gesamtschuldnerische Haftung und den bevollmächtigten Vertreter (Ausschlusskriterium),
3. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016 mit konkreter Aufgaben-/Leistungszuordnung, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium),
4. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium),
5. Art der Bewerbung,
6. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium),
6. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium),
7. Nachweis der Berufszulassung, Berufsausübungsberechtigung gem. § 44 i.V.m. § 75 (1-3) VgV 2016 und Bauvorlageberechtigung des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft (Ausschlusskriterium),
8. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter und der Büroinhaber in der zu planenden Fachrichtung, in den letzten 3 Jahren gem. § § 46 (3) Nr. 8 VgV 2016,
9. Für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 50 000 EUR netto nachzuweisen,
10. Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1), Nr. 3 VgV (siehe III.1.2),
11. Nachweis der geforderten 2 Referenzen; Nachweise in schriftlicher, tabellarischer oder bildlicher Darstellung,
12. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
12. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind die abrufbaren Bewerbungsformulare zu verwenden.
Der Teilnehmer hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die aktuellen Berufshaftpflichtdeckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu erbringen sowie der Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Teilnehmer hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die aktuellen Berufshaftpflichtdeckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu erbringen sowie der Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt.
Zunächst sind die folgenden Deckungssummen gefordert:
Gegebenenfalls sind die Versicherungssummen auf Grundlage der aktualisierten Kostenberechnung anzupassen (siehe Bewerbungsbogen).
Werden die geforderten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache-Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen/die Maximierung angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden die geforderten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache-Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen/die Maximierung angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein, gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium). Für die zu beauftragenden Dienstleistungen, Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, Förderanlagen, Personen- und Lastenaufzüge ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 50 000 EUR netto nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein, gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium). Für die zu beauftragenden Dienstleistungen, Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, Förderanlagen, Personen- und Lastenaufzüge ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 50 000 EUR netto nachzuweisen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter abrufbar ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter abrufbar ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind die abrufbaren Bewerbungsformulare zu verwenden. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Einzureichen sind:
Pflichtreferenz 1, für vergleichbare Planungsleistung (Anlage 3):
Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, Personen- und Lastenaufzug mit mindestens 4 Haltestellen für ein abgeschlossenes Bauvorhaben, Fertigstellung: nach 1.1.2017 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: II analog § 56 HOAI 2013; min. 6 Leistungsphasen analog HOAI 2013; Summe der anrechenbaren Kosten min. 80 000 EUR.
Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, Personen- und Lastenaufzug mit mindestens 4 Haltestellen für ein abgeschlossenes Bauvorhaben, Fertigstellung: nach 1.1.2017 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: II analog § 56 HOAI 2013; min. 6 Leistungsphasen analog HOAI 2013; Summe der anrechenbaren Kosten min. 80 000 EUR.
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme,
b) Beschreibung der Aufzugsanlage mit Angabe der Anzahl der Haltestellen,
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen,
e) Realisierungszeitraum,
f) Angabe zur Honorarzone analog § 56 HOAI 2013 entsprach,
g) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 55 HOAI 2013,
h) Angabe, welche Herstellungskosten netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
Pflichtreferenz 2, für vergleichbare Planungsleistung (Anlage 4):
Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, behindertengerechter Personenaufzug mit mindestens 2 Haltestellen für ein abgeschlossenes Bauvorhaben, Fertigstellung: nach 1.1.2017 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: II analog § 56 HOAI 2013; min. 5 Leistungsphasen analog HOAI 2013; Summe der anrechenbaren Kosten min. 40 000 EUR.
Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, behindertengerechter Personenaufzug mit mindestens 2 Haltestellen für ein abgeschlossenes Bauvorhaben, Fertigstellung: nach 1.1.2017 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: II analog § 56 HOAI 2013; min. 5 Leistungsphasen analog HOAI 2013; Summe der anrechenbaren Kosten min. 40 000 EUR.
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
h) Angabe, welche Herstellungskosten netto für das Referenzobjekt entstanden sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gem. § 44 i.V.m. § 75 (1–3) VgV 2016 nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder die nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet und des Bauingenieurwesens bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung" ausgerichtet ist, sowie Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gem. § 44 i.V.m. § 75 (1–3) VgV 2016 nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder die nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet und des Bauingenieurwesens bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung" ausgerichtet ist, sowie Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Zimmer 218
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten.
Das Honorarangebot ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels mindestens mit der Kennzeichnung „Honorarangebot Offenes Verfahren §§ 15 Abs. 1 VgV, Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz, Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, Förderanlagen, Personen- und Lastenaufzüge bei der Stadtverwaltung Görlitz, Justiziariat, Zentrale Vergabestelle, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz einzureichen.
Das Honorarangebot ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels mindestens mit der Kennzeichnung „Honorarangebot Offenes Verfahren §§ 15 Abs. 1 VgV, Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz, Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 6, Förderanlagen, Personen- und Lastenaufzüge bei der Stadtverwaltung Görlitz, Justiziariat, Zentrale Vergabestelle, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493419773810📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 493419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Görlitz, Dezernat I, Justiziariat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hugo-Keller-Straße 14
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Telefon: +49 3581671838📞
E-Mail: g.tillack@goerlitz.de📧
Fax: +49 3581671287 📠
Internetadresse: www.goerlitz.de/Wirtschaft/Ausschreibungen🌏
Quelle: OJS 2020/S 085-201820 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten.
Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m,
AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten.
Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m,
AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Gesamtwert des Auftrags: 23089.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m,
AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m.
Fachplanung Technische Ausrüstung analog HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, Anlagengruppe 6, Förderanlagen — Personen- und Lastenaufzüge;
Zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen besteht nicht. Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
Zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen besteht nicht. Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen:
Gemäß Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (AZ C-377/17) ist die Bindung an die Mindest-/Höchstsätze der HOAI 2013 aufgehoben worden. Die Vergleichsrechnung zur Honorarermittlung soll sich jedoch an der Berechnungssystematik der HOAI 2013 auf Basis der Grundleistungen analog Anlage 15.1 orientieren, um die Nachvollziehbarkeit von Preis und Leistung zu gewährleisten. Die angewendete Berechnungssystematik stellt lediglich eine Vergleichsberechnung zur HOAI dar. Die für die Baumaßnahme maßgeblichen besonderen Leistungen sind im Folgenden aufgezeigt.
Gemäß Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (AZ C-377/17) ist die Bindung an die Mindest-/Höchstsätze der HOAI 2013 aufgehoben worden. Die Vergleichsrechnung zur Honorarermittlung soll sich jedoch an der Berechnungssystematik der HOAI 2013 auf Basis der Grundleistungen analog Anlage 15.1 orientieren, um die Nachvollziehbarkeit von Preis und Leistung zu gewährleisten. Die angewendete Berechnungssystematik stellt lediglich eine Vergleichsberechnung zur HOAI dar. Die für die Baumaßnahme maßgeblichen besonderen Leistungen sind im Folgenden aufgezeigt.
LP 8- n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
LP 5- c) Anfertigen von Schlitz- u. Durchbruchsplänen
— Leistungsvorstufe (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar)
— Nutzungskostenermittlung gemäß DIN 18960 (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar).
— sonst. Mitarbeiter (z. B. Zeichner).
Beschreibung der Optionen:
Die Weiterbeauftragung, stufenweise Beauftragung von weiteren Leistungsphasen 5-9, erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Görlitz
DEUTSCHLAND
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Name: DTP Theaterbühnentechnik GmbH
Postanschrift: Leipziger Straße 13b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35127119513📞
E-Mail: dtp@dtp-planung.de📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 23089.67 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen.